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Beschwerde über Spammails (gewerblich) 


Werden Ihrem Unternehmen unerwünschte elektronische Werbemitteilungen, so genannte Spammails, zugeschickt, haben Sie die Möglichkeit dagegen vorzugehen. Diese Werbemails stellen in der Regel einen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb dar. Einen "Unterlassungsanspruch" können Sie entweder persönlich gegen den Versender durchsetzen oder sich an einen Verband wenden, der Beschwerden über Spammails entgegennimmt.

Spammails verstoßen gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Den Unterlassungsanspruch können Sie oder jedes andere betroffene Unternehmen und jeder rechtsfähige Verband zur Förderung gewerblicher oder selbstständiger beruflicher Interessen geltend machen.

Zuständige Stelle



Voraussetzungen
Ihr Unternehmen erhält unaufgefordert werbliche E-Mails.


Ablauf

E-Mail an die Internet-Beschwerdestelle

  • Für alle E-Mails, die ohne Ihre Aufforderung an Sie verschickt wurden:
    allgemeiner-spam@internet-beschwerdestelle.de
  • Für alle E-Mails, die zudem einen rechtswidrigen Inhalt haben oder darauf verweisen:
    besonderer-spam@internet-beschwerdestelle.de

E-Mail an die Wettbewerbszentrale:

  • Reichen Sie die Beschwerde über das Onlineformular ein

Nachdem die Beschwerde bei der Beschwerdestelle der Wettbewerbszentrale eingegangen ist, erhalten Sie eine Benachrichtigung. Sie werden aufgefordert, die betreffende Spammail nebst Kopfzeile (Header) an die Beschwerdestelle zu senden.



Notwendige Unterlagen:
Spammail mit Kopfzeile (Originalheader)


Folgende Bearbeitungsgebühren/Kosten entstehen:
keine


Sonstiges

Weitere Informationen:



Beachten Sie bitte nachfolgend aufgeführte Rechtsvorschriften:



Freigabevermerk
eco-Verband der deutschen Internetwirtschaft e. V. 13.01.2015



 
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