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Beschwerde über Wirtschaftswerbung 


Sei es im Fernsehen, in Zeitschriften, auf Plakatwänden oder im Internet – Werbung begegnet Verbrauchern in nahezu allen Medien. Verstoßen einzelne Werbeinhalte gegen anerkannte gesellschaftliche Grundwerte, etwa weil sie einen diskriminierenden Inhalt haben, so können Sie sich als Bürger beim Deutschen Werberat über die konkrete Werbemaßnahme beschweren.



Zuständigkeit


Voraussetzungen

Anlass Ihrer Beschwerde sind Anzeigen (aus Printmedien und Internet), Plakatmotive, sonstige Maßnahmen der Außenwerbung (etwa LKW-Planen, Autowerbung) oder Spots, die Ihrer Meinung nach gegen anerkannte gesellschaftliche Grundwerte verstoßen.



Ablauf
  • Melden Sie das Motiv dem Deutschen Werberat schriftlich per Post, Fax, per E-Mail oder telefonisch.
  • Damit der Werberat Ihre Beschwerde prüfen kann, müssen

    Sie das kritisierte Motiv oder eine entsprechende Beschreibung mit senden und begründen, wieso Sie es beanstanden. Sie müssen als Beschwerdeführer identifizierbar sein – anonyme Beschwerden werden nicht bearbeitet.

  • Anschließend prüft der Werberat Ihre Beschwerde. Hält er sie für begründet, wendet er sich an das Unternehmen, das mit dem Motiv wirbt. Wenn das Unternehmen das Motiv daraufhin nicht zurückzieht, kann der Werberat eine Rüge aussprechen und sie veröffentlichen.


Notwendige Unterlagen:
  • kritisiertes Werbemotiv, beziehungsweise eine kurze Beschreibung des Motivs
  • Kontaktdaten (Name, Post- und/oder Emailadresse) des Beschwerdeführers


Bearbeitungsfristen:

In der Regel werden die Beschwerden innerhalb von einigen Tagen bearbeitet.



Folgende Bearbeitungsgebühren/Kosten entstehen:

Die Einreichung einer Beschwerde beim Deutschen Werberat ist kostenlos.



Beachten Sie bitte nachfolgend aufgeführte Rechtsvorschriften:

Der Deutsche Werberat wird aufgrund der freiwilligen Selbstkontrolle tätig. Das heißt, dass er in einigen Bereichen, in denen er tätig wird, freiwillige Verhaltensregeln aufgestellt hat – zum Beispiel für die Werbung mit und vor Kindern in Fernsehen und Hörfunk oder für die Bewerbung von alkoholhaltigen Getränken.


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Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, mit freundlicher Unterstützung durch den Deutschen Werberat. 20.01.2014


 
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