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Der deutsche Fondsverband BVI betreibt auf Grundlage des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB) die Ombudsstelle für Investmentfonds. Sie schlichtet bei Konflikten im Zusammenhang mit Fonds oder Dienstleistungen von Fondsgesellschaften nach dem Kapitalanlagegesetzbuch, wie etwa fondsbasierte Altersvorsorgeverträge (Riester) oder Depotführung. Als Verbraucher können Sie ein außergerichtliches Schlichtungsverfahren beantragen, um bei Streitigkeiten eine einvernehmliche Lösung zu erzielen.
Sollte im Schlichtungsverfahren keine Einigung möglich sein, können Sie Ihren Anspruch im gerichtlichen Verfahren geltend machen.
Zuständigkeit
Voraussetzungen
- Der oder die Antragstellende ist eine natürliche Person.
- Die Finanzgeschäfte dienen keinen gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Zwecken.
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Die betreffende Gesellschaft muss sich dem Ombudsverfahren des BVI angeschlossen haben.
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Liste der teilnehmenden Gesellschaften
Ombudsstelle für Investmentfonds
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Liste der teilnehmenden Gesellschaften
- Die Streitigkeit steht im Zusammenhang mit Vorschriften nach dem Kapitalanlagegesetzbuch.
Ausnahmen
In folgenden Fällen ist eine Schlichtung durch den Ombudsmann nicht möglich:
- Der Konflikt wurde bereits durch einen außergerichtlichen Vergleich beigelegt.
- Der Konflikt war oder ist bereits Gegenstand eines Schlichtungsverfahrens bei einer anderen Schlichtungs- oder Gütestelle.
- Ein Antrag auf Prozesskostenhilfe wurde abgewiesen, weil eine Klage keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hatte.
- Der Konflikt wird vor oder während des Schlichtungsverfahrens bei einem Gericht behandelt oder wird von der oder dem Antragstellenden während des Schlichtungsverfahrens vor Gericht gebracht.
- Der Anspruch der oder des Antragstellenden ist bereits verjährt und der Antragsgegner beruft sich auf die Verjährung.
Ablauf
Zuständigkeit prüfen
Prüfen Sie zunächst, ob die betreffende Gesellschaft am Ombudsverfahren des BVI teilnimmt.
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Liste der teilnehmenden Gesellschaften
Ombudsstelle für Investmentfonds
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Welche Schlichtungsstelle ist für mich zuständig?
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, BaFin
Online-Check
Die Ombudsstelle für Investmentfonds des BVI bietet auf ihrer Website einen Online-Check, mit dem Sie summarisch prüfen können, ob alle Voraussetzungen für eine erfolgreiche Antragstellung gegeben sind:
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Online-Check
Ombudsstelle für Investmentfonds
Schlichtungsantrag stellen
- Sind alle Voraussetzungen erfüllt, richten Sie den Schlichtungsantrag per Post, Telefax oder E-Mail an das Büro der Ombudsstelle des BVI.
- Nutzen Sie hierfür das Formular der Ombudsstelle für Investmentfonds des BVI und füllen Sie dieses möglichst vollständig aus. Schildern Sie darin den Sachverhalt und was Sie mit Ihrem Schlichtungsantrag erreichen möchten. Fügen Sie Kopien aller relevanten Unterlagen bei, die zum Verständnis des Anliegens notwendig sind.
- Das Büro der Ombudsstelle des BVI bestätigt Ihnen den Eingang des Schlichtungsantrags und übersendet Ihnen eine Darstellung des weiteren Verfahrensgangs.
Eine Übersicht und Erläuterungen zum Ablauf des gesamten Verfahrens von der Antragstellung bis zum möglichen Schlichtungsvorschlag erhalten Sie ebenfalls beim Büro der Ombudsstelle des BVI.
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Verfahrensablauf
Bundesverband Investment und Asset Management
Notwendige Unterlagen:
- Schlichtungsantrag
- Unterlagen, die zum Verständnis Ihres Falls notwendig sind, zum Beispiel auch
- Depotauszüge zum Nachweis Ihrer Anteilinhaberschaft, selbst wenn die Fondsanteile nicht bei der teilnehmenden Gesellschaft verwahrt werden
- Schriftwechsel mit der Gesellschaft
Gegebenenfalls fordert die Ombudsstelle von Ihnen weitere Unterlagen an.
Folgende Bearbeitungsgebühren/Kosten entstehen:
keine
Beachten Sie bitte nachfolgend aufgeführte Rechtsvorschriften:
- § 342 Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) – Beschwerde- und Schlichtungsverfahren; Verordnungsermächtigung
- Verordnung über die Schlichtungsstelle nach § 342 des Kapitalanlagegesetzbuches (KASchlichtV)
Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, mit freundlicher Unterstützung durch
die Ombudsstelle für Investmentfonds des Bundesverbandes Investment und Asset