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Lebenslagen-> Unternehmensgründung-> 4. Gewerbeanmeldung-> Register, Rollen, Verzeichn...-> Eintragung in das Vermittle...
Eintragung in das Vermittlerregister beantragen 
Eintragung in das Vermittlerregister nach § 11a der Gewerbeordnung (GewO) und Erteilung einer Registrierungsnummer...


Als selbstständiger Versicherungsvermittler (Versicherungsmakler oder -vertreter) oder Versicherungsberater benötigen Sie grundsätzlich eine Erlaubnis, um dieser Tätigkeit nachgehen zu können. Zusätzlich ist eine Eintragung in das Vermittlerregister erforderlich. Das Register wird durch die Industrie- und Handelskammern (IHK) geführt.

Der Registrierungspflicht unterliegen:

  • Versicherungsvermittler (Versicherungsmakler- und vertreter) mit Erlaubnis
  • Versicherungsberater mit Erlaubnis
  • sogenannte gebundene Versicherungsvertreter
  • produktakzessorische Versicherungsvermittler (Makler oder Vertreter)

Sie sind verpflichtet, sich unverzüglich nach Aufnahme Ihrer Tätigkeit in das Vermittlerregister eintragen zulassen. Als Versicherungsvermittler können Sie sich nicht in verschiedenen Kategorien gleichzeitig, zum Beispiel als Versicherungsvertreter mit Erlaubnis und als gebundener Versicherungsvertreter/Versicherungsberater im Register, führen lassen.

Hinweis: Ein Verstoß gegen die Registrierungspflicht kann mit einem Bußgeld bis EUR 5.000 geahndet werden.

Einsicht in das Vermittlerregister

Jedermann, also auch Versicherungsnehmer und Versicherungsunternehmen, können unter Angabe des Namens oder der Registrierungsnummer die Eintragung eines Versicherungsvermittlers/-beraters überprüfen. Sie erhalten dabei Auskunft über die Art der Tätigkeit und die zuständige Industrie- und Handelskammer.

Diese Auskunft ist via Internet kostenlos; eine schriftliche Auskunft ist auf Antrag bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer gegen Gebühr möglich.

Weitere Informationen:



Zuständigkeit

Industrie- und Handelskammer (IHK)



Voraussetzungen

Für die Eintragung bei der Industrie- und Handelskammer benötigen Sie:

  • eine Erlaubnis als Versicherungsvertreter oder -makler, oder Versicherungsberater gem § 34 e GewO
    (gem. § 34 d/e Abs. 1 GewO) oder
  • eine Befreiung von der Erlaubnispflicht (Makler oder Vertreter) (gem. § 34 d Abs. 3 GewO)
Hinweis: Als gebundener Versicherungsvermittler haben Sie die Wahl: Sie können eine eigene Erlaubnis als Versicherungsvertreter beantragen und sich über die IHK im Vermittlerregister registrieren lassen oder Sie lassen sich über Ihr haftungsübernehmendes Versicherungsunternehmen in das Vermittlerregister eintragen. In diesem Fall benötigen Sie keine Erlaubnis nach § 34 d Abs. 1 GewO.


Ablauf

Antragstellung

Bitte benutzen Sie die Formulare der IHK, in deren Bezirk Ihr Gewerbebetrieb seinen Sitz hat.

Reichen Sie den vollständig ausgefüllten Antrag bei der für Sie zuständigen IHK ein. Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, erfolgt die Eintragung in das Vermittlerregister; Sie erhalten darüber eine schriftliche Mitteilung

Eintragung in das Vermittlerregister

Folgende Daten werden im Vermittlerregister erfasst:

  • Familienname und Vorname
  • die Firma und Personenhandelsgesellschaften, in denen der Eintragungspflichtige als geschäftsführender Gesellschafter tätig ist,
  • das Geburtsdatum,
  • die Angabe, ob der Eintragungspflichtige als Versicherungsmakler
    • mit Erlaubnis oder
    • mit Erlaubnisbefreiung als produktakzessorischer Versicherungsmakler,
  • die Angabe, ob der Eintragungspflichtige als Versicherungsvertreter
    • mit Erlaubnis,
    • als gebundener Versicherungsvertreter
    • mit Erlaubnisbefreiung als produktakzessorischer Versicherungsvertreter oder
  • die Angabe, ob der Eintragungspflichtige als Versicherungsberater mit Erlaubnis tätig wird,
  • die betriebliche Anschrift,
  • die Bezeichnung und die Anschrift der zuständigen Registerbehörde,
  • die Registrierungsnummer,
  • bei einem gebundenen Versicherungsvertreter das oder die haftungsübernehmenden Versicherungsunternehmen.
  • Ist der Eintragungspflichtige eine juristische Person, so werden auch der Familienname und Vornamen der natürlichen Personen, welche innerhalb der Geschäftsführung für die Vermittlertätigkeit zuständig sind, gespeichert.
  • die Bezeichnung der Staaten der Europäischen Union und der Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftraum in denen der Versicherungsvermittler beabsichtigt tätig zu werden sowie bei Bestehen einer Niederlassung deren Geschäftsanschrift sowie die gesetzlichen Vertreter dieser Niederlassung.

Änderung der Registrierungsdaten

Wenn sich Ihre Daten ändern, teilen Sie dies unverzüglich der zuständigen IHK mit.



Notwendige Unterlagen:

Zur Antragsstellung der Registrierung benutzen Sie bitte die Formulare der IHK, ind deren Bezirk Ihr Gewerbebetrieb seinen Sitz hat.

Für Ihren Antrag auf Registrierung benötigen Sie:

  • das ausgefüllte Antragsformular
  • den Nachweis über die erteilte Erlaubnis bzw. die Erlaubnisbefreiung
  • Falls Sie in das Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister eingetragen sind, legen Sie auch einen aktuellen Auszug daraus vor.
  • Gewerbeanzeige
Hinweis: Wenn Sie auch innerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums als Vermittler tätig werden wollen, benötigen Sie zusätzlich:
  • das Formular zur Mitteilung der Tätigkeit von der für Sie zuständigen IHK


Folgende Bearbeitungsgebühren/Kosten entstehen:
  • Registereintragung: EUR 25
  • Registerlöschung: EUR 25
  • Änderung der Registerdaten: EUR 30 (Auslandsmeldungen: EUR 20)
  • Schriftliche Auskunft (In- und Ausland): EUR 20


Beachten Sie bitte nachfolgend aufgeführte Rechtsvorschriften:



Freigabevermerk
Sächsische Industrie und Handelskammern. 19.12.2013


 
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