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Fluggastrechte - Beschwerde beim Luftfahrt-Bundesamt
Gab es auf Ihrem Flug Anlass zu einer Beschwerde, und reagierte das Luftfahrt darauf nicht oder unzufriedenstellend, können Sie sich beim Luftfahrt-Bundesamt beschweren.
Zu den Fluggastrechten:
- Fluggastrechte, Erstattungen und Entschädigungen
Amt24-Informationen
Tipp: Um eine Einigung mit dem Luftfahrtunternehmen zu erzielen, können sich auch an die unabhängige Schlichtungsstelle wenden.
- Fahrgastrechte, Beschwerde bei der Schlichtungsstelle
Amt24-Verfahrensbeschreibung
Zuständigkeit
Voraussetzungen
- Sie haben Ihre Fahrgastrechte bei dem betreffenden Verkehrsunternehmen vergeblich geltend gemacht oder
- das Verkehrsunternehmen hat nicht binnen eines Monats über Ihren Antrag entschieden
Ein Erstattungsanspruch besteht nicht bei
- Umständen, die außerhalb des Verkehrsunternehmens liegen
- einem Verschulden der oder des Reisenden
- Verursachung durch Dritte
Ablauf
- Füllen Sie das entsprechende Beschwerdeformular aus (Formulare & Online-Dienste).
- Senden Sie das Formular mit einer Kopie des Fahrscheins und gegebenenfalls weiterer Unterlagen per E-Mail, Post oder Fax an das Eisenbahn-Bundesamt (s. "Zuständige Stelle").
Notwendige Unterlagen:
je nach Anliegen und Verkehrsmittel:
- Beschwerdeformular Eisenbahn / Kraftomnibus / Schiffsreisen (Formulare & Online-Dienste) Fahrschein im Original (bei Zeitkarten: Kopie)
- weitere relevante Dokumente und Nachweise
- nachvollziehbare Darstellung des Sachverhaltes und des vermuteten Rechtsverstoßes gegen die Fahrgastrechte
Folgende Bearbeitungsgebühren/Kosten entstehen:
keine
Beachten Sie bitte nachfolgend aufgeführte Rechtsvorschriften:
- Allgemeines Eisenbahngesetz
- Eisenbahn-Verkehrsordnung
- Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr
- EU-Fahrgastrechte-Kraftomnibus-Gesetz (EU-FahrgRBusG)
- Verordnung (EG) Nr. 181/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16.02.2011 über die über die Fahrgastrechte im Kraftomnibusverkehr
- EU-Fahrgastrechte-Schifffahrt-Gesetz
- Verordnung (EG) Nr. 1177/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24.11.2010 über die Fahrgastrechte im See- und Binnenschiffsverkehr
Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24. 20.08.2014
Bürgertelefon Fahrgastrechte
(Eisenbahn-Bundesamt)
(Eisenbahn-Bundesamt)
- Tel: +49 228 30795-400
Fax: ...