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Lebenslagen-> Waren und Dienstleistungen-> 05. Dienstleistungen-> Beförderung-> Fluggastrechte - Beschwerde...
Fluggastrechte - Beschwerde beim Luftfahrt-Bundesamt 


Gab es auf Ihrem Flug Anlass zu einer Beschwerde, und reagierte das Luftfahrt darauf nicht oder unzufriedenstellend, können Sie sich beim Luftfahrt-Bundesamt beschweren.

Zu den Fluggastrechten:

Tipp: Um eine Einigung mit dem Luftfahrtunternehmen zu erzielen, können sich auch an die unabhängige Schlichtungsstelle wenden.


Zuständigkeit


Voraussetzungen
  • Sie haben Ihre Fahrgastrechte bei dem betreffenden Verkehrsunternehmen vergeblich geltend gemacht oder
  • das Verkehrsunternehmen hat nicht binnen eines Monats über Ihren Antrag entschieden

Ein Erstattungsanspruch besteht nicht bei

  • Umständen, die außerhalb des Verkehrsunternehmens liegen
  • einem Verschulden der oder des Reisenden
  • Verursachung durch Dritte


Ablauf
  • Füllen Sie das entsprechende Beschwerdeformular aus (Formulare & Online-Dienste).
  • Senden Sie das Formular mit einer Kopie des Fahrscheins und gegebenenfalls weiterer Unterlagen per E-Mail, Post oder Fax an das Eisenbahn-Bundesamt (s. "Zuständige Stelle").


Notwendige Unterlagen:

je nach Anliegen und Verkehrsmittel:

  • Beschwerdeformular Eisenbahn / Kraftomnibus / Schiffsreisen (Formulare & Online-Dienste)
  • Fahrschein im Original (bei Zeitkarten: Kopie)
  • weitere relevante Dokumente und Nachweise
  • nachvollziehbare Darstellung des Sachverhaltes und des vermuteten Rechtsverstoßes gegen die Fahrgastrechte


Folgende Bearbeitungsgebühren/Kosten entstehen:

keine



Beachten Sie bitte nachfolgend aufgeführte Rechtsvorschriften:



Freigabevermerk

Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24. 20.08.2014

 
Bürgertelefon Fahrgastrechte
(Eisenbahn-Bundesamt)
    Tel: +49 228 30795-400
    Fax: ...


 
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