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Schlichtungsantrag beim Online-Schlichter stellen
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Zuständigkeit • Voraussetzungen • Ablauf • Unterlagen • Fristen • Kosten • Sonstiges • Rechtsvorschrift •
Das Kaufen von Produkten im Internet ist schnell und bequem. Ärgerlich wird es aber, wenn der Online-Händler die Ware nicht (rechtzeitig) liefert oder diese beschädigt ist, Sie aber bereits dafür bezahlt haben. Um Ihnen dann einen aufwändigen und teuren Rechtsstreit zu ersparen, können Sie kostenlos den Online-Schlichter beauftragen Ihren Sachverhalt zu klären.
Tipp: Oftmals lassen sich Unstimmigkeiten bereits im direkten Kontakt mit dem Online-Händler regeln, wenden Sie sich daher zunächst an diesen, bevor Sie einen Schlichtungsantrag stellen.
siehe auch:
Zuständigkeit
Voraussetzungen
- Vertragsabschluss im Internet
- Beanstandungen beim Online-Händler und erfolglose Beschwerde
- Die Streitigkeit darf nicht anderweitig anhängig (zum Beispiel vor Gericht) oder bereits abschließend behandelt worden sein.
- Der Anspruch ist noch nicht verjährt.
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Sie sind entweder
- ein Verbraucher mit Wohnsitz in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Hessen oder Rheinland-Pfalz und wenden sich gegen ein Unternehmen mit Sitz in Deutschland oder
- ein Verbraucher aus dem übrigen EU-Raum einschließlich Deutschlands und wenden sich gegen ein Unternehmen mit Sitz in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Hessen oder Rheinland-Pfalz oder
- es besteht ein Bezug zu den Kooperationspartnern aus der Wirtschaft (BDD, DEVK, Trusted Shops).
Ablauf
- Nutzen Sie für Ihren Schlichtungsantrag möglichst das bereitgestellte Online-Formular. Die Kommunikation zwischen der Schlichtungsstelle und den Verfahrensbeteiligten soll grundsätzlich über das Internet erfolgen.
- Füllen Sie das Online-Formular vollständig aus und fügen Sie aussagefähige Unterlagen als elektronische Kopien hinzu.
- Der Online-Schlichter prüft Ihren Antrag und fordert Ihren Gegner zu einer Stellungnahme auf.
- Der Schlichter unterbreitet beiden Parteien einen Lösungsvorschlag.
Hinweis: Die Empfehlung des Schlichters ist rechtlich nicht bindend.
Notwendige Unterlagen:
- Online Schlichtungsantrag
- Unterlagen, die für das Verständnis des Anliegens notwendig sind.
Bearbeitungsfristen:
Der Schlichter bringt das Verfahren grundsätzlich nach drei Monaten zum Abschluss. Ein durchschnittliches Verfahren dauert rund anderthalb Monate (vgl. Jahresbericht 2012).
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Jahresbericht 2012
Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz e.V.
Folgende Bearbeitungsgebühren/Kosten entstehen:
Das Verfahren ist für Sie kostenlos.
Sonstiges
Kooperationspartner der Schlichtungsstelle:
- Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
- Bayerisches Staatsministerium der für Umwelt und Verbraucherschutz
- Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz Berlin
- Land Hessen, Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
- Misisterium der Justiz und für Verbraucherschutz Rheinland-Pfalz
- Gütesiegelanbieter Trusted Shops
- DEVK Versicherungen
- Bundesverband Direktvertrieb Deutschland
Beachten Sie bitte nachfolgend aufgeführte Rechtsvorschriften:
Freigabevermerk
Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz e.V., Der Online-Schlichter. 09.12.2013

