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Das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) bietet Jugendlichen die Möglichkeit, sich im sozialen Bereich zu engagieren und dabei berufliche Erfahrungen zu sammeln. Es besteht überwiegend aus praktischer Hilfstätigkeit. Wesentlicher Bestandteil des FSJ ist die pädagogische Begleitung zur Unterstützung, Qualifikation und Bildung der Freiwilligen. Das FSJ dient der Berufsorientierung und fördert die Persönlichkeitsentwicklung sowie die soziale Kompetenz.
In folgenden Bereichen der sozialen Arbeit kann ein FSJ abgeleistet werden:
- Kinder-, Jugend- und Familienhilfe
- Altenhilfe
- Behindertenhilfe
- Gesundheitswesen
- soziale Beratung und Hilfe
- Kultur
- Denkmalpflege
- Spor
- Politik
- Pädagogik
In einigen Bereichen ist auch ein Einsatz im Ausland möglich.
Lesen Sie auch:
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Freiwilligendienste
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz -
Engagiert dabei – Fachstelle Freiwilligendienste in Sachsen
JUST – Jugendstiftung Sachsen -
Zeit, das Richtige zu tun. Freiwillig engagiert in Deutschland – Bundesfreiwilligendienst, Freiwilliges Soziales Jahr, Freiwilliges Ökologisches Jahr
Broschüre des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Zuständigkeit
Ein Freiwilliges Soziales Jahr können Sie nur bei zugelassenen FSJ-Trägern ableisten. Diese Träger sind auch die Anlaufstellen für Ihre Bewerbung.
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Träger des Freiwilligen sozialen Jahres im Freistaat Sachsen
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz
Voraussetzungen
Teilnehmer an einem FSJ müssen die Vollzeitschulpflicht erfüllt haben und dürfen bis zur Beendigung des Dienstes das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Ablauf
Wenden Sie sich bei Interesse an den Träger, bei dem Sie gern das FSJ machen möchten. Von diesem erhalten Sie nähere Informationen, zum Beispiel zu den jeweiligen Einsatzstellen und Einsatzorten sowie die Einzelheiten der Bewerbung.
Notwendige Unterlagen:
Erkundigen Sie sich bitte beim jeweiligen Träger, welche Unterlagen er für eine Bewerbung von Ihnen benötigt.
Bearbeitungsfristen:
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Dauer: 6 bis 18 Monate (Regelzeit: 12 Monate vom
01.09. bis zum 31.08 des Folgejahres) -
Bewerbungsfrist: in der Regel bis
31.03. des Jahres
Folgende Bearbeitungsgebühren/Kosten entstehen:
Sonstiges
Taschengeld, Unterkunft, Verpflegung
Die Teilnehmer erhalten ein monatliches Taschengeld von mindestens EUR 150,00, wobei die Höhe je nach Trägerorganisation variieren kann. Für Unterkunft und Verpflegung erhalten Sie eine Kostenpauschale. Unterkunft und Verpflegung können Ihnen auch kostenfrei zur Verfügung gestellt werden. Für die Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge ist der Träger verantwortlich.
Förderung von Trägern
Zugelassene FSJ-Träger können beim Kommunalen Sozialverband Sachsen (KSV) eine Förderung für Ihr FSJ-Projekt beantragen. Die jugendlichen Freiwilligen erhalten als Teilnehmer keine Landesförderung.
Beachten Sie bitte nachfolgend aufgeführte Rechtsvorschriften:
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz. 13.01.2015