Lebenslagen-> Grenzüberschreitend le...-> Sachsen weltweit (Auswander...-> Wahlrecht für Auslandsdeutsche-> Wahlschein beantragen
Wenn Sie in einem anderen Wahlraum (Wahllokal) als vorgesehen oder durch Briefwahl wählen möchten, stellt Ihnen die Stadt- oder Gemeindeverwaltung auf Antrag einen Wahlschein aus. Im Wählerverzeichnis wird dies entsprechend vermerkt.
Mit dem Wahlschein können Sie Ihre Stimme in einem beliebigen Wahllokal Ihres Wahlkreises (Europawahl: Ihres Landkreises / Ihrer kreisfreien Stadt) oder durch Briefwahl abgeben.
Wahlteilnahme für Menschen mit Behinderung
Menschen mit Behinderungen, denen ein für sie unzugängliches Wahllokal zugewiesen ist, können mit einem Wahlschein ein anderes, barrierefreies Wahllokal Ihres Wahlkreises (Europawahl: Ihres Landkreises / Ihrer kreisfreien Stadt) aufsuchen – die Adresse erfragen Sie bitte bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung.
Zuständigkeit
Voraussetzungen
- Sie sind für die betreffende Wahl wahlberechtigt.
- Sie sind im Wählerverzeichnis eingetragen
- Sie erhielten die Wahlbenachrichtigung.
Ablauf
Ihren Wahlschein können Sie folgendermaßen beantragen:
- Sie sprechen persönlich bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung vor.
- Sie stellen einen schriftlichen Antrag (auch per Fax möglich)
– verwenden Sie möglichst den Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte. - Sie beantragen den Wahlschein auf elektronischem Weg, sofern Ihre Gemeinde ein solches Verfahren anbietet (Online-Antrag, E-Mail).
- Sie bitten eine Vertretung, die Ihre schriftliche Vollmacht besitzt, den Wahlschein für Sie zu beantragen.
Die Stadt- oder Gemeindeverwaltung schickt Ihnen den Wahlschein mit der Post zu, oder Sie holen ihn dort persönlich ab. Möchten Sie die Briefwahl nutzen, fordern Sie die Unterlagen gleich mit dem Wahlschein an.
Notwendige Unterlagen:
- Antrag (möglichst auf dem Vordruck der Wahlbenachrichtigungskarte) mit Ihren Angaben zu
- Familiennamen und Vornamen
- genauer Wohnanschrift
- Geburtsdatum
- gegebenenfalls: schriftliche Vollmacht für Ihre Vertretung
Bearbeitungsfristen:
Beantragung von Wahlschein / Briefwahlunterlagen:
- frühestens nach Erhalt der Wahlbenachrichtigung (liegt spätestens 21 Tage vor dem Wahl vor)
- spätestens bis zum zweiten Tag vor der Wahl (Europawahl und Bundestagswahl bis 18:00 Uhr, andere Wahlen bis 16:00 Uhr)
Folgende Bearbeitungsgebühren/Kosten entstehen:
Die Antragstellung ist für Sie kostenlos.
Beachten Sie bitte nachfolgend aufgeführte Rechtsvorschriften:
- § 26 Europawahlordnung (EuWO) – Wahlscheinanträge
- § 27 Bundeswahlordnung (BWO) – Wahlscheinanträge
- § 13 Gesetz über die Wahlen zum Sächsischen Landtag (Sächsisches Wahlgesetz – SächsWahlG) – Ausübung des Wahlrechts/Wählerverzeichnis und Wahlschein/Briefwahl
- § 23 Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Durchführung der Wahlen zum Sächsischen Landtag (Landeswahlordnung – LWO) – Wahlscheinanträge
- § 13 Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Durchführung des Gesetzes über die Kommunalwahlen im Freistaat Sachsen (Kommunalwahlordnung / KomWO) – Wahlscheinanträge
- § 5 Gesetz über die Kommunalwahlen im Freistaat Sachsen (Kommunalwahlgesetz – KomWG) – Wahlscheine
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium des Innern; verbindliche Auskünfte zu bestimmten Verfahren und Abläufen erhalten Sie bei der Landeswahlleiterin.