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BBS-Bürgschaften für Unternehmensnachfolgen 
Antrag auf Übernahme einer Ausfallbürgschaft für Unternehmensnachfolgen durch die Bürgschaftsbank Sachsen, BBS Standard und Bürgschaft ohne Bank / BoB...


Bei Unternehmensnachfolgen entstehen oft beträchtliche Übernahmekosten, doch ohne Sicherheiten wird keine Bank die nötigen Ausgaben finanzieren. Die Bürgschaftsbank Sachsen (BBS) unterstützt Unternehmerinnen und Unternehmer bei der Übernahme von Betrieben, indem sie sich für aufzunehmende Kredite verbürgt. Voraussetzung dafür ist neben der Zukunftsträchtigkeit des Betriebes fachliche und kaufmännische Qualifikation.

Konditionen 

Art der Förderung
Ausfallbürgschaft

Bürgschaftsanteil
maximal 80 Prozent des Kreditvolumens

Bürgschaftsbetrag
maximal EUR 1,25 Millionen

Laufzeit

  • maximal 15 Jahre, in Ausnahmefällen (zum Beispiel Baumaßnahmen) maximal 23 Jahre
  • für Betriebsmittel/Avale: maximal acht Jahre

Sicherheiten
bestmögliche – soweit vorhanden (Mithaftung der Gesellschafter)

Ein Rechtsanspruch auf diese Förderung besteht nicht.


Voraussetzungen

Antragsberechtigte

Vertreter der Freien Berufe, Existenzgründer und Unternehmer

Gefördert werden insbesondere Unternehmensnachfolgen in den Bereichen

  • Handwerk
  • Industrie
  • Handel
  • Hotel- und Gaststättengewerbe
  • Gartenbau

Ausgeschlossen von der Förderung

  • Unternehmen der Land-, Forst- oder Fischereiwirtschaft
  • Bauträger
  • Unternehmen in Schwierigkeiten


Ablauf

Sofern Ihre Hausbank feststeht, reicht das Kreditinstitut Ihren Bürgschaftsantrag für Sie bei der Bürgschaftsbank Sachsen (BBS) ein. Nutzen Sie vor der Antragstellung die Beratungsangebote Ihres Kreditinstitutes und der BBS.

  • Das nötige Formular "Antrag auf Übernahme einer Ausfallbürgschaft" und weitere Vordrucke erhalten Sie in Papierform bei der BBS und in elektronischer Form im Internet (Formulare & Online-Dienste)
  • Den Antrag füllen Sie mit Unterstützung durch Ihre Hausbank aus; stellen Sie die erforderlichen Unterlagen zusammen.
  • Nach einer Vorprüfung durch Ihre Hausbank beurteilt die Bürgschaftsbank Sachsen (BBS), ob die Voraussetzungen für eine Bürgschaftszusage erfüllt sind.

Die Ausfallbürgschaft wird wirksam, sobald die Bürgschaftsurkunde ausgehändigt ist und die festgelegten Bedingungen erfüllt sind.

Details zur Antragstellung entnehmen Sie bitte den Informationen der Bürgschaftsbank Sachsen


Notwendige Unterlagen:
  • Antragsformular (Formulare & Online-Dienste)
  • Selbstauskunft
  • Fragenkatalog zum Antrag
  • Übersicht über bestehende und beantragte Kredite
  • Liquiditätsplan
  • Ertragsvorschau
  • Erklärung über beantragte und erhaltene Deminimis-Beihilfen

Welche Unterlagen und Nachweise im Einzelnen nötig sind, teilt Ihnen Ihre Hausbank mit.



Folgende Bearbeitungsgebühren/Kosten entstehen:

Bearbeitungsentgelt: einmalig 1,5 Prozent des verbürgten Kreditbetrages, davon:

  • bei Antragstellung: anteilige Bearbeitungsgebühr von EUR 150,00
  • nach Bewilligung: restliche Bearbeitungsgebühr mindestens EUR 300,00, unter Anrechnung des bei Antragstellung gezahlten Anteils 

Bürgschaftsprovision:  jährlich 1,0 Prozent des verbürgten / valutierenden Kreditbetrages

(alle Angaben zuzüglich Umsatzsteuer)



Beachten Sie bitte nachfolgend aufgeführte Rechtsvorschriften:

  • Allgemeine Bürgschaftsbestimmungen (Bestandteil des Antragsformulars)
  • Prüfraster für staatliche Bürgschaften aus den Bürgschaftsrichtlinien des Bundes und der Länder in der jeweils gültigen Fassung


Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, mit freundlicher Unterstützung durch die Bürgschaftsbank Sachsen. 09.12.2013



 
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