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SBG-Beteiligungsprogramm 


Die SBG – Sächsische Beteiligungsgesellschaft mbH beteiligt sich als strategischer Partner an kleinen und mittleren sächsischen Unternehmen (KMU), die positive Zukunftsaussichten aufweisen. Investitionen aus dem Wachstumsfonds erfolgen in Kombination aus typisch stiller Beteiligung und offener Beteiligung.


Für folgende Vorhaben stellt die SBG Beteiligungskapital zur Verfügung:

  • Wachstum
  • Turnaround (Neuanfang nach Krise)
  • Unternehmernachfolge
  • Bridge (Übergangsphase vor Börsengang)
  • Management Buy-Out / Management Buy-In (Übernahme durch eigenes oder fremdes Management)

Anlageschwerpunkte sind das verarbeitende Gewerbe und produktionsnahe Dienstleistungen.

Konditionen – Typisch stille Beteiligung


Laufzeit

  • bis zu 10 Jahre (Regel)
  • maximal 12 Jahre

Höhe

  • in der Regel bis EUR 1 Million
  • maximal EUR 2,8 Millionen

Festes Entgeld
mindestens aktueller EU-Basiszinssatz der EU zuzüflich 400 Basispunkte


Sicherheiten
anteilige Garantien der Gesellschafter oder anderer natürlicher Personen

Konditionen – Offene Beteiligung


Laufzeit
abhängig vom Vorhaben


Höhe

  • maximal EUR 200.000
    innerhalb von 3 Steuerjahren (nach Artikel 2 der De-minimis-Verordnung)
  • maximal 49,9 Prozent der Anteile (unter Berücksichtigung der De-minimis-Verordnung)

Festes Entgeld
keines


Sicherheiten
keine



Zuständigkeit


Voraussetzungen

Antragsberechtigte

Weitere Voraussetzungen

  • geordnete wirtschaftliche Verhältnisse
  • fachliche und kaufmännische Qualifikation der handelnden Personen
  • erfolgreiche Bewältigung der Start-up-Phase

Beteiligungsausschluss

An Unternehmen in Schwierigkeiten werden keine Beteiligungen ausgereicht.



Ablauf

Nutzen Sie vor der Antragstellung die kostenlose Erstberatung durch die SBG.

Antragstellung

  • Stellen Sie die zur Prüfung notwendigen Unterlagen zusammen, die Anforderungen entnehmen Sie bitte dem Fragenkatalog.
    • Fragenkatalog
      Liste "Formulare & Online-Dienste" oben rechts in der Randspalte
  • Reichen Sie Ihre Antragsunterlagen zur Prüfung bei der SBG ein.

Antragsprüfung

  • Im Rahmen der Prüfung durch Beteiligungsmanager der SBG wird unter anderem die Finanzierung strukturiert und erfolgt ein Vor-Ort-Besuch in Ihrem Unternehmen.
  • Bei positivem Ergebnis leitet die SBG die Detailprüfung (Due Dilligence) ein.
  • Im Rahmen der Due Dilligence wird Ihr Vorhaben umfassend und detailliert von finanz- und leistungswirtschaftlicher Seite geprüft. Es erfolgt ein zweiter Vor-Ort-Besuch.
  • Bei positivem Ergebnis stellen die Beteiligungsmanager das Vorhaben im Beteiligungsausschuss der SBG weiteren Experten vor.

Beteiligungsangebot

Hat der Beteiligungsausschuss die Genehmigung erteilt, erhalten Sie ein entsprechendes Beteiligungsangebot.



Notwendige Unterlagen:
  • detaillierter Businessplan
  • tabellarischer Lebenslauf der geschäftsführenden Gesellschafter
  • Selbstauskunft
  • rechtliche/betriebswirtschaftliche Unterlagen:
    • Jahresabschlüsse der letzten zwei Geschäftsjahre (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht) beziehungsweise Eröffnungsbilanz bei Neugründungen
    • aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung/Status
    • Umsatz- und Ertragsprognose für die folgenden drei Jahre
    • Debitoren- und Kreditorenliste (jeweils mit Fälligkeitsangabe)
    • Liquiditätsplan monatlich für ein Jahr im Voraus
    • Investitionsrechnung
    • Handelsregisterauszug
    • Gesellschaftsvertrag und weitere Geschäftsunterlagen

Formulare und Merkblätter stehen im SBG-Downloadcenter online zur Verfügung. Sie können die Vordrucke auch direkt in Amt24 abrufen:

  • Formulare & Online-Dienste
    Liste oben rechts in der Randspalte


Bearbeitungsfristen:

Die Bearbeitungsdauer hängt vom Umfang des Vorhabens und der konkreten wirtschaftlichen Situation Ihres Unternehmens ab.



Folgende Bearbeitungsgebühren/Kosten entstehen:
  • Bearbeitungsentgelt: einmalig 2 Prozent des beantragten Beteiligungsbetrages (bei Antragstellung fällig)
  • Beteiligungsentgelt: monatliches festes Entgelt
  • Betreuungsentgelt: jährliches gewinnabhängiges Entgelt

HINWEIS: Im Falle einer Ablehnung oder Zurücknahme des Beteiligungsantrages wird die SBG 50 Prozent des Bearbeitungsentgeltes erstatten.



Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, mit freundlicher Unterstützung durch die SBG – Sächsische Beteiligungsgesellschaft mbH. 20.01.2014


 
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