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MBG, Mittelständisches Beteiligungsprogramm 


  • Konditionen

Die Förderung in Form von Beteiligungen hilft mittelständischen Unternehmen, die Finanzierung von Vorhaben zu sichern,
insbesondere für:

  • die Existenzgründung
  • die Unternehmensnachfolge
  • die tätige Beteiligung an einem Unternehmen
  • Gesellschafterauszahlungen
  • Investitionen (Erstinvestition, Rationalisierung, Erweiterung)
  • Warenlager
  • Innovationen
  • Konsolidierungen

 

Konditionen


Art der Förderung

stille Beteiligung


Beteiligungshöhe

  • mindestens EUR 25.000
  • maximal EUR 1,25 Million
  • in Ausnahmefällen EUR 2,5 Millionen


Laufzeit

bis zu 12,5 Jahren, endfällig


 

HINWEISE:

 

  • Ein Rechtsanspruch auf diese Förderung besteht nicht.
  • Eine Kombination mit anderen Förderprogrammen ist möglich.


 



Zuständigkeit

Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Sachsen mbH oder Ihr Kreditinstitut (Hausbank)



Voraussetzungen

Antragsberechtigte:

  • Existenzgründer und Existenzgründerinnen (natürliche Personen)
  • kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft

Weitere Voraussetzungen:
  • Investitionsort in Sachsen
  • geordnete wirtschaftliche Verhältnisse
  • gute Ertragslage und Erfolg versprechende Zukunftsaussichten
  • fachliche und kaufmännische Qualifikation des Unternehmers


Grundsätzlich ausgeschlossen sind Sanierungsbeteiligungen.



Ablauf

Erstellen Sie zunächst für das geplante Gründungs-, Wachstums- oder Umstrukturierungsvorhaben ein Unternehmenskonzept. Nähere Informationen und Tipps dazu erhalten Sie im Kapitel Businessplan.

  • Die Antragsformulare erhalten Sie bei Ihrer Hausbank oder online im Internetportal der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft (MBG)
  • Ihren Antrag reichen Sie bitte vollständig mit allen erforderlichen Unterlagen bei Ihrem Kreditinstitut oder direkt bei der MBG ein.

TIPP: Sie können sich vor Antragstellung von der MBG beraten lassen. Weiterführende Informationen und Unterlagen finden Sie im Internet:


Notwendige Unterlagen:
  • Unternehmenskonzept
  • tabellarischer Lebenslauf der Gesellschafter/Geschäftsführer
  • Selbstauskunft der Gesellschafter/Geschäftsführer
  • gegebenenfalls Prospekte, Kataloge
  • rechtliche Unterlagen:
    • Organigramm der Firma/Firmengruppe
    • Gesellschaftsvertrag
    • Handelsregisterauszug
    • Gewerbeanmeldung
    • Privatisierungs-/Reprivatisierungsvertrag
    • Kaufverträge Treuhandanstalt
    • Miet-/Pachtvertrag
    • Grundbuchauszug
    • sonstige Verträge
  • betriebswirtschaftliche Unterlagen:
    • Jahresabschlüsse der letzten drei Geschäftsjahre (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht), gegebenenfalls auch der verbundenen Unternehmen, beziehungsweise Eröffnungsbilanz bei Neugründungen
    • aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung/Status, gegebenenfalls auch der verbundenen Unternehmen
    • Umsatz- und Ertragsprognose für die folgenden drei Jahre
    • Kredit- und Sicherheitenspiegel, Kapitaldienstübersicht (mit Angabe von Laufzeit, Konditionen, Rückzahlungsmodalitäten)
    • Debitorenliste (mit Fälligkeitsangabe)
    • Kreditorenliste (mit Fälligkeitsangabe)
    • Liquiditätsplanung
  • Erklärung zum Daten- und Geheimnisschutz
  • Subventionserklärung
  • De-minimis-Erklärung

Näheres entnehmen Sie den Antragsformularen.


Bearbeitungsfristen:

Sie müssen den Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen.



Folgende Bearbeitungsgebühren/Kosten entstehen:
  • Bearbeitungsentgelt: einmalig 1,5 Prozent des bewilligten Beteiligungsbetrages – mindestens EUR 300.
    (Bei Antragstellung ist ein Teilbetrag von EUR 150 zu zahlen, der auch bei Ablehnung nicht erstattet wird.)
  • Risikoprämie: einmalig 1 Prozent des Beteiligungsbetrages (bei Auszahlung der Beteiligung fällig)
  • Beteiligungsentgelt: jährliches festes und gewinnabhängiges Entgelt (individuell vereinbart)
  • Rückzahlung: zum Nominalwert


Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, mit freundlicher Unterstützung durch die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Sachsen. 09.12.2013



 
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