Lebenslagen-> Unternehmensgründung-> Finanzielle Förderungen für...-> Bürgschaften-> BoB, Bürgschaft ohne Bank
Wenn banküblicher Sicherheiten nicht oder nicht ausreichend zur Verfügung stehen und dies die Gewinnung einer Hausbank erschwert, kann die Bürgschaftsbank Sachsen (BBS) Ihr Unternehmen durch ein verbindliches Bürgschaftsangebot aus dem Programm „Bürgschaft ohne Bank“ unterstützen.
Kreditverwendung
Sicherung der Finanzierung von:
- Maschinen, Anlagen und selbstgenutzten gewerblichen Immobilien
- Unternehmensnachfolgen
- tätige Beteiligungen
- Warenlager, Betriebsmitteln und Avalen
Konditionen
Höhe der Bürgschaft
- bis zu 80 % und bis zu
EUR 160.000 - Betriebsmittel in der Regel bis
60 % des Kreditbetrages
Bürgschaftslaufzeit
- bis zu
15 Jahre - für Förderdarlehen / Baumaßnahmen bis zu
23 Jahre -
Betriebsmittel bis zu
acht Jahre
Sicherheiten
- bestmögliche Besicherung
- quotale Bürgschaft / Mithaftung der Gesellschafter
- Risikolebensversicherung
Zuständigkeit
Voraussetzungen
Antragsberechtigte
- Existenzgründer und Existenzgründerinnen (natürliche Personen)
- kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß EU-Definition
- Freiberufler
Weitere Voraussetzungen
- Investitionsort in Sachsen
- geordnete wirtschaftliche Verhältnisse
- erfolgversprechendes, tragfähiges Unternehmenskonzept
- fachliche und kaufmännische Qualifikation des Unternehmers
- fehlende oder nicht ausreichende Sicherheiten
Ausgeschlossen von der Förderung
- Verbürgung von Sanierungskrediten
- nachträgliche Verbürgung bestehender Kredite
- Unternehmen der Bereiche Primärerzeugung landwirtschaftlicher Produkte, Fischerei und Aquakultur
Ablauf
Das Bürgschaftsangebot wird vom Unternehmen direkt bei der Bürgschaftsbank Sachsen beantragt. Nach Prüfung erhält der Unternehmer ein Bürgschaftsangebot (Gültigkeit zwölf Wochen), mit dessen Hilfe er eine Hausbank auswählt.
Sie können den Antrag ohne eine finanzierende Hausbank direkt bei der Bürgschaftsbank Sachsen stellen.
- Das Antragsformular erhalten Sie bei Ihrer Hausbank, online im Internetportal der Bürgschaftsbank Sachsen sowie in Amt24 (Formulare & Online-Dienste)
- Die Bürgschaftsbank Sachsen prüft Ihren Antrag und erteilt Ihnen die Zusage, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind.
- Die Bürgschaftszusage bleibt zwölf Wochen gültig. Innerhalb dieser Zeit können Sie sich eine finanzierende Hausbank suchen.
- Bürgschaft ohne Bank (BoB)
Bürgschaftsbank Sachsen
Notwendige Unterlagen:
- Antragsformular (Formulare & Online-Dienste)
- Unternehmenskonzept
- Investitions- und Finanzierungsplan
- tabellarischer Lebenslauf der Gesellschafter / Geschäftsführer
- Selbstauskunft der Gesellschafter / Geschäftsführer
- gegebenenfalls Prospekte, Kataloge
- rechtliche Unterlagen:
- Gesellschaftsvertrag
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Miet- / Pachtvertrag
- Grundbuchauszug
- sonstige Verträge
- betriebswirtschaftliche Unterlagen:
- Jahresabschlüsse der letzten drei Geschäftsjahre (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht), gegebenenfalls auch der verbundenen Unternehmen, beziehungsweise Eröffnungsbilanz bei Neugründungen
- aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung / Status, gegebenenfalls auch der verbundenen Unternehmen
- Umsatz- und Ertragsprognose für die folgenden drei Jahre
- Kredit- und Sicherheitenspiegel, Kapitaldienstübersicht (mit Angabe von Laufzeit, Konditionen, Rückzahlungsmodalitäten)
- Liquiditätsplanung (nur bei Betriebsmitteln)
- gegebenenfalls De-minimis-Erklärung
- gegebenenfalls Kopien sonstiger Förderanträge (zum Beispiel SAB, KfW)
Näheres entnehmen Sie bitte den Antragsformularen.
Bearbeitungsfristen:
Sie müssen den Antrag vor Abschluss des Kreditvertrages stellen. Maßgeblicher Zeitpunkt ist der Antragseingang bei der Bürgschaftsbank Sachsen.
Nach der Bürgschaftszusage durch die Bürgschaftsbank Sachsen müssen Sie innerhalb von zwölf Wochen eine Finanzierungszusage Ihrer Hausbank vorlegen.
Folgende Bearbeitungsgebühren/Kosten entstehen:
Bearbeitungsentgelt:
einmalig 1,5 % des verbürgten Kreditbetrages (mindestens
- bei Antragstellung: anteilige Bearbeitungsgebühr von EUR 150,00
-
nach Bewilligung: Bearbeitungsgebühr von
1,5 % des verbürgten Kreditbetrages (mindestensEUR 300,00), unter Anrechnung des bei Antragstellung gezahlten Anteils (fällig nach Finanzierungszusage der Hausbank)
Bürgschaftsprovision:
jährlich
(alle Angaben zuzüglich Umsatzsteuer)
Beachten Sie bitte nachfolgend aufgeführte Rechtsvorschriften:
- Allgemeine Bürgschaftsbestimmungen
- Prüfraster für staatliche Bürgschaften aus den Bürgschaftsrichtlinien des Bundes und der Länder in der jeweils gültigen Fassung
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, mit freundlicher Unterstützung durch die Bürgschaftsbank Sachsen. 15.01.2015