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Lebenslagen-> Unternehmensgründung-> Finanzielle Förderungen für...-> Bürgschaften-> BoB, Bürgschaft ohne Bank
BoB, Bürgschaft ohne Bank 
Antrag auf Übernahme einer Ausfallbürgschaft ohne Bank / BoB durch die Bürgschaftsbank Sachsen


Wenn banküblicher Sicherheiten nicht oder nicht ausreichend zur Verfügung stehen und dies die Gewinnung einer Hausbank erschwert, kann die Bürgschaftsbank Sachsen (BBS) Ihr Unternehmen durch ein verbindliches Bürgschaftsangebot aus dem Programm „Bürgschaft ohne Bank“ unterstützen.

Kreditverwendung

Sicherung der Finanzierung von:

  • Maschinen, Anlagen und selbstgenutzten gewerblichen Immobilien
  • Unternehmensnachfolgen
  • tätige Beteiligungen
  • Warenlager, Betriebsmitteln und Avalen

Konditionen

Höhe der Bürgschaft

  • bis zu 80 % und bis zu EUR 160.000
  • Betriebsmittel in der Regel bis 60 % des Kreditbetrages

Bürgschaftslaufzeit

  • bis zu 15 Jahre
  • für Förderdarlehen / Baumaßnahmen bis zu 23 Jahre
  • Betriebsmittel bis zu acht Jahre

Sicherheiten

  • bestmögliche Besicherung
  • quotale Bürgschaft / Mithaftung der Gesellschafter
  • Risikolebensversicherung
Hinweis: Ein Rechtsanspruch auf diese Förderung besteht nicht.


Zuständigkeit


Voraussetzungen

Antragsberechtigte

  • Existenzgründer und Existenzgründerinnen (natürliche Personen)
  • kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß EU-Definition
  • Freiberufler

Weitere Voraussetzungen

  • Investitionsort in Sachsen
  • geordnete wirtschaftliche Verhältnisse
  • erfolgversprechendes, tragfähiges Unternehmenskonzept
  • fachliche und kaufmännische Qualifikation des Unternehmers
  • fehlende oder nicht ausreichende Sicherheiten

Ausgeschlossen von der Förderung

  • Verbürgung von Sanierungskrediten
  • nachträgliche Verbürgung bestehender Kredite
  • Unternehmen der Bereiche Primärerzeugung landwirtschaftlicher Produkte, Fischerei und Aquakultur


Ablauf

Das Bürgschaftsangebot wird vom Unternehmen direkt bei der Bürgschaftsbank Sachsen beantragt. Nach Prüfung erhält der Unternehmer ein Bürgschaftsangebot (Gültigkeit zwölf Wochen), mit dessen Hilfe er eine Hausbank auswählt.

Sie können den Antrag ohne eine finanzierende Hausbank direkt bei der Bürgschaftsbank Sachsen stellen.

  • Das Antragsformular erhalten Sie bei Ihrer Hausbank, online im Internetportal der Bürgschaftsbank Sachsen sowie in Amt24 (Formulare & Online-Dienste)
  • Die Bürgschaftsbank Sachsen prüft Ihren Antrag und erteilt Ihnen die Zusage, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind.
  • Die Bürgschaftszusage bleibt zwölf Wochen gültig. Innerhalb dieser Zeit können Sie sich eine finanzierende Hausbank suchen.
Tipp: Sie können sich von der Bürgschaftsbank Sachsen beraten lassen. Informieren Sie sich im entsptrechenden Internetportal über Details zur Antragstellung.


Notwendige Unterlagen:
  • Antragsformular (Formulare & Online-Dienste)
  • Unternehmenskonzept
  • Investitions- und Finanzierungsplan
  • tabellarischer Lebenslauf der Gesellschafter / Geschäftsführer
  • Selbstauskunft der Gesellschafter / Geschäftsführer
  • gegebenenfalls Prospekte, Kataloge
  • rechtliche Unterlagen:
    • Gesellschaftsvertrag
    • Handelsregisterauszug
    • Gewerbeanmeldung
    • Miet- / Pachtvertrag
    • Grundbuchauszug
    • sonstige Verträge
  • betriebswirtschaftliche Unterlagen:
    • Jahresabschlüsse der letzten drei Geschäftsjahre (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht), gegebenenfalls auch der verbundenen Unternehmen, beziehungsweise Eröffnungsbilanz bei Neugründungen
    • aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung / Status, gegebenenfalls auch der verbundenen Unternehmen
    • Umsatz- und Ertragsprognose für die folgenden drei Jahre
    • Kredit- und Sicherheitenspiegel, Kapitaldienstübersicht (mit Angabe von Laufzeit, Konditionen, Rückzahlungsmodalitäten)
    • Liquiditätsplanung (nur bei Betriebsmitteln)
  • gegebenenfalls De-minimis-Erklärung
  • gegebenenfalls Kopien sonstiger Förderanträge (zum Beispiel SAB, KfW)

Näheres entnehmen Sie bitte den Antragsformularen.



Bearbeitungsfristen:

Sie müssen den Antrag vor Abschluss des Kreditvertrages stellen. Maßgeblicher Zeitpunkt ist der Antragseingang bei der Bürgschaftsbank Sachsen.

Nach der Bürgschaftszusage durch die Bürgschaftsbank Sachsen müssen Sie innerhalb von zwölf Wochen eine Finanzierungszusage Ihrer Hausbank vorlegen.



Folgende Bearbeitungsgebühren/Kosten entstehen:

Bearbeitungsentgelt:

einmalig 1,5 % des verbürgten Kreditbetrages (mindestens EUR 300,00, maximal EUR 10.000), davon:

  • bei Antragstellung: anteilige Bearbeitungsgebühr von EUR 150,00
  • nach Bewilligung: Bearbeitungsgebühr von 1,5 % des verbürgten Kreditbetrages (mindestens EUR 300,00), unter Anrechnung des bei Antragstellung gezahlten Anteils (fällig nach Finanzierungszusage der Hausbank)

Bürgschaftsprovision:

jährlich 1,0 % des verbürgten / valutierenden Kreditbetrages

(alle Angaben zuzüglich Umsatzsteuer)



Beachten Sie bitte nachfolgend aufgeführte Rechtsvorschriften:

  • Allgemeine Bürgschaftsbestimmungen
  • Prüfraster für staatliche Bürgschaften aus den Bürgschaftsrichtlinien des Bundes und der Länder in der jeweils gültigen Fassung


Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, mit freundlicher Unterstützung durch die Bürgschaftsbank Sachsen. 15.01.2015



 
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