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Dieses Programm unterstützt Sie innerhalb der ersten drei Jahre Ihrer Geschäftstätigkeit als Kleinunternehmer oder Freiberufler. Für Investitionen und Betriebsmittel können Sie ein Förderdarlehen bis zu einem Gesamtbetrag von EUR 100.000 erhalten, wovon bis zu EUR 30.000 für Betriebsmittel einsetzbar sind.
Mit dem Gründerkredit können Sie beispielsweise investieren in
- Grundstücke und Gebäude, einschließlich der Baunebenkosten
- Maschinen, Anlagen und Einrichtungsgegenstände
- Betriebs- und Geschäftsausstattung
- die Erstausstattung und die betriebsnotwendige langfristige Aufstockung des Material-, Waren- oder Ersatzteillagers
- Betriebsmittel (inklusive Wiederauffüllung der oben genannten Lager) bis insgesamt EUR 30.000
Mitfinanziert werden alle Formen der Existenzgründung, also die Errichtung und Übernahme bestehender Unternehmen ebenso wie der Erwerb einer tätigen Beteiligung. Auch erneute Unternehmensgründungen können gefördert werden, wenn keine Verbindlichkeiten aus einer früheren selbstständigen Tätigkeit mehr bestehen.
Konditionen
Art der Förderung
Darlehen
Höhe
maximal EUR 100.000 (davon bis zu EUR 30.000 für Betriebsmittel)
Laufzeit
- maximal zehn Jahre, davon bis zu zwei Jahre tilgungsfrei oder
- maximal fünf Jahre, davon bis zu ein Jahr tilgungsfrei
Festzins für die gesamte Laufzeit (Festlegung bei Darlehensabschluss).
- Zinssätze
Auszahlung
100 Prozent
Tilgung
nach tilgungsfreier Anlaufzeit in gleich hohen monatlichen Raten
- bankübliche Sicherheiten für den Darlehensnehmer (Vereinbarung mit der Hausbank)
- die KfW Bankengruppe stellt das durchleitende Kreditunternehmen (Hausbank) zu 80 Prozent von der Haftung frei
- Ein Rechtsanspruch auf das Förderdarlehen besteht nicht.
- Eine Kombination mit anderen Förderprogrammen ist nicht möglich.
Voraussetzungen
Antragsberechtigte:
natürliche Personen, die- eine Existenz mit einem kleinen Unternehmen (KU) oder als Freiberufler gründen und
- mit ihrem Unternehmen weniger als drei Jahre am Markt tätig sind.
- Kleine Unternehmen (KU)
-
Freiberufler
Amt24-Informationen
Weitere Voraussetzungen
Der oder die Antragstellende verfügt über
- die erforderliche fachliche und kaufmännische Qualifikation,
- die Berechtigung zur Geschäftsführung und Vertretung (Eintragung im Handelsregister und aktive Beteiligung an der Unternehmensleitung) und
- hinreichenden unternehmerischen Einfluss (Gesellschaftsanteil von mindestens zehn Prozent; keine Stimmenmehrheit eines anderen Gesellschafters, die Satzungsänderungen ermöglicht).
Das Vorhaben muss einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen. Bei einer Existenzgründung im Nebenerwerb muss die Tätigkeit mittelfristig auf den Vollerwerb ausgerichtet sein.
Ausgeschlossen von der Förderung:
- Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien (Förderung im Rahmen des KfW-Programms "Erneuerbare Energien"
-
Sanierungsfälle und Unternehmen in Schwierigkeiten
- KfW-Merkblatt "Unternehmen in Schwierigkeiten"
- Umschuldung oder Nachfinanzierung bereits abgeschlossener Vorhaben
Ablauf
- Online-Ratgeber, Planung
-
So funktioniert's
KfW-Förderportal
- Den Antrag reicht Ihre Hausbank für Sie ein, die Antragsformulare liegen dort vor. Ihr Bankberater füllt den Vordruck für Sie aus. Einen Musterantrag finden Sie im Internetauftritt der Kfw (siehe Formulare & Online-Dienste).
- Ihre Hausbank leitet Ihren Antrag mit der Einstufung und den übrigen erforderlichen Unterlagen an die KfW Bankengruppe weiter, welcher von dieser dann auch bearbeitet wid.
- Ist der Kredit bewilligt, können Sie den Betrag über Ihre Hausbank abrufen
- KfW-Programminformationen
- KfW-Infocenter
Notwendige Unterlagen:
Bearbeitungsfristen:
Bitte stellen Sie den Antrag rechtzeitig vor Beginn des Vorhabens, das Sie finanzieren wollen.
Folgende Bearbeitungsgebühren/Kosten entstehen:
- Neben den Kreditzinsen fallen keine zusätzlichen Gebühren oder Kosten an.
- Kreditzinsen
- Wenn Sie einen Bewilligungsbescheid erhalten und das Darlehen nicht spätestens einen Monat nach Zusage bei der KfW abrufen, fällt Bereitstellungsprovision an: 0,25 Prozent pro Monat, beginnend zwei Bankarbeitstage und einen Monat nach Zusagedatum.
Beachten Sie bitte nachfolgend aufgeführte Rechtsvorschriften:
- Merkblatt "ERP-Gründerkredit – Startgeld" der KfW Bankengruppe
Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, mit freundlicher Unterstützung durch die KfW Bankengruppe. 20.01.2014