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Mit dem ERP-Regionalförderprogramm finanzieren Sie Ihre mittel- und langfristigen Investitionen in strukturschwachen Gebieten. Voraussetzung ist, dass Ihr Vorhaben einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lässt.
Investieren Sie beispielsweise in
- Grundstücke, Gebäude oder Baumaßnahmen
- Maschinen, Anlagen und Einrichtungsgegenstände
- Firmenfahrzeuge
- Betriebs- und Geschäftsausstattung
- Technologie, Software, Lizenzen
- Vermögenswerte aus anderen Unternehmen einschließlich tätiger Übernahmen und Beteiligungen in Form von "Asset deals"
- Glossar: Asset deal
KfW-Bankengruppe
- Glossar: Asset deal
- extern erworbene Beratungsdienstleistungen, die einmalige Informationserfordernisse bei Erschließung neuer Märkte oder Einführung neuer Produktionsmethoden sicherstellen
- erste Messeteilnahmen
Konditionen
Art der Förderung
Darlehen mit Zinsverbilligung
Höhe
maximal EUR 3 Millionen je Vorhaben
Finanzierungsanteil
bis zu 85 Prozent der förderfähigen Investitionskosten (Ostdeutschland und Berlin)
Auszahlung
100 Prozent
Laufzeit
- 20 Jahre (bis zu 5 Jahre tilgungsfrei) oder
- 5 Jahre (maximal 1 Jahr tilgungsfrei)
Zinsen
- Festzins für zehn Jahre
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zusätzliche Zinsvergünstigung für kleine Unternehmen (KU)
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Begriffserklärungen: kleine Unternehmen
Amt24-Informationen
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Begriffserklärungen: kleine Unternehmen
Die Zinssätze differieren, abhängig von Bonität und Risiko.
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Zinssätze
KfW Bankengruppe
Sicherheiten
bankübliche Sicherheiten für den Darlehensnehmer (Vereinbarung mit der Hausbank)
- Konditionen im Überblick
KfW Bankengruppe
- Ein Rechtsanspruch auf das Förderdarlehen besteht nicht.
- Die Kombination mit anderen Förderungen ist möglich.
Zuständigkeit
Kreditinstitut (Hausbank)
Voraussetzungen
Bei den Vorhaben muss es sich um Investitionen in strukturschwachen Gebieten der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) handeln.
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Abgrenzung der Fördergebiete
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Antragsberechtigt sind:
- in- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (produzierendes Gewerbe, Handwerk, Handel, sonstiges Dienstleistungsgewerbe)
- freiberuflich Tätige
- Privatpersonen, die Gewerbe-Immobilien vermieten oder verpachten
Das Unternehmen muss sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden und die Kriterien der EU-Kommission für kleine und mittlere Unternehmen.
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Begriffserklärungen: kleine und mittlere Unternehmen
Amt24-Informationen
Die Förderung ist ausgeschlossen bei:
- Sanierungsfällen
- Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten
- Investitionen, die der Ersatzbeschaffung dienen
- alleiniger Übernahme von Unternehmensanteilen im Sinne von Finanzinvestitionen ("Share deal")
Ablauf
Lassen Sie sich möglichst frühzeitig von einem Experten Ihrer Hausbank beraten, die Sie bei der Kreditvergabe begleitet.
- Den Antrag reicht Ihre Hausbank für Sie ein, die Antragsformulare liegen dort vor. Ihr Bankberater füllt den Vordruck für Sie aus.
- Ihre Hausbank leitet Ihren Antrag mit der Einstufung und den übrigen erforderlichen Unterlagen an die KfW Bankengruppe weiter, welche diesen dann bearbeitet.
- Ist der Kredit bewilligt, können Sie den Betrag über Ihre Hausbank abrufen
Tipp: Im Internetauftritt der KfW Bankengruppe finden Sie detaillierte Informationen und Unterlagen zum Programm. Bei weiterem Beratungsbedarf können Sie sich an das KfW-Infocenter wenden.
- ERP-Regionalförderprogramm
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KfW-Infocenter
KfW Bankengruppe
Notwendige Unterlagen:
Die notwendigen Antragsvordrucke und Informationen zu weiteren Antragsunterlagen hält die KfW für Sie bereit (siehe Formulare & Online-Dienste).
Bearbeitungsfristen:
Stellen Sie den Kreditantrag bitte vor Beginn des zu finanzierenden Vorhabens.
Folgende Bearbeitungsgebühren/Kosten entstehen:
Beachten Sie bitte nachfolgend aufgeführte Rechtsvorschriften:
- Merkblatt "ERP-Regionalförderprogramm" der KfW Bankengruppe
Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, mit freundlicher Unterstützung durch die KfW Bankengruppe. 06.05.2014