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ERP-Regionalförderprogramm (KfW) 
ERP-Förderdarlehens für kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft in deutschen Regionalfördergebieten, KfW-Programme 062, 072...


Mit dem ERP-Regionalförderprogramm finanzieren Sie Ihre mittel- und langfristigen Investitionen in strukturschwachen Gebieten. Voraussetzung ist, dass Ihr Vorhaben einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lässt.

Investieren Sie beispielsweise in

  • Grundstücke, Gebäude oder Baumaßnahmen
  • Maschinen, Anlagen und Einrichtungsgegenstände
  • Firmenfahrzeuge
  • Betriebs- und Geschäftsausstattung
  • Technologie, Software, Lizenzen
  • Vermögenswerte aus anderen Unternehmen einschließlich tätiger Übernahmen und Beteiligungen in Form von "Asset deals"
  • extern erworbene Beratungsdienstleistungen, die einmalige Informationserfordernisse bei Erschließung neuer Märkte oder Einführung neuer Produktionsmethoden sicherstellen
  • erste Messeteilnahmen

Konditionen

Art der Förderung
Darlehen mit Zinsverbilligung

Höhe
maximal EUR 3 Millionen je Vorhaben

Finanzierungsanteil
bis zu 85 Prozent der förderfähigen Investitionskosten (Ostdeutschland und Berlin)

Auszahlung
100 Prozent

Laufzeit

  • 20 Jahre (bis zu 5 Jahre tilgungsfrei) oder
  • 5 Jahre (maximal 1 Jahr tilgungsfrei)

Zinsen

Die Zinssätze differieren, abhängig von Bonität und Risiko.

  • Zinssätze
    KfW Bankengruppe

Sicherheiten
bankübliche Sicherheiten für den Darlehensnehmer (Vereinbarung mit der Hausbank)

  • Konditionen im Überblick
    KfW Bankengruppe
Hinweise:
  • Ein Rechtsanspruch auf das Förderdarlehen besteht nicht.
  • Die Kombination mit anderen Förderungen ist möglich.


Zuständigkeit

Kreditinstitut (Hausbank)



Voraussetzungen

Bei den Vorhaben muss es sich um Investitionen in strukturschwachen Gebieten der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) handeln.

Antragsberechtigt sind:

  • in- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (produzierendes Gewerbe, Handwerk, Handel, sonstiges Dienstleistungsgewerbe)
  • freiberuflich Tätige
  • Privatpersonen, die Gewerbe-Immobilien vermieten oder verpachten

Das Unternehmen muss sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden und die Kriterien der EU-Kommission für kleine und mittlere Unternehmen.

Die Förderung ist ausgeschlossen bei:

  • Sanierungsfällen
  • Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten
  • Investitionen, die der Ersatzbeschaffung dienen
  • alleiniger Übernahme von Unternehmensanteilen im Sinne von Finanzinvestitionen ("Share deal")


Ablauf

Lassen Sie sich möglichst frühzeitig von einem Experten Ihrer Hausbank beraten, die Sie bei der Kreditvergabe begleitet.

  • Den Antrag reicht Ihre Hausbank für Sie ein, die Antragsformulare liegen dort vor. Ihr Bankberater füllt den Vordruck für Sie aus.
  • Ihre Hausbank leitet Ihren Antrag mit der Einstufung und den übrigen erforderlichen Unterlagen an die KfW Bankengruppe weiter, welche diesen dann bearbeitet.
  • Ist der Kredit bewilligt, können Sie den Betrag über Ihre Hausbank abrufen

Tipp: Im Internetauftritt der KfW Bankengruppe finden Sie detaillierte Informationen und Unterlagen zum Programm. Bei weiterem Beratungsbedarf können Sie sich an das KfW-Infocenter wenden.

  • ERP-Regionalförderprogramm
  • KfW-Infocenter
    KfW Bankengruppe

 



Notwendige Unterlagen:

Die notwendigen Antragsvordrucke und Informationen zu weiteren Antragsunterlagen hält die KfW für Sie bereit (siehe Formulare & Online-Dienste).



Bearbeitungsfristen:

Stellen Sie den Kreditantrag bitte vor Beginn des zu finanzierenden Vorhabens.



Folgende Bearbeitungsgebühren/Kosten entstehen:
Kreditzinsen


Beachten Sie bitte nachfolgend aufgeführte Rechtsvorschriften:

  • Merkblatt "ERP-Regionalförderprogramm" der KfW Bankengruppe


Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, mit freundlicher Unterstützung durch die KfW Bankengruppe. 06.05.2014



 
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