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Großraum- und Schwerlasttransporte, Erlaubnis beantragen 


Wenn Sie als Unternehmen einen Transport im öffentlichen Straßenraum durchführen möchten, dessen Abmessungen, Achslasten oder Gesamtgewichte die gesetzlich allgemein zugelassenen Grenzen überschreiten, benötigen Sie hierfür eine Erlaubnis und/oder Ausnahmegenehmigung der Straßenverkehrsbehörde.

Besonders die Durchführung von Großraum- und Schwerlasttransporten bedarf vorhergehender, sorgfältiger Planung. Es wird empfohlen, die Details frühzeitig mit der zuständigen Straßenverkehrsbehörde zu besprechen.



Zuständigkeit

Straßenverkehrsbehörde der Stadtverwaltung oder des Landratsamtes



Voraussetzungen
Um für den geplanten Transport eine Erlaubnis zu erhalten, muss dieser folgende Voraussetzungen erfüllen:
  • Eine Beförderung auf der Schiene oder auf dem Wasser kommt nicht in Frage.
  • Es stehen geeignete Straßen zur Verfügung. Die Verkehrssicherheit und der Schutz der Infrastruktur (Straßen, Brücken, Tunnel) stehen dabei im Vordergrund.


Ablauf

Antrag

Für die Beantragung der Erlaubnis und/oder Ausnahmegenehmigung steht Ihnen in Sachsen das Online-Verfahren "Verfahrensmanagement für Großraum- und Schwertransporte (VEMAGS)" zur Verfügung.

Wenn Sie VEMAGS zum ersten Mal benutzen, wenden Sie sich bitte an die LISt Gesellschaft für Verkehrswesen und ingenieurtechnische Dienstleistungen mbH. Sie führt mit Ihnen zusammen die Registrierung durch und untersützt Sie direkt am Telefon bei der Bedienung des Programms. Die LISt GmbH ist in Sachsen der zentrale Ansprechpartner in allen Anwendungsfragen der Antragsteller, der Genehmigungs- und Anhörungsbehörden sowie der Polizei.

Kontakt
Telefon: 0351 8139-4823

Daneben ist die Antragstellung auch per Post oder Fax möglich. Hierfür müssen Sie das vorgeschriebene Formular nach der RGST verwenden, welches Sie bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde erhalten. Es wird dennoch empfohlen, den Antrag über VEMAGS einzureichen, da es den Aufwand für Sie und die Behörde verringert und Ihr Antrag gegebenenfalls auch schneller bearbeitet werden kann.

Prüfung

Die Straßenverkehrsbehörde setzt sich mit allen vom Transport beziehungsweise von der gewählten Strecke betroffenen Behörden und Stellen in Verbindung. Nachdem alle Stellungnahmen vorliegen, trifft sie eine Entscheidung und legt mögliche Auflagen und Bedingungen für den Transport fest.

Genehmigung

Die Genehmigung können Sie auf unterschiedlichen Wegen erhalten:

  • elektronisch signierter Bescheid per VEMAGS
  • Postweg
  • Fax

Den Genehmigungsbescheid müssen Sie beim Transport mitführen und für mögliche Kontrollen bereithalten.



Notwendige Unterlagen:
Der Straßenverkehrsbehörde muss eine von Ihnen unterschriebene Haftungserklärung vorliegen. Wenn Sie eine Erlaubnis nach § 29 Absatz 3 StVO beantragen möchten, ist eine Genehmigung nach § 70 StVZO notwendig. Die Behörde wird sich bei Ihnen melden, wenn weitere Unterlagen zur Bearbeitung des Antrags nötig sind.


Bearbeitungsfristen:
Die Bearbeitung dauert in der Regel zwei Wochen. Bei größeren Transporten und damit verbundenen statischen Nachrechnungen kann dies auch mehr Zeit in Anspruch nehmen.


Folgende Bearbeitungsgebühren/Kosten entstehen:
Die Kosten für die Erlaubnis bemessen sich nach dem Aufwand des Genehmigungsverfahrens:
  • EUR 10,20 bis EUR 767,00


Beachten Sie bitte nachfolgend aufgeführte Rechtsvorschriften:



Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, mit freundlicher Unterstützung durch die LISt Gesellschaft für Verkehrswesen und ingenieurtechnische Dienstleistungen mbH. 15.01.2014



 
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