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Fahrgastbeförderung, Verlängerung der Fahrerlaubnis
Antrag auf Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung gemäß § 48 Fahrerlaubnisverordnung/FeV...
Zuständigkeit
Voraussetzungen
Ablauf
Notwendige Unterlagen:
Bearbeitungsfristen:
Folgende Bearbeitungsgebühren/Kosten entstehen:
Beachten Sie bitte nachfolgend aufgeführte Rechtsvorschriften:
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr. 15.01.2014
Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung wird für eine Dauer von nicht mehr als fünf Jahren erteilt. Sie wird auf Antrag jeweils bis zu fünf Jahren verlängert.
Achtung! Eine Verlängerung über das 60. Lebensjahr hinaus kann nur dann erfolgen, wenn ein leistungspsychologisches Gutachten die Eignung bestätigt.
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Amt24-Verfahrensbeschreibung
Zuständigkeit
Fahrerlaubnisbehörde der Stadtverwaltung oder des Landratsamtes
Voraussetzungen
Für die Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung müssen folgende Antragsvoraussetzungen erfüllt sein:
- Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung
- Nachweis über die Erfüllung der Anforderungen an das Sehvermögen
- persönliche Zuverlässigkeit (keine gravierenden Vorstrafen und/oder Verkehrsverstöße)
- gegebenenfalls Nachweis der Ortskenntnis (nur bei Taxen, Mietwagen und Krankenkraftwagen)
Hinweis! Ihre zuständige Fahrerlaubnisbehörde informiert Sie über die entsprechenden Modalitäten der Ortskundeprüfung.
Ablauf
Den Antrag müssen Sie persönlich bei der Fahrerlaubnisbehörde stellen.
Notwendige Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
- Führungszeugnis Belegart "O"
- Führungszeugnis beantragen
Amt24-Verfahrensbeschreibung
- Führungszeugnis beantragen
- Auskunft aus dem Fahreignungsregister
- Fahreignungsregister-Auskunft beantragen
Amt24-Verfahrensbeschreibung
- Fahreignungsregister-Auskunft beantragen
- nur auf Anforderung der Fahrerlaubnisbehörde: Nachweis der Ortskenntnis (nur bei Taxen, Mietwagen und Krankenkraftwagen)
- augenärztliche Bescheinigung über die Untersuchung des Sehvermögens beziehungsweise augenärztliches Zeugnis
Diese Untersuchung können Sie bei Augenärzten oder von Betriebs- oder Arbeitsmedizinern, einem Arzt oder einer Ärztin einer Begutachtungsstelle für Fahreignung, einem Arzt des Gesundheitsamtes oder einem anderen Arzt der öffentlichen Verwaltung durchführen lassen. Ein ausgestelltes Gutachten oder Zeugnis hat zwei Jahre Gültigkeit. - ärztliche Eignungsbescheinigung auf amtlichem Vordruck
Für diese Bescheinigung gibt es einen amtlichen Vordruck, über den Ärzte im Regelfall verfügen. Sie können die Untersuchung von einem Arzt Ihrer Wahl durchführen lassen. Bei Antragstellung darf die Bescheinigung nicht älter als ein Jahr sein. - nur bei Verlängerung über das 60. Lebensjahr hinaus: zusätzlich
leistungspsychologisches Gutachten
Die leistungspsychologische Untersuchung beinhaltet beispielsweise eine Überprüfung von Belastbarkeit, Reaktionsfähigkeit, Orientierungsleistung und Konzentrationsfähigkeit. Der Nachweis über die Erfüllung dieser besonderen Anforderungen erfolgt durch ein betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder durch ein Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung.
Bearbeitungsfristen:
Die Verlängerung wird für eine Dauer von maximal fünf Jahren gewährt.
Folgende Bearbeitungsgebühren/Kosten entstehen:
Verlängerung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung: EUR 38,00
Hinweis! Für die etwaige Ortskundeprüfung und das Führungszeugnis fallen zusätzliche Kosten an.
Beachten Sie bitte nachfolgend aufgeführte Rechtsvorschriften:
- § 48 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) – Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung)
- Tarifstellen 126.2, 145, 201, 204 Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr. 15.01.2014