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Gewerblicher Güterkraftverkehr, Gemeinschaftslizenz / Erlaubnis beantragen 
amtlich: Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach §3 Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG)


Wenn Sie gewerbsmäßig Güter mit Kraftfahrzeugen transportieren möchten, deren zulässiges Gesamtgewicht  (einschließlich Anhänger) mehr als 3,5 Tonnen beträgt, benötigen Sie eine Erlaubnis der Verkehrsbehörde. Beantragen Sie für Fahrten innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR)* und der Schweiz
  • eine Gemeinschaftslizenz und gegebenenfalls
  • eine Fahrerbescheinigung für Staatsangehörige eines Drittstaates.

Die Gemeinschaftslizenz können Sie auch für Transporte innerhalb Deutschlands und der EWR-Staaten ("Kabotageverkehre") einsetzen.

  • Kabotage
    Bundesamt für Güterkraftverkehr


Sind die Fahrzeuge nur deutschlandweit im Einsatz, genügt

  • eine Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr

Verkehr mit Drittstaaten

Für den gewerblichen Güterkraftverkehr mit Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes benötigen Sie neben der Erlaubnis für den deutschen Streckenanteil (Erlaubnis oder Gemeinschaftslizenz) für Streckenanteile in den Drittstaaten bilaterale Genehmigungen oder sogenannte CEMT-Genehmigungen.

 

*) EU-Staaten, Norwegen, Island und Liechtenstein


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Zuständigkeit

Straßenverkehrsbehörde der Stadtverwaltung oder des Landratsamtes



Voraussetzungen
  • tatsächliche und dauerhafte Niederlassung in Deutschland
  • Zuverlässigkeit
  • angemessene finanzielle Leistungsfähigkeit
  • fachliche Eignung


Ablauf

Vor der Antragstellung

Zur Antragsbearbeitung verlangt die Erlaubnisbehörde von Ihnen eine Reihe von Unterlagen. Die Erfahrung zeigt, dass insbesondere das Einholen des Führungszeugnisses und des Auszugs aus dem Gewerbezentralregister am längsten dauert. Sie sollten daher als erstes diese Unterlagen beantragen.

Die übrigen Nachweise können Sie später nachreichen, legen Sie diese aber im eigenen Interesse besser ebenfalls mit dem Antrag vor.

  • Erforderliche Unterlagen

Antragstellung

Die Erlaubnis oder Lizenz beantragen Sie persönlich bei der zuständigen Stelle.

  • zuständige Stelle
  • Das Antragsformular erhalten Sie bei der zuständigen Stelle; je nach Angebot der Behörde stehen auch Online-Formulare zur Verfügung ("Formulare & Online-Dienste" von Amt24 oder Internetauftritt der Behörde).
  • Füllen Sie den Antrag vollständig aus und geben Sie diesen mit den erforderlichen Unterlagen bei der genannten Stelle ab.
  • Die Genehmigungsbehörde holt zu Ihrem Antrag Stellungnahmen ein, unter anderem vom Bundesamt für Güterverkehr, der Industrie- und Handelskammer, der zuständigen Fachgewerkschaft und dem Verband des Güterkraftverkehrs.
  • Nach Ablauf der Frist für die Stellungnahmen entscheidet die zuständige Stelle über Ihren Antrag; Sie bekommen schriftlich Bescheid.


Notwendige Unterlagen:

Antragsformular

Je nach Angebot der Behörde als Vordruck oder elektronisch abrufbar (Amt24 oder Internetauftritt der Behörde)


FORMULAR:

  • Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr oder Gemeinschaftslizenz, Antrag

Nachweise

Um zu prüfen, ob Ihnen die Erlaubnis oder Lizenz erteilt werden kann, müssen Sie der Verkehrsbehörde die entsprechenden Nachweise vorlegen:

  • Auszug aus dem Handelsregister oder Genossenschaftsregister
    (bei Handelsgesellschaften)
  • Auszug aus dem GbR-Vertrag
    (bei GbR-Gesellschaften)
  • Nachweis der Vertretungsberechtigung
    (wenn eine andere als die antragstellende Person die fachliche Eignung hat)
  • Führungszeugnis*
    (für jeden Gesellschafter und Vertretungsberechtigten)
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister*
    (für jeden Gesellschafter und Vertretungsberechtigten sowie für das Unternehmen)
  • Eigenkapitalbescheinigung zuzüglich der Unternehmensreserven**
    (bei Gesellschaften, nicht bei Einzelunternehmen)
    • für das erste Fahrzeug über EUR 9.000
    • für jedes weitere EUR 5.000  
  • Angaben zur finanziellen Leistungsfähigkeit**
  • Zusatzbescheinigung**
  • Unbedenklichkeitsbescheinigungen*
    • Finanzamt
    • Gemeinde
    • Träger der Sozialversicherungen
    • Berufsgenossenschaft
  • Nachweis der fachlichen Eignung
    • Nachweis einer mindestens 10-jährigen leitenden Tätigkeit in einem Güterkraftverkehrsunternehmen
    • Zeugnis über die bestandene IHK-Fachkundeprüfung oder anerkannte gleichwertige Abschlussprüfungen  
  • Kopie der Gewerbeanmeldung
  • Bestandsliste des Fahrzeugparks

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DETAILS:


*) nicht älter als 3 Monate
*) nicht älter als 1 Jahr


Bearbeitungsfristen:
Die Erlaubnis / Gemeinschaftslizenz wird befristet bis zu einer Gültigkeitsdauer von zehn Jahren erteilt.


Folgende Bearbeitungsgebühren/Kosten entstehen:
  • Erlaubniserteilung oder Erteilung / Erneuerung der Gemeinschaftslizenz: EUR 120–700
  • Erteilung einer Fahrerbescheinigung mit Ausfertigung der beglaubigten Kopie EUR 60–120
  • CEMT-Genehmigung einschließlich Fahrtenberichtheft: Jahresgenehmigung EUR 110–220, Monatsgenehmigung, EUR 24–40)

(Auszug aus dem Gebührenverzeichnis)


Weitere Kosten (auch wenn die Erlaubnis nicht erteilt werden kann) entstehen Ihnen für Registerauskünfte und Nachweise sowie gegebenenfalls für weitere Amtshandlungen. Nähere Auskunft erteilt Ihnen die Erlaubnisbehörde.



Sonstiges

Werkverkehr

Sollten Sie größere Kraftfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen (einschließlich Anhänger) nur im Werkverkehr einsetzen, benötigen Sie dafür keine Erlaubnis. Nach § 15 a Absatz 2 Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) müssen Sie diese Fahrzeuge jedoch beim Bundesamt für Güterverkehr zur Aufnahme in die Werkverkehrsdatei anmelden.


FORMULAR:



Beachten Sie bitte nachfolgend aufgeführte Rechtsvorschriften:



Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr. 19.12.2013


 
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