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Mittelstandsförderung, Elektronischer Geschäftsverkehr (E-Business) (SAB) 
Antrag auf Gewährung einer Zuwendung nach Teil B/II.3 der Mittelstandsrichtlinie (E-Business, Informationssicherheit und Wissensbilanz)...


Bewilligungen von Fördermitteln können derzeit noch nicht erfolgen. Hierfür ist die Genehmigung des Programms des Freistaats Sachsen durch die Europäische Kommission erforderlich. Die Genehmigung steht noch aus und ist an kein bestimmtes Datum gebunden.

Der Freistaat Sachsen unterstützt, zur Verbesserung ihrer Wettbewerbsfähigkeit, Projekte sächsischer Unternehmen zur Einführung moderner Technologien in den Bereichen Information und Kommunikation. Mit Hilfe dieser Technologien sollen neue Absatzmöglichkeiten erschlossen, unternehmensinterne Prozesse optimiert und Geschäftsprozesse weitgehend elektronisch dargestellt werden.

Förderfähige Ausgaben

  • Planung, Konzipierung und Vorbereitung von Projekten (bis zu fünf Tagewerke und bis zu EUR 900,00 je Tagewerk)
  • technische Realisierung
  • Erwerb vorhabensspezifischer Software (bis zu 50 % der gesamten zuwendungsfähigen Ausgaben)
  • Einführung der entwickelten Lösungen, inklusive Schulungen (bis zu 20 % der gesamten zuwendungsfähigen Ausgaben)

Ausgeschlossen ist die Förderung von Ausgaben für:

  • Hardware
  • Standardsoftware
  • isolierte Internet-Präsentationen
  • Betriebskosten

Konditionen

Art der Förderung:
nicht rückzahlbarer Zuschuss

Höhe:

  • bis zu 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens EUR 40.000
  • Eine Förderung kann innerhalb von drei Jahren nur einmal gewährt werden.
Hinweis: Ein Rechtsanspruch auf Förderung durch die SAB besteht nicht.


Zuständigkeit


Voraussetzungen

Antragsberechtigte

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) aus den Bereichen

  • verarbeitendes Gewerbe
  • Handwerk
  • Handel
  • Dienstleistungen

Unternehmen, die Finanz-, Assekuranz-, Vermittlungs- und Beratungsdienstleistungen anbieten, können nicht gefördert werden. Ausgeschlossen sind zudem unternehmen, die selbst als IT-Dienstleister in Betracht kommen.

Weitere Voraussetzungen

  • Für die Umsetzung des Projektes sind vorzugsweise IT-Dienstleister mit Sitz im Freistaat Sachsen in Anspruch zu nehmen. Dessen Eignung für das Projekt ist anhand von Referenzen oder Autorisierung nachzuweisen.
  • Projekte sollen innerhalb von zwölf Monaten abgeschlossen werden.


Ablauf

Nutzen Sie im ersten Schritt die Beratung durch die Mitarbeiter der SAB.

  • Die erforderlichen Formulare und Merkblätter beziehen Sie online über Amt24 (Formulare & Online-Dienste) oder über die SAB.
  • Füllen Sie den Antrag aus und reichen Sie ihn mit den erforderlichen Unterlagen und Nachweisen bei der SAB ein.
  • Nach der Prüfung durch die SAB erhalten schriftlich Bescheid, ob und in welchem Umfang Ihr Antrag bewilligt ist.

Auszahlung

  • Zur Auszahlung benötigt die SAB von Ihnen den Beratungsbericht, den Beratungsvertrag, die Originalrechnung und den Zahlungsbeleg.
  • Nach der Verwendungsnachweisprüfung erhalten Sie den Zuschuss als Einmalzahlung auf das von Ihnen angegebene Konto.


Notwendige Unterlagen:
  • Antragsformulare
  • Dokumente und Nachweise


Bearbeitungsfristen:

Stellen Sie den Antrag,  b e v o r  Sie mit dem Vorhaben beginnen. Nach Antragseingang bei der SAB (Datum des Posteingangsstempels) können Sie auf eigenes Risiko mit dem Vorhaben starten.

Achtung! Solange Sie noch keinen Bewilligungsbescheid erhalten haben, müssen Sie damit rechnen, dass Sie die Zuwendung nicht, nicht in der beantragten Höhe oder nicht zu dem beantragten Zeitpunkt erhalten.


Folgende Bearbeitungsgebühren/Kosten entstehen:
keine


Beachten Sie bitte nachfolgend aufgeführte Rechtsvorschriften:



Freigabevermerk

Sächsische Staats­kanzlei, mit freundlicher Unterstützung durch die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB). 18.12.2014




 
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