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Der Freistaat Sachsen unterstützt, zur Verbesserung ihrer Wettbewerbsfähigkeit, Projekte sächsischer Unternehmen zur Einführung moderner Technologien in den Bereichen Information und Kommunikation. Mit Hilfe dieser Technologien sollen neue Absatzmöglichkeiten erschlossen, unternehmensinterne Prozesse optimiert und Geschäftsprozesse weitgehend elektronisch dargestellt werden.
Förderfähige Ausgaben
- Planung, Konzipierung und Vorbereitung von Projekten (bis zu fünf Tagewerke und bis zu EUR 900,00 je Tagewerk)
- technische Realisierung
- Erwerb vorhabensspezifischer Software (bis zu 50 % der gesamten zuwendungsfähigen Ausgaben)
- Einführung der entwickelten Lösungen, inklusive Schulungen (bis zu 20 % der gesamten zuwendungsfähigen Ausgaben)
Ausgeschlossen ist die Förderung von Ausgaben für:
- Hardware
- Standardsoftware
- isolierte Internet-Präsentationen
- Betriebskosten
Konditionen
Art der Förderung:
nicht rückzahlbarer Zuschuss
Höhe:
- bis zu 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens EUR 40.000
- Eine Förderung kann innerhalb von drei Jahren nur einmal gewährt werden.
Zuständigkeit
Voraussetzungen
Antragsberechtigte
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) aus den Bereichen
- verarbeitendes Gewerbe
- Handwerk
- Handel
- Dienstleistungen
Unternehmen, die Finanz-, Assekuranz-, Vermittlungs- und Beratungsdienstleistungen anbieten, können nicht gefördert werden. Ausgeschlossen sind zudem unternehmen, die selbst als IT-Dienstleister in Betracht kommen.
-
Begriffserklärungen: kleine und mittleren Unternehmen (KMU)
Amt24-Informationen
Weitere Voraussetzungen
- Für die Umsetzung des Projektes sind vorzugsweise IT-Dienstleister mit Sitz im Freistaat Sachsen in Anspruch zu nehmen. Dessen Eignung für das Projekt ist anhand von Referenzen oder Autorisierung nachzuweisen.
- Projekte sollen innerhalb von zwölf Monaten abgeschlossen werden.
Ablauf
Nutzen Sie im ersten Schritt die Beratung durch die Mitarbeiter der SAB.
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Beratung vor Ort
Sächsische Aufbaubank
- Die erforderlichen Formulare und Merkblätter beziehen Sie online über Amt24 (Formulare & Online-Dienste) oder über die SAB.
- Füllen Sie den Antrag aus und reichen Sie ihn mit den erforderlichen Unterlagen und Nachweisen bei der SAB ein.
- Nach der Prüfung durch die SAB erhalten schriftlich Bescheid, ob und in welchem Umfang Ihr Antrag bewilligt ist.
Auszahlung
- Zur Auszahlung benötigt die SAB von Ihnen den Beratungsbericht, den Beratungsvertrag, die Originalrechnung und den Zahlungsbeleg.
- Nach der Verwendungsnachweisprüfung erhalten Sie den Zuschuss als Einmalzahlung auf das von Ihnen angegebene Konto.
Notwendige Unterlagen:
- Antragsformulare
- Dokumente und Nachweise
Bearbeitungsfristen:
Stellen Sie den Antrag, b e v o r Sie mit dem Vorhaben beginnen. Nach Antragseingang bei der SAB (Datum des Posteingangsstempels) können Sie auf eigenes Risiko mit dem Vorhaben starten.
Folgende Bearbeitungsgebühren/Kosten entstehen:
Beachten Sie bitte nachfolgend aufgeführte Rechtsvorschriften:
Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, mit freundlicher Unterstützung durch die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB). 18.12.2014