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Mittelstandsförderung, Verbesserung des Informationssicherheitsniveaus (SAB) 
Antrag auf Gewährung einer Zuwendung nach Teil B/II.3 der Mittelstandsrichtlinie (E-Business, Informationssicherheit und Wissensbilanz)...


Der Freistaat Sachsen unterstützt Projekte von sächsischen KMU zur Verbesserung des Informationssicherheitsniveaus im Unternehmen.

Förderfähige Ausgaben

Folgende Ausgaben sind zuwendungsfähig soweit sie im Zusammenhang mit der Einführung oder Zertifizierung eines Informations­sicherheits­managementsystems (ISMS) stehen:

  • Schulungen für Mitarbeiter, Erwerb von Software zur Unterstützung des ISMS (zusammen bis zu EUR 5.000)
  • Beratung durch qualifizierte IT-Dienstleister (bis 20 Tagewerke, bis EUR 900 je Tagewerk)
  • Erwerb von Software zur Implementierung von Schutzmaßnahmen (bis zu EUR 10.000)
  • Erstzertifizierung des ISMS

Ausgeschlossen ist die Förderung von Ausgaben für:

  • Hardware
  • Standardsoftware
  • Betriebskosten
  • technische und bauliche Schutzmaßnahmen

Konditionen

Art der Förderung:
nicht rückzahlbarer Zuschuss

Höhe:

  • bis zu 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
  • Eine Förderung kann innerhalb von drei Jahren nur einmal gewährt werden.
Hinweis: Ein Rechtsanspruch auf Förderung durch die SAB besteht nicht.


Zuständigkeit


Voraussetzungen

Antragsberechtigte

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) aus den Bereichen

  • verarbeitendes Gewerbe
  • Handwerk
  • Handel
  • Dienstleistungen

Unternehmen, die Finanz-, Assekuranz-, Vermittlungs- und Beratungsdienstleistungen anbieten, können nicht gefördert werden. Ausgeschlossen sind zudem Unternehmen, die selbst als IT-Dienstleister in Betracht kommen.

Unternehmen, die selbst IT-Dienstleistungen ausführen, sind von der Förderung ausgeschlossen.

Weitere Voraussetzungen

  • Für die Umsetzung des Projektes sind vorzugsweise IT-Dienstleister mit Sitz im Freistaat Sachsen in Anspruch zu nehmen. Dessen Eignung für das Projekt ist anhand von Referenzen oder Autorisierung nachzuweisen.
  • Projekte sollen innerhalb von zwölf Monaten abgeschlossen werden.


Ablauf

Nutzen Sie im ersten Schritt das Beratungsangebot der SAB.

  • Die erforderlichen Formulare und Merkblätter beziehen Sie online über Amt24 (Formulare & Online-Dienste) oder direkt über die SAB.
  • Füllen Sie den Antrag aus und reichen Sie ihn mit den erforderlichen Unterlagen und Nachweisen bei der SAB ein.
  • Nach der Prüfung durch die SAB erhalten schriftlich Bescheid, ob und in welchem Umfang Ihr Antrag bewilligt ist.

Auszahlung

  • Zur Auszahlung benötigt die SAB von Ihnen den Beratungsbericht, den Beratungsvertrag, die Originalrechnung und den Zahlungsbeleg.
  • Nach der Verwendungsnachweisprüfung erhalten Sie den Zuschuss als Einmalzahlung auf das von Ihnen angegebene Konto.


Notwendige Unterlagen:
  • Antragsformulare
  • Dokumente und Nachweise


Bearbeitungsfristen:

Stellen Sie den Antrag,  b e v o r  Sie mit dem Vorhaben beginnen. Nach Antragseingang bei der SAB (Datum des Posteingangsstempels) können Sie auf eigenes Risiko mit dem Vorhaben starten.

Achtung! Solange Sie noch keinen Bewilligungsbescheid erhalten haben, müssen Sie damit rechnen, dass Sie die Zuwendung nicht, nicht in der beantragten Höhe oder nicht zu dem beantragten Zeitpunkt erhalten.


Folgende Bearbeitungsgebühren/Kosten entstehen:
keine


Beachten Sie bitte nachfolgend aufgeführte Rechtsvorschriften:



Freigabevermerk
Sächsische Staats­kanzlei, mit freundlicher Unterstützung durch die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB). 01.10.2014



 
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