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Spielhallen und Vergnügungsstätten
Für bestimmte Betriebsarten (zum Beispiel Spielhallen und öffentliche Vergnügungsstätten auf Jahrmärkten und Rummelplätzen) beginnt die Sperrzeit um 23 Uhr und endet um 6 Uhr.
Besonderheiten
Bei Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses oder besonderer örtlicher Verhältnisse kann die Sperrzeit durch die zuständige Stelle durch Verordnung allgemein verlängert, verkürzt oder aufgehoben werden.
Bei Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses oder besonderer örtlicher Verhältnisse kann für einzelne Betriebe durch Verwaltungsakt
- der Beginn der Sperrzeit bis frühestens 20 Uhr vorverlegt,
- das Ende der Sperrzeit bis 7 Uhr hinausgeschoben oder
- die Sperrzeit befristet und widerruflich verkürzt oder aufgehoben werden.
In den Fällen der Verkürzung oder Aufhebung der Sperrzeit für einzelne Betriebe können jederzeit Auflagen erteilt werden.
Einheitlicher Ansprechpartner
Für dieses Verfahren können Sie den Service des Einheitlichen Ansprechpartners in Anspruch nehmen. Dieser begleitet Sie durch das Verfahren, übernimmt für Sie die Korrespondenz mit allen für Ihr Anliegen zuständigen Stellen und steht Ihnen als kompetenter Berater zur Seite.
- Service des Einheitlichen Ansprechpartners im Freistaat Sachsen
Informationen unter www.ea.sachsen.de - Beauftragung des Einheitlichen Ansprechpartners
Amt24-Verfahrensbeschreibung
Zuständigkeit
Gewerbebehörde der Gemeinde- oder Stadtverwaltung
Voraussetzungen
- das Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses o d e r
- das Vorliegen besonderer örtlicher Verhältnisse
Ablauf
- Das Anliegen sollten Sie konkret darlegen und begründen.
- Eine besondere Form für den Antrag ist nicht vorgeschrieben, jedoch wird empfohlen, den Antrag bei der zuständigen Stelle schriftlich zu stellen.
- Erkundigen Sie sich, ob gegebenenfalls Antragsformulare zur Verfügung stehen oder im Internet abrufbar sind.
Bearbeitungsfristen:
Folgende Bearbeitungsgebühren/Kosten entstehen:
Beachten Sie bitte nachfolgend aufgeführte Rechtsvorschriften:
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr. 10.01.2014