Lebenslagen-> Innovation, Patente, Marken-> Innovationen-> Förderung und finanzielle H...-> Innovationspreis, Bewerbung...
Der Innovationspreis des Freistaates Sachsen wird alle zwei Jahre an mittelständische Unternehmen vergeben, die eine neue Dienstleistung, ein neues Verfahren oder ein neues Produkt erfolgreich am Markt eingeführt haben. Die Markteinführung soll nicht länger als zwei Jahre zurückliegen. Die Entwicklung und Umsetzung neuer Ideen soll damit öffentliche Anerkennung finden und gefördert werden.
Der Preis besteht aus einem Preisgeld, einer Urkunde und einer Skulptur für den Sieger. Den Preisträgern wird darüber hinaus bei der Öffentlichkeitsarbeit des Freistaates eine hervorgehobene Rolle zuteil, und sie dürfen ihre Produkte mit speziellen Aufklebern kennzeichnen. Die Erzeugnisse werden in einer Broschüre dokumentiert, die im Innovationspreis-Portal abrufbar ist.
Letzte Vergabe:
2013
WEITERE INFORMATIONEN:
-
Innovationspreis des Freistaates Sachsen
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Zuständigkeit
Industrie- und Handelskammer (IHK)
Voraussetzungen
- Ihr Unternehmen hat bis zu 500 Mitarbeiter.
- Ihr Unternehmen ist in Sachsen ansässig.
- Sie haben ein neues Produkt, ein neues Verfahren oder eine neue Dienstleistung erfolgreich am Markt platziert.
Ablauf
Näheres zum Ablauf und zu den Bewerbungsmodalitäten jeweils nach Auslobung des aktuellen Innovationspreises an dieser Stelle oder im Internet unter
- Innovationspreis des Freistaates Sachsen
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Notwendige Unterlagen:
Bearbeitungsfristen:
- Innovationspreis des Freistaates Sachsen
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Folgende Bearbeitungsgebühren/Kosten entstehen:
Die Teilnahme am Wettbewerb ist für Sie kostenlos.
Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24. 22.01.2014