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Lebenslagen-> Unternehmensgründung-> Finanzielle Förderungen für...-> Beteiligungen-> ERP-Beteiligungsprogramm (KfW)
ERP-Beteiligungsprogramm (KfW) 
Förderung von Beteiligungen an kleinen und mittleren Unternehmen, KfW-Programm 100


Mit dem ERP-Beteiligungsprogramm fördert die KfW Bankengruppe kapitalsuchende Unternehmen und Kapitalbeteiligungsgesellschaften. Kapitalsuchende Unternehmen verschaffen sich als Beteiligungsnehmer neues Beteiligungskapital über Kapitalbeteiligungsgesellschaften. Diese wiederum können als Beteiligungsgeber einen günstigen Refinanzierungskredit aus dem ERP-Beteiligungsprogramm erhalten.

Welche Vorhaben werden gefördert?

Mit Hilfe des ERP-Beteiligungsprogramms können sich kleine und mittlere Unternehmen (KMU) eine Vielzahl unternehmerischer Vorhaben finanzieren, zum Beispiel

  • Innovationsprojekte wie Entwicklung und Vermarktung neuer Produkte
  • Umstellungen bei Strukturwandel
  • Betriebe errichten oder erweitern, grundlegend rationalisieren oder umstellen
  • Existenzgründungen

Konditionen für Beteiligungsnehmer

Beteiligungsform
Jede Form der Beteiligung ist zulässig. Die Teilnahme des Beteiligungsgebers am Verlust im Konkurs- oder Vergleichsfall darf nicht ausgeschlossen werden.

Höchstbeitrag

  • in der Regel EUR 1.250.000 Millionen, in Ausnahmefällen bis zu EUR 2.500.000 Millionen
  • Beteiligung darf vorhandenes Eigenkapital nicht übersteigen
  • mehrfache Inanspruchnahme einer ERP-geförderten Beteiligung möglich, solange Höchstbetrag nicht überschritten wird

Laufzeit
bis zu 10 Jahre

Beteiligungsentgelt
freie Vereinbarung zwischen Beteiligungsnehmer und Beteiligungsgeber

Vorzeitige Kündigung
als Beteiligungsnehmer jederzeit mit Frist von 12 Monaten beim Beteiligungsgeber

Sicherheiten
generell nicht notwendig, Ausnahmen gelten bei Bürgschaften, Garantien oder vergleichbaren Sicherheiten, die von Gesellschaftern oder deren Familienangehörigen gestellt werden und die zur Korrektur von Vermögensverschiebungen oder von Haftungsbeschränkungen dienen, die aus der Firmenkonstruktion des Beteiligungsnehmers resultieren.

Kombination mit anderen Fördermitteln
Mittel aus der Beteiligung können mit anderen KfW-Produkten und öffentlichen Fördermitteln kombiniert werden.

Hinweis: Ein Rechtsanspruch auf Übernahme einer Beteiligung durch die KfW besteht nicht.

Konditionen für Beteiligungsgeber

Förderumfang
Kredit zur Refinanzierung der Beteiligungssumme bis zu 100 Prozent

Höchstbetrag
in der Regel EUR 1.250.000 Millionen, in Ausnahmefällen bis zu EUR 2.500.000 Millionen

Laufzeit
bis zu 13 Jahre

Zinssätze
jeweils geltende Zinssätze der Bank

Bereitstellungsprovision
keine

Auszahlung
100 Prozent

Rückzahlung

  • Tilgung in der Regel am Ende der Laufzeit in einer Summe
  • Verpflichtung zur vorzeitigen Rückzahlung, wenn Beteiligungsnehmer die Beteiligung vorzeitig kündigt
  • Vorfälligkeitsentschädigung bei Rückzahlung des Kredits, wenn die ERP-refinanzierte Beteiligung weiter besteht

Sicherheiten

  • Art und Höhe nach Vereinbarung mit Bank
  • Voraussetzung: Garantie einer Bürgschaftsbank


Zuständigkeit
  • für den Beteilgungsnehmer: eine private Beteilungsgesellschaft
  • für den Beteiligungsgeber: der Finanzierungspartner


Voraussetzungen

Beteiligungsnehmer

kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft in Deutschland

  • mit bis zu EUR 50.000.000 Gruppenumsatz im Jahr
  • in begründeten Fällen Unternehmen mit bis zu EUR 75.000.000 Gruppenumsatz im Jahr

Beteiligungsgeber

private Kapitalbeteiligungsgesellschaften in Deutschland



Ablauf

Beteiligungsnehmer

Als Beteiligungsnehmer beantragen Sie die Fördermittel ausschließlich bei privaten Kapitalbeteiligungsgesellschaften. Auskünfte dazu erhalten Sie bei der KfW unter der kostenfreien Service-Nummer 0800 539 9001 und bei der Interessensvertretung der Kapitalgeber.

Beteiligungsgeber

Als Beteiligungsgeber stellen Sie den Antrag auf Refinanzierung bei Ihrem Finanzierungspartner.

  • Nehmen Sie Kontakt mit Ihrem Finanzierungspartner auf. Bevor Sie die Beteiligung vertraglich vereinbaren, sprechen Sie bitte mit Ihrem Finanzierungspartner. Er berät Sie, ob das ERP-Beteiligungsprogramm zu Ihrem Vorhaben passt. Ihr Finanzierungspartner entscheidet, ob er Ihr Vorhaben begleiten möchte.
  • Beantragen Sie den Kredit bei Ihrem Finanzierungspartner. Er füllt den Kreditantrag mit Ihnen aus und reicht ihn bei der KfW ein.
  • Die KfW prüft den Kreditantrag dahingehend ob alle Voraussetzungen für eine Förderung erfüllt sind. Die Entscheidung wird dem Finanzierungspartner mitgeteilt.
  • Schließen Sie den Kreditvertrag ab. Ihr Finanzierungspartner informiert Sie über das Ergebnis der Kreditprüfung und schließt den Kreditvertrag mit Ihnen ab.
  • Schließen Sie den Beteiligungsvertrag ab. Ist der Kreditvertrag abgeschlossen, können Sie Ihre Beteiligung mit dem Beteiligungsnehmer verbindlich vereinbaren. Ansprechpartner für alle Fragen zu Ihrem Kredit ist Ihr Finanzierungspartner.
Tipp: Im Internetauftritt der KfW Bankengruppe finden Sie detaillierte Informationen und Unterlagen zum Programm. Bei weiterem Beratungsbedarf können Sie sich an das KfW-Infocenter wenden.
  • ERP-Beteiligungsprogramm
  • KfW-Infocenter
    KfW Bankengruppe


Notwendige Unterlagen:

Informieren Sie sich im KfW-Portal über die nötigen Antragsvordrucke, Nachweise und Unterlagen:

  • Formulare & Downloads
    KfW Bankengruppe


Beachten Sie bitte nachfolgend aufgeführte Rechtsvorschriften:

  • Merkblatt "ERP-Beteiligungsprogramm (100/104)"
    KfW Bankengruppe


Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, mit freundlicher Unterstützung durch die KfW Bankengruppe. 26.09.2014
KfW-Hotline (Beteiligungsnehmer)
0800 539 9001
kostenfrei...


 
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