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Die SBG – Sächsische Beteiligungsgesellschaft mbH beteiligt sich als strategischer Partner an kleinen und mittleren sächsischen Unternehmen (KMU), die positive Zukunftsaussichten aufweisen. Investitionen aus dem Wachstumsfonds erfolgen in Kombination aus typisch stiller Beteiligung und offener Beteiligung.
Für folgende Vorhaben stellt die SBG Beteiligungskapital zur Verfügung:
- Wachstum
- Turnaround (Neuanfang nach Krise)
- Unternehmernachfolge
- Bridge (Übergangsphase vor Börsengang)
- Management Buy-Out / Management Buy-In (Übernahme durch eigenes oder fremdes Management)
Anlageschwerpunkte sind das verarbeitende Gewerbe und produktionsnahe Dienstleistungen.
Konditionen – Typisch stille Beteiligung
Laufzeit
- bis zu 10 Jahre (Regel)
- maximal 12 Jahre
Höhe
- in der Regel bis EUR 1 Million
- maximal EUR 2,8 Millionen
Festes Entgeld
mindestens aktueller EU-Basiszinssatz der EU zuzüflich 400 Basispunkte
Sicherheiten
anteilige Garantien der Gesellschafter oder anderer natürlicher Personen
Konditionen – Offene Beteiligung
Laufzeit
abhängig vom Vorhaben
Höhe
- maximal EUR 200.000
innerhalb von 3 Steuerjahren (nach Artikel 2 der De-minimis-Verordnung) - maximal 49,9 Prozent der Anteile (unter Berücksichtigung der De-minimis-Verordnung)
Festes Entgeld
keines
Sicherheiten
keine
Zuständigkeit
Voraussetzungen
Antragsberechtigte
- kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz oder Betriebsstätte im Freistaat Sachsen
- Begriffserklärungen: kleine und mittleren Unternehmen
Amt24-Informationen
- Begriffserklärungen: kleine und mittleren Unternehmen
Weitere Voraussetzungen
- geordnete wirtschaftliche Verhältnisse
- fachliche und kaufmännische Qualifikation der handelnden Personen
- erfolgreiche Bewältigung der Start-up-Phase
Beteiligungsausschluss
An Unternehmen in Schwierigkeiten werden keine Beteiligungen ausgereicht.
Ablauf
Nutzen Sie vor der Antragstellung die kostenlose Erstberatung durch die SBG.
Antragstellung
- Stellen Sie die zur Prüfung notwendigen Unterlagen zusammen, die Anforderungen entnehmen Sie bitte dem Fragenkatalog.
- Fragenkatalog
Liste "Formulare & Online-Dienste" oben rechts in der Randspalte - Reichen Sie Ihre Antragsunterlagen zur Prüfung bei der SBG ein.
Antragsprüfung
- Im Rahmen der Prüfung durch Beteiligungsmanager der SBG wird unter anderem die Finanzierung strukturiert und erfolgt ein Vor-Ort-Besuch in Ihrem Unternehmen.
- Bei positivem Ergebnis leitet die SBG die Detailprüfung
(Due Dilligence) ein. - Im Rahmen der Due Dilligence wird Ihr Vorhaben umfassend und detailliert von finanz- und leistungswirtschaftlicher Seite geprüft. Es erfolgt ein zweiter Vor-Ort-Besuch.
- Bei positivem Ergebnis stellen die Beteiligungsmanager das Vorhaben im Beteiligungsausschuss der SBG weiteren Experten vor.
Beteiligungsangebot
Hat der Beteiligungsausschuss die Genehmigung erteilt, erhalten Sie ein entsprechendes Beteiligungsangebot.
Notwendige Unterlagen:
- detaillierter Businessplan
- tabellarischer Lebenslauf der geschäftsführenden Gesellschafter
- Selbstauskunft
- rechtliche/betriebswirtschaftliche Unterlagen:
- Jahresabschlüsse der letzten zwei Geschäftsjahre (Bilanz,
Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht) beziehungsweise Eröffnungsbilanz bei Neugründungen - aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung/Status
- Umsatz- und Ertragsprognose für die folgenden drei Jahre
- Debitoren- und Kreditorenliste (jeweils mit Fälligkeitsangabe)
- Liquiditätsplan monatlich für ein Jahr im Voraus
- Investitionsrechnung
- Handelsregisterauszug
- Gesellschaftsvertrag und weitere Geschäftsunterlagen
- Jahresabschlüsse der letzten zwei Geschäftsjahre (Bilanz,
Formulare und Merkblätter stehen im SBG-Downloadcenter online zur Verfügung. Sie können die Vordrucke auch direkt in Amt24 abrufen:
- Formulare & Online-Dienste
Liste oben rechts in der Randspalte
Bearbeitungsfristen:
Die Bearbeitungsdauer hängt vom Umfang des Vorhabens und der konkreten wirtschaftlichen Situation Ihres Unternehmens ab.
Folgende Bearbeitungsgebühren/Kosten entstehen:
- Bearbeitungsentgelt: einmalig 2 Prozent des beantragten Beteiligungsbetrages (bei Antragstellung fällig)
- Beteiligungsentgelt: monatliches festes Entgelt
- Betreuungsentgelt: jährliches gewinnabhängiges Entgelt
HINWEIS: Im Falle einer Ablehnung oder Zurücknahme des Beteiligungsantrages wird die SBG 50 Prozent des Bearbeitungsentgeltes erstatten.
Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, mit freundlicher Unterstützung durch die SBG – Sächsische Beteiligungsgesellschaft mbH. 20.01.2014