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MBG, Mittelständisches Beteiligungsprogramm
- Konditionen
Die Förderung in Form von Beteiligungen hilft mittelständischen Unternehmen, die Finanzierung von Vorhaben zu sichern,
insbesondere für:
- die Existenzgründung
- die Unternehmensnachfolge
- die tätige Beteiligung an einem Unternehmen
- Gesellschafterauszahlungen
- Investitionen (Erstinvestition, Rationalisierung, Erweiterung)
- Warenlager
- Innovationen
- Konsolidierungen
Konditionen
Art der Förderung
stille Beteiligung
Beteiligungshöhe
- mindestens EUR 25.000
- maximal EUR 1,25 Million
- in Ausnahmefällen EUR 2,5 Millionen
Laufzeit
bis zu 12,5 Jahren, endfällig
HINWEISE:
- Ein Rechtsanspruch auf diese Förderung besteht nicht.
- Eine Kombination mit anderen Förderprogrammen ist möglich.
Zuständigkeit
Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Sachsen mbH oder Ihr Kreditinstitut (Hausbank)
Voraussetzungen
Antragsberechtigte:
- Existenzgründer und Existenzgründerinnen (natürliche Personen)
- kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft
- kleine und mittlere Unternehmen
Amt24-Informationen
Weitere Voraussetzungen:
- Investitionsort in Sachsen
- geordnete wirtschaftliche Verhältnisse
- gute Ertragslage und Erfolg versprechende Zukunftsaussichten
- fachliche und kaufmännische Qualifikation des Unternehmers
Grundsätzlich ausgeschlossen sind Sanierungsbeteiligungen.
Ablauf
Erstellen Sie zunächst für das geplante Gründungs-, Wachstums- oder Umstrukturierungsvorhaben ein Unternehmenskonzept. Nähere Informationen und Tipps dazu erhalten Sie im Kapitel Businessplan.
- Businessplan
Amt24-Informationen
- Die Antragsformulare erhalten Sie bei Ihrer Hausbank oder online im Internetportal der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft (MBG)
- Ihren Antrag reichen Sie bitte vollständig mit allen erforderlichen Unterlagen bei Ihrem Kreditinstitut oder direkt bei der MBG ein.
TIPP: Sie können sich vor Antragstellung von der MBG beraten lassen. Weiterführende Informationen und Unterlagen finden Sie im Internet:
Notwendige Unterlagen:
- Unternehmenskonzept
- tabellarischer Lebenslauf der Gesellschafter/Geschäftsführer
- Selbstauskunft der Gesellschafter/Geschäftsführer
- gegebenenfalls Prospekte, Kataloge
-
rechtliche Unterlagen:
- Organigramm der Firma/Firmengruppe
- Gesellschaftsvertrag
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Privatisierungs-/Reprivatisierungsvertrag
- Kaufverträge Treuhandanstalt
- Miet-/Pachtvertrag
- Grundbuchauszug
- sonstige Verträge
-
betriebswirtschaftliche Unterlagen:
- Jahresabschlüsse der letzten drei Geschäftsjahre (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht), gegebenenfalls auch der verbundenen Unternehmen, beziehungsweise Eröffnungsbilanz bei Neugründungen
- aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung/Status, gegebenenfalls auch der verbundenen Unternehmen
- Umsatz- und Ertragsprognose für die folgenden drei Jahre
- Kredit- und Sicherheitenspiegel, Kapitaldienstübersicht (mit Angabe von Laufzeit, Konditionen, Rückzahlungsmodalitäten)
- Debitorenliste (mit Fälligkeitsangabe)
- Kreditorenliste (mit Fälligkeitsangabe)
- Liquiditätsplanung
- Erklärung zum Daten- und Geheimnisschutz
- Subventionserklärung
- De-minimis-Erklärung
Näheres entnehmen Sie den Antragsformularen.
Bearbeitungsfristen:
Sie müssen den Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen.
Folgende Bearbeitungsgebühren/Kosten entstehen:
-
Bearbeitungsentgelt: einmalig 1,5 Prozent des bewilligten Beteiligungsbetrages – mindestens EUR 300.
(Bei Antragstellung ist ein Teilbetrag von EUR 150 zu zahlen, der auch bei Ablehnung nicht erstattet wird.) - Risikoprämie: einmalig 1 Prozent des Beteiligungsbetrages (bei Auszahlung der Beteiligung fällig)
- Beteiligungsentgelt: jährliches festes und gewinnabhängiges Entgelt (individuell vereinbart)
- Rückzahlung: zum Nominalwert
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, mit freundlicher Unterstützung durch die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Sachsen. 09.12.2013