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Der High-Tech Gründerfonds investiert seit September 2005 gezielt in junge High-Tech Unternehmen in Deutschland. Neugründungen, die vielversprechende Forschungsergebnisse unternehmerisch umsetzen, steht sieben Jahre lang nicht nur das dringend benötige Startkapital zur Verfügung, sondern auch die notwenige Betreuung und Unterstützung für das Firmen-Management. Diese Finanzierung innerhalb der Vorbereitungsphase ("Seed-Finanzierung") ist als Starthilfe gedacht bis zur Einführung von Prototypen, den Nachweis der Machbarkeit ("proof of concepts") oder zur Markteinführung.
Aufgelegt wurde der EUR 272 Millionen schwere Fonds im Rahmen der gemeinsamen Initiative "Partner für Innovation" der Bundesregierung und der KfW-Bankengruppe mit den Industrieunternehmen BASF, Deutsche Telekom, Siemens, Bosch, Daimler und Carl Zeiss. Im November 2011 wurde der Fonds II ins Leben gerufen, der mit einem Volumen von EUR 304 Millionen das Konzept weiterführt. Investoren der Public-Private-Partnership sind das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, die KfW Bankengruppe sowie die 18 Wirtschaftsunternehmen ALTANA, BASF, Bayer, B. Braun, Robert Bosch, CEWE, Daimler, Deutsche Post DHL, Deutsche Telekom, Evonik, Lanxess, media + more venture Beteiligungs GmbH & Co. KG, METRO, Qiagen, RWE Innogy, SAP, Tengelmann und Carl Zeiss.
Die Management-Begleitung endet mit der Anschlussfinanzierung oder mit der dauerhaft gesicherten Eigenfinanzierung des Unternehmens.
Konditionen
Art der Förderung
Kombination aus offener Beteiligung und Nachrang-Darlehen
Höhe
-
bis zu EUR 500.000 in der 1. Finanzierungsrunde (weitere
EUR 1,5 Millionen für Anschlussfinanz.) -
Gesamtinvestment (inklusive Seedinvestment) maximal
EUR 2 Millionen
Eigenmittel
10 Prozent (in Alt-Bundesländern 20 Prozent), bezogen auf Beteiligung des Gründerfonds, Eigenmittel zur Hälfte über Seed-Investoren finanzierbar
Beteiligung
15 Prozent der Gesellschafteranteile (nominal, ohne Unternehmensbewertung)
Zinssatz
10 Prozent, Stundung in den ersten vier Geschäftsjahren
Laufzeit des Darlehens
sieben Jahre
Zuständigkeit
Voraussetzungen
Der Fonds investiert Beteiligungskapital in neu gegründete Technologieunternehmen mit Sitz und Standort oder einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland, deren Kern ein Forschungs- und Entwicklungsvorhaben ist. Voraussetzungen sind:
- Die Produkte, Verfahren und wissenschaftlich-technischen Dienstleistungen müssen deutliche Wettbewerbsvorteile und nachhaltige Marktchancen erwarten lassen.
- Das Unternehmen darf mit seiner Geschäftsidee nicht länger als ein Jahr operativ tätig sein und muss den Kriterien der Europäischen Union für kleine Unternehmen entsprechen: maximal 50 Mitarbeiter und Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme von höchstens
EUR 10 Millionen - Das junge Unternehmen ist wachstumsorientiert.
- Das Unternehmen hat ein Management mit dem erforderlichen technologischen und kaufmännischen Know-how.
Zur Auswahl der Unternehmen orientiert sich der Fonds an bestimmten Investitionskriterien. Weitere Informationen dazu finden Sie auf den Internetseiten des High-Tech Gründerfonds.
Ablauf
Vorstellen des Konzeptes
Um ein Gründungsvorhaben vorzustellen, erstellen Sie bitte einen aussagekräftigen Businessplan. In diesem soll unter anderem die Finanzierung des Unternehmens dargestellt werden. Sie sind gut beraten, wenn Sie dazu so genannte Seed-Investoren gewinnen, wie Business Angels.
Antragstellung
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Reichen Sie Ihren Businessplan Ihres Unternehmens beim High-Tech Gründerfonds ein.
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Businessplan
Amt24-Informationen
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Businessplan
- Ein Experten-Team des High-Tech Gründerfonds nimmt zunächst eine Vorprüfung vor. Dabei stehen die Investitionskriterien im Vordergrund.
- Ist das Ergebnis der Vorprüfung positiv, erhalten Sie ein vorläufiges Angebot mit den Beteiligungskonditionen des High-Tech Gründerfonds. Das so genannte Term Sheet ist für Sie zugleich der Finanzierungsantrag.
- Senden Sie das unterzeichnete Term Sheet an den High-Tech Gründerfonds zurück, der dann die Detailprüfung (Due Diligence) einleitet.
Detailprüfung
Im Verlauf einer strukturierten Prüfung machen sich die Vertreter des High-Tech Gründerfonds mit Ihrem Vorhaben detailliert vertraut. Eckpunkte der Prüfung sind:
- Gutachten zur technologischen Basis, zu Innovationsgrad und Marktchancen
- ein persönliches Gespräch mit Ihnen, Ihrem Coach und eventuell weiteren Investoren
- bei positivem Ergebnis: Beteiligungsvorschlag des High-Tech Gründerfonds für das Entscheidungskomitee
Beteiligung
Ob der High-Tech Gründerfonds eine Beteiligung an Ihrem Unternehmen eingehen kann, beurteilen Experten aus Industrie, Forschung und Praxis in einem Investitionskomitee. Ist dies möglich, erhalten Sie ein entsprechendes Beteiligungsangebot zu den genannten Konditionen.
Notwendige Unterlagen:
Damit die Fachleute des High-Tech Gründerfonds Finanzierungsmöglichkeiten für Ihr Vorhaben prüfen können, müssen Sie eine Reihe von Angaben zur Verfügung stellen:
- zur Innovationsentwicklung
- zu den Gesellschaftern und Geschäftsführern
- zum Unternehmen selbst
- zum Finanzbedarf und zur Finanzierung
Die wichtigste Unterlage im Vorfeld der Antragstellung ist für Sie der Businessplan mit der Referenz eines Coaches, Investors oder einer Forschungseinrichtung. Alle weiteren Unterlagen erhalten Sie im Verlauf der Antragsprüfung.
Folgende Bearbeitungsgebühren/Kosten entstehen:
Im Rahmen der unmittelbaren Antragstellung fallen für Sie keine Kosten an. Die Kosten des Technologiegutachtens übernimmt der High-Tech Gründerfonds.
Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, mit freundlicher Unterstützung durch die High-Tech Gründerfonds Management GmbH. 11.12.2014