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SAB-Bürgschaftsprogramm Sachsen 


Wenn bankübliche Sicherheiten nicht oder nicht im erforderlichen Ausmaß zur Verfügung stehen, übernimmt die Sächsische Aufbaubank Ausfallbürgschaften gegenüber Kreditgebern (zum Beispiel Kreditinstituten, Leasinggebern und Versicherungsunternehmen).

Verbürgt werden Kredite, Avale und Leasingfinanzierungen für folgende Maßnahmen:

  • Neuinvestitionen, in besonderen Fällen zur Nachfinanzierung von Investitionen
  • Betriebsmittel (Barkredite, Avale, Universalkredite)
  • auftragsbezogene Betriebsmittel für Film- und Fernsehproduktionen (Medienbürgschaften)
  • Konsolidierungsmaßnahmen in Einzelfällen
  • Aufstockungen bestehender Kontokorrentkredit-/Avalrahmen und/oder Neuausreichungen von Kontokorrentkredit-/Avalrahmen, wenn zusätzlicher Finanzbedarf durch Hereinnahme von Exportaufträgen entsteht

Konditionen

Art der Förderung
Ausfallbürgschaft

Bürgschaftsanteil

  • bei Betriebsmittelfinanzierungen in der Regel 50 bis 60 %
  • bei Investitionen maximal 80 Prozent des Kreditvolumens

Bürgschaftsbetrag

  • in der Regel zwischen EUR 750.000 und EUR 10 Millionen,
    bei Medienbürgschaften auch unter EUR 750.000 Millionen

Laufzeit
wird nach den Erfordernissen des Einzelfalls festgelegt

Ein Rechtsanspruch auf diese Förderung besteht nicht.

Tipp: Welche Programme für geringere oder höhere Bürgschaftsbeträge in Frage kommen, erfahren Sie hier:


Voraussetzungen

Antragsberechtigte gemeinsam mit der Hausbank:

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (ohne Eigenbetriebe von Gebietskörperschaften) und sonstige Einrichtungen der Wirtschaft
  • Freiberufler
  • natürliche Personen (auch Existenzgründer), die sich mit Hilfe des zu verbürgenden Kredits in leitender Funktion tätig an einem Unternehmen beteiligen wollen

Weitere Voraussetzungen:

  • Der Sitz beziehungsweise die zu fördernde Betriebsstätte des Unternehmens ist in Sachsen.
  • Der oder die Antragstellende muss vertrauenswürdig sein und insbesondere seinen steuerlichen Verpflichtungen nachkommen, die rechtsverbindlichen Vorschriften für Umwelt- und Arbeitnehmerschutz beachten sowie über ein geordnetes Rechnungswesen verfügen, soweit dieses gesetzlich vorgeschrieben ist.
  • Bürgschaften können nur für Kredite übernommen werden, deren Rückzahlung durch den Antragsteller bei normalem wirtschaftlichem Ablauf erwartet werden kann.
  • Der oder die Antragstellende hat alle zumutbaren Kreditsicherheiten anzubieten. Personen, die aufgrund ihrer Stellung als Gesellschafter wesentlichen Einfluss auf das Antrag stellende Unternehmen ausüben können, haben grundsätzlich für den zu verbürgenden Kredit eine persönliche Mithaftung in angemessener Höhe zu übernehmen.
Achtung! Bei Unternehmen der so genannten "sensiblen Sektoren" ist je nach Bereich eine Förderung nur in eingeschränktem Umfang oder überhaupt nicht möglich. Gegebenenfalls ist eine Einzelfallgenehmigung der EU-Kommission erforderlich.

Ausgeschlossen von der Förderung:

  • Ausfallbürgschaften in Form von Rettungsbeihilfen und die Verbürgung von Sanierungskrediten
  • die nachträgliche Verbürgung bestehender Risiken des Kreditgebers.


Ablauf

Nutzen Sie im ersten Schritt das Beratungsangebot der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB):

  • Die erforderlichen Formulare beziehen Sie online über Amt24 (Formulare & Online-Dienste) oder über das SAB-Förderportal:
  • Den ausgefüllten Antrag reichen Sie mit den erforderlichen Unterlagen bei Ihrem Kreditgeber ein.
  • Ihr Kreditgeber fügt dem Antrag eine Stellungnahme bei und leitet die Unterlagen an die SAB weiter, welche diesen dann bearbeitet.
  • Die SAB entscheidet über Ihren Antrag nach inhaltlichen und betriebswirtschaftlichen Kriterien.


Notwendige Unterlagen:
  • Ausgefülltes Antragsformular
  • Dokumente und Nachweise

Welche Unterlagen Sie im Einzelnen benötigen, ist im Fragenkatalog zum Antrag aufgeführt.



Bearbeitungsfristen:

Stellen Sie den Bürgschaftsantrag  v o r  Abschluss des Kreditvertrages und  v o r  Beginn Ihres Vorhabens. Maßgeblicher Zeitpunkt ist der Antragseingang bei der SAB.



Folgende Bearbeitungsgebühren/Kosten entstehen:

Bearbeitungsentgelt (bei Antragstellung fällig):

  • Bei Bürgschaften bis EUR 2,5 Millionen
    einmalig 1 % des beantragten Bürgschaftsbetrages
  • Bei Bürgschaften ab EUR 2,5 Millionen
    einmalig 0,5 % des beantragten Bürgschaftsbetrages (mind. EUR 250,00 max. EUR 15.000)
  • Bürgschaftsprovision:
    • Bei Bürgschaften bis EUR 2,5 Millionen
      jährlich 1 % des zum 31.12. des Vorjahres valutierenden Bürgschaftsbetrages
    • Bei Bürgschaften ab EUR 2,5 Millionen
      jährlich 0,5 % des zum 01.01. des Jahres valutierenden Bürgschaftsbetrages


Beachten Sie bitte nachfolgend aufgeführte Rechtsvorschriften:



Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, mit freundlicher Unterstützung durch die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB). 31.01.2014


 
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