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Wenn bankübliche Sicherheiten nicht oder nicht im erforderlichen Ausmaß zur Verfügung stehen, übernehmen der Bund und die Länder für volkswirtschaftlich förderwürdige und betriebswirtschaftlich vertretbare Vorhaben Ausfallbürgschaften gegenüber Kreditgebern. Für Vorhaben ab EUR 10 Millionen, die nicht durch die Bürgschaftsprogramme der Bürgschaftsbanken abgedeckt sind und bei denen aus sonstigen Gründen auch keine alleinigen Landesbürgschaften in Betracht kommen, können Sie eine Bundesbürgschaft unter Einbindung einer parallelen Landesbürgschaft des Freistaates Sachsen beantragen.
Konditionen
Art der Förderung
Ausfallbürgschaft
Bürgschaftsanteil
maximal 80 Prozent des Kreditvolumens
Bürgschaftsbetrag
ab EUR 10 Millionen
Ein Rechtsanspruch auf diese Förderung besteht nicht.
Zuständigkeit
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich ganz oder mehrheitlich in privater Hand befinden.
Weitere Voraussetzungen
- das Vorhaben ist aus volkswirtschaftlicher Sicht förderungswürdig
- das Unternehmenskonzept ist wirtschaftlich tragfähig
- eine anderweitige Finanzierung ist nicht möglich
- es liegt kein Ausschluss nach EU-Beihilferecht vor
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Prüfraster für staatliche Bürgschaften
www.foerderdatenbank.de
Ablauf
- Besprechen Sie mit Ihrem Kreditinstitut (Hausbank) Möglichkeiten und Struktur einer Finanzierung.
- Informieren Sie sich beim Mandatar (PricewaterhouseCoopers) über Kriterien und Prozess der Bürgschaftsvergabe.
- Den Bürgschaftsantrag reichen Sie oder Ihr Kreditgeber mit den weiteren erforderlichen Unterlagen beim Mandantar ein. Es genügt die einfache Schriftform, ein Formular ist nicht vorgeschrieben.
- Der Bund und der Freistaat Sachsen prüfen und entscheiden über Bürgschaftsantrag im Interministeriellen Ausschuss (IMA).
- Nach Ausreichung der Bürgschaft gibt Ihnen die Hausbank die Kreditzusage.
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Näheres zu Bund-Länder-Bürgschaften
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Notwendige Unterlagen:
- schriftlicher Antrag (formlos)
- Angaben zum Kreditnehmer
- Angaben zum Vorhaben
- Banken-Stellungnahme
- Besicherungsvorschlag
Näheres zu den Antragsunterlagen entnehmen Sie den Hinweisen in der Förderdatenbank.
Bearbeitungsfristen:
Stellen Sie den Antrag v o r Abschluss des Kreditvertrages und v o r Beginn des Vorhabens; maßgeblicher Zeitpunkt ist der Antragseingang bei der PwC.
Folgende Bearbeitungsgebühren/Kosten entstehen:
Beachten Sie bitte nachfolgend aufgeführte Rechtsvorschriften:
Näheres zu den Rechtsgrundlagen entnehmen Sie bitte dem Prüfraster in der Förderdatenbank:
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Prüfraster für staatliche Bürgschaften
www.foerderdatenbank.de
Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24, mit freundlicher Unterstützung durch PricewaterhouseCoopers AG. 09.01.2015