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Wenn bankübliche Sicherheiten nicht oder nicht in ausreichendem Maße zur Verfügung stehen, übernimmt die Bürgschaftsbank Sachsen (BBS) Ausfallbürgschaften gegenüber Kreditgebern (Banken, Leasinggesellschaften).
Kreditverwendung
Sicherung der Finanzierung von:
- Maschinen, Anlagen und selbstgenutzten gewerblichen Immobilien
- Unternehmensnachfolgen
- tätige Beteiligungen
- Warenlager, Betriebsmitteln und Avalen
Konditionen
Art der Bürgschaft
Ausfallbürgschaft
Höhe der Bürgschaft
-
bis zu 80 Prozent und bis zu
EUR 2,0 Millionen -
Betriebsmittel in der Regel bis
60 % des Kreditbetrages
Bürgschaftslaufzeit
-
bis zu
15 Jahre -
für Förderdarlehen / Baumaßnahmen bis zu
23 Jahre -
für Betriebsmittel bis zu
acht Jahre
Sicherheiten
- bestmögliche Besicherung
- quotale Bürgschaft / Mithaftung der Gesellschafter
- Risikolebensversicherung
Zuständigkeit
Ihre Hausbank / Ihr Kreditinstitut
Voraussetzungen
Antragsberechtigte
- Existenzgründer und Existenzgründer (natürliche Personen)
- kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft
- Freiberufler
Weitere Voraussetzungen
- Investitionsort in Sachsen
- geordnete wirtschaftliche Verhältnisse
- Erfolg versprechende Zukunftsaussichten
- fachliche und kaufmännische Qualifikation des Unternehmers
Ausgeschlossen von der Förderung
- Unternehmen der so genannten "sensiblen Sektoren" Land- und Forstwirtschaft, Fischerei und Aquakultursektor
- Bauträger
- die Verbürgung von Sanierungskrediten
- die nachträgliche Verbürgung bestehender Kredite
Ablauf
Die Bürgschaft muss von der finanzierenden Bank vor Abschluss des Kreditvertrages bei der Bürgschaftsbank Sachsen beantragt werden.
- Das Antragsformular erhalten Sie bei Ihrer Hausbank, online im Internetportal der Bürgschaftsbank Sachsen und in Amt24 (Formulare & Online-Dienste)
- Der Kreditgeber fügt dem Antrag eine Stellungnahme bei und leitet ihn mit den weiteren erforderlichen Unterlagen an die Bürgschaftsbank Sachsen weiter, welche diesen dann bearbeitet.
- BBS-Bürgschaft Standard
Bürgschaftsbank Sachsen
Notwendige Unterlagen:
- Antragsformular (Formulere & Online-Dienste)
- Unternehmenskonzept
- Investitions- und Finanzierungsplan
- tabellarischer Lebenslauf der Gesellschafter / Geschäftsführer
- Selbstauskunft der Gesellschafter/Geschäftsführer
- gegebenenfalls Prospekte, Kataloge
- rechtliche Unterlagen:
- Gesellschaftsvertrag
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Miet- / Pachtvertrag
- Grundbuchauszug
- sonstige Verträge
- betriebswirtschaftliche Unterlagen:
- Jahresabschlüsse der letzten drei Geschäftsjahre (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht), gegebenenfalls auch der verbundenen Unternehmen, beziehungsweise Eröffnungsbilanz bei Neugründungen
- aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung / Status, gegebenenfalls auch der verbundenen Unternehmen
- Umsatz- und Ertragsprognose für die folgenden
drei Jahre - Kredit- und Sicherheitenspiegel, Kapitaldienstübersicht (mit Angabe von Laufzeit, Konditionen, Rückzahlungsmodalitäten)
- Liquiditätsplanung (nur bei Betriebsmitteln)
- gegebenenfalls De-minimis-Erklärung
- gegebenenfalls Kopien sonstiger Förderanträge (zum Beispiel SAB, KfW)
Näheres entnehmen Sie bitte den Antragsformularen.
Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht
Bearbeitungsfristen:
Sie müssen den Antrag vor Abschluss des Kreditvertrages stellen. Maßgeblicher Zeitpunkt ist der Antragseingang bei der Bürgschaftsbank Sachsen.
Folgende Bearbeitungsgebühren/Kosten entstehen:
Bearbeitungsentgelt:
einmalig 1 beziehungsweise 1,5 % des verbürgten Kreditbetrages (mindestens EUR 300,00, maximal EUR 10.000), davon:
- bei Antragstellung: anteilige Bearbeitungsgebühr von EUR 150,00
-
nach Bewilligung: restliche Bearbeitungsgebühr von 1,5 % des verbürgten Kreditbetrages (mindestens
EUR 300,00 ), unter Anrechnung des bei Antragstellung gezahlten Anteils.
Bürgschaftsprovision:
jährliche Bürgschaftsprovision von
(alle Angaben zuzüglich Umsatzsteuer)
Beachten Sie bitte nachfolgend aufgeführte Rechtsvorschriften:
- Allgemeine Bürgschaftsbestimmungen (Bestandteil des Antragsformulars)
- Prüfraster für staatliche Bürgschaften aus den Bürgschaftsrichtlinien des Bundes und der Länder in der jeweils gültigen Fassung
Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, mit freundlicher Unterstützung durch die Bürgschaftsbank Sachsen. 15.01.2015