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BBS-Bürgschaftsprogramm Sachsen 
Antrag auf Übernahme einer Ausfallbürgschaft durch die Bürgschaftsbank Sachsen, BBS Standard


Wenn bankübliche Sicherheiten nicht oder nicht in ausreichendem Maße zur Verfügung stehen, übernimmt die Bürgschaftsbank Sachsen (BBS) Ausfallbürgschaften gegenüber Kreditgebern (Banken, Leasinggesellschaften).

Kreditverwendung

Sicherung der Finanzierung von:

  • Maschinen, Anlagen und selbstgenutzten gewerblichen Immobilien
  • Unternehmensnachfolgen
  • tätige Beteiligungen
  • Warenlager, Betriebsmitteln und Avalen

Konditionen

Art der Bürgschaft
Ausfallbürgschaft

Höhe der Bürgschaft

  • bis zu 80 Prozent und bis zu EUR 2,0 Millionen
  • Betriebsmittel in der Regel bis 60 % des Kreditbetrages

Bürgschaftslaufzeit

  • bis zu 15 Jahre
  • für Förderdarlehen / Baumaßnahmen bis zu 23 Jahre
  • für Betriebsmittel bis zu acht Jahre

Sicherheiten

  • bestmögliche Besicherung
  • quotale Bürgschaft / Mithaftung der Gesellschafter
  • Risikolebensversicherung
Hinweis: Ein Rechtsanspruch auf diese Förderung besteht nicht. Für Ausfallbürgschaften gegenüber Leasinggesellschaften gelten besondere Bestimmungen.


Zuständigkeit

Ihre Hausbank / Ihr Kreditinstitut



Voraussetzungen

Antragsberechtigte

  • Existenzgründer und Existenzgründer (natürliche Personen)
  • kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft
  • Freiberufler

Weitere Voraussetzungen

  • Investitionsort in Sachsen
  • geordnete wirtschaftliche Verhältnisse
  • Erfolg versprechende Zukunftsaussichten
  • fachliche und kaufmännische Qualifikation des Unternehmers

Ausgeschlossen von der Förderung

  • Unternehmen der so genannten "sensiblen Sektoren" Land- und Forstwirtschaft, Fischerei und Aquakultursektor
  • Bauträger
  • die Verbürgung von Sanierungskrediten
  • die nachträgliche Verbürgung bestehender Kredite


Ablauf

Die Bürgschaft muss von der finanzierenden Bank vor Abschluss des Kreditvertrages bei der Bürgschaftsbank Sachsen beantragt werden.

  • Das Antragsformular erhalten Sie bei Ihrer Hausbank, online im Internetportal der Bürgschaftsbank Sachsen und in Amt24 (Formulare & Online-Dienste)
  • Der Kreditgeber fügt dem Antrag eine Stellungnahme bei und leitet ihn mit den weiteren erforderlichen Unterlagen an die Bürgschaftsbank Sachsen weiter, welche diesen dann bearbeitet.
Tipp: Sie können sich von der Bürgschaftsbank Sachsen beraten lassen. Details zur Antragstellung entnehmen Sie bitte den Informationen der Bürgschaftsbank Sachsen.


Notwendige Unterlagen:
  • Antragsformular (Formulere & Online-Dienste)
  • Unternehmenskonzept
  • Investitions- und Finanzierungsplan
  • tabellarischer Lebenslauf der Gesellschafter / Geschäftsführer
  • Selbstauskunft der Gesellschafter/Geschäftsführer
  • gegebenenfalls Prospekte, Kataloge
  • rechtliche Unterlagen:
    • Gesellschaftsvertrag
    • Handelsregisterauszug
    • Gewerbeanmeldung
    • Miet- / Pachtvertrag
    • Grundbuchauszug
    • sonstige Verträge
  • betriebswirtschaftliche Unterlagen:
    • Jahresabschlüsse der letzten drei Geschäftsjahre (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht), gegebenenfalls auch der verbundenen Unternehmen, beziehungsweise Eröffnungsbilanz bei Neugründungen
    • aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung / Status, gegebenenfalls auch der verbundenen Unternehmen
    • Umsatz- und Ertragsprognose für die folgenden drei Jahre
    • Kredit- und Sicherheitenspiegel, Kapitaldienstübersicht (mit Angabe von Laufzeit, Konditionen, Rückzahlungsmodalitäten)
    • Liquiditätsplanung (nur bei Betriebsmitteln)
  • gegebenenfalls De-minimis-Erklärung
  • gegebenenfalls Kopien sonstiger Förderanträge (zum Beispiel SAB, KfW)

Näheres entnehmen Sie bitte den Antragsformularen.

Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht



Bearbeitungsfristen:

Sie müssen den Antrag vor Abschluss des Kreditvertrages stellen. Maßgeblicher Zeitpunkt ist der Antragseingang bei der Bürgschaftsbank Sachsen.



Folgende Bearbeitungsgebühren/Kosten entstehen:

Bearbeitungsentgelt:

einmalig 1 beziehungsweise 1,5 % des verbürgten Kreditbetrages (mindestens EUR 300,00, maximal EUR 10.000), davon:

  • bei Antragstellung: anteilige Bearbeitungsgebühr von EUR 150,00
  • nach Bewilligung: restliche Bearbeitungsgebühr von 1,5 % des verbürgten Kreditbetrages (mindestens EUR 300,00), unter Anrechnung des bei Antragstellung gezahlten Anteils.

Bürgschaftsprovision:

jährliche Bürgschaftsprovision von 0,75 % beziehungsweise 1,0 % des valutierenden verbürgten Kreditbetrags

(alle Angaben zuzüglich Umsatzsteuer)



Beachten Sie bitte nachfolgend aufgeführte Rechtsvorschriften:

  • Allgemeine Bürgschaftsbestimmungen (Bestandteil des Antragsformulars)
  • Prüfraster für staatliche Bürgschaften aus den Bürgschaftsrichtlinien des Bundes und der Länder in der jeweils gültigen Fassung


Freigabevermerk
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, mit freundlicher Unterstützung durch die Bürgschaftsbank Sachsen. 15.01.2015



 
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