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Nachrangdarlehen, Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) 
Antrag auf Gewährung öffentlicher Finanzierungshilfen an die gewerbliche Wirtschaft im Rahmen der regionalen Wirtschaftsförderung (Nr. 05041)...


Neuanträge für die Strukturfondsperiode 2014 – 2020 können Sie bereits jetzt stellen, aufgrund der aktuellen Marktzinsentwicklung prüft die EU-Kommission jedoch, inwiefern die Darlehenskonditionen anzupassen sind. Der SAB ist es deshalb zur Zeit noch nicht möglich, eingehende Anträge zu bearbeiten.

Neben der Förderung durch einen Investitionszuschuss unterstützen die Europäische Union und der Freistaat Sachsen Investitionsvorhaben kleiner und mittlerer Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft auch mit zinsgünstigen Nachrangdarlehen. Ziel der Förderung ist es, wettbewerbs­fähige Arbeitsplätze in Sachsen zu schaffen und dauerhaft zu sichern. Die Investitionsvorhaben sollen so dazu beitragen, dass sich die Einkommen­situation verbessert und die regionale Wirtschaftsstruktur stärkt.

Bei Nachrangdarlehen tritt der Kreditgeber im Rang hinter die Forderungen aller übrigen Fremdkapitalgeber zurück. Diese Eigenkapital-nahe Funktion verbessert die Kapitalstruktur und die Bonität eines Unternehmens. Auch kleinen und mittleren Unternehmen, die nicht über genügend bankübliche Sicherheiten verfügen, wird auf diese Weise der Zugang zu weiteren Finanzierungsmitteln ermöglicht.

Sollten Sie für ein Vorhaben einen Investitionszuschuss im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschafts­struktur" (GRW) beantragen, können Sie zur Gesamtfinanzierung ergänzend ein GRW-Nachrangdarlehen in Anspruch nehmen. Darüber hinaus erhalten Unternehmen bestimmter Branchen ein GRW-Darlehen auch dann, wenn die Förderung durch einen GRW-Zuschuss in Sachsen nicht möglich ist.

Für welche Vorhaben können Sie ein GRW-Nachrangdarlehen beantragen?

  • Errichtung oder Erweiterung einer Betriebsstätte
  • Wachstumsvorhaben, die auf der Ausweitung der Produktion (Diversifizierung) oder auf der grundlegenden Änderung des gesamten Produktionsverfahrens einer bestehenden Betriebsstätte basieren
  • Erwerb eines Betriebes, der stillgelegt oder von Stilllegung bedroht ist, durch einen unabhängigen Investor

Die geförderten Wirtschaftsgüter müssen nach Abschluss des Finanzierungsvorhabens für mindestens weitere fünf Jahre in der geförderten Betriebsstätte verbleiben und geschaffenen Arbeitsplätze tatsächlich besetzt, zumindest aber auf dem Arbeitsmarkt dauerhaft angeboten werden.

Gebrauchte Wirtschaftsgüter können dann gefördert werden, wenn sie nicht älter als fünf Jahre sind, nicht von verbundenen oder verflochtenen Unternehmen erworben werden und nicht bereits früher mit öffentlichen Mitteln gefördert wurden.

Welche Kosten können nicht berücksichtigt werden?

  • Ausgaben für den Grundstückserwerb
  • Ausgaben für die Ersatzbeschaffung von Wirtschaftsgütern
  • Anschaffungs- und Herstellungskosten von Fahrzeugen und ähnlichem
  • Ausgaben für die geringwertige Wirtschaftsgüter
  • Investitionen in nicht betriebsnotwendige Einrichtungen
  • Investitionen in bestimmten Betriebsstätten (z. B. Appartementhotels, Fitnesscenter, Kegel- und Bowling-Bahnen u. a.).

Konditionen

Art der Förderung
nachrangiges Darlehen zur Projektförderung (Anteilsfinanzierung)

Höhe
Investitionsvolumen:

  • mindestens EUR 100.000

Darlehensvolumen:

  • mindestens EUR 25.000
  • maximal EUR 5 Millionen je Investitionsvorhaben
    (bis zu EUR 500.000 je neu geschaffenen Arbeitsplatz und bis zu EUR 250.000 je gesicherten Arbeitsplatz)

Anteil an den förderfähigen Investitionskosten (Anteilsfinanzierung):

  • bis zu 65 % der förderfähigen Ausgaben
  • bis zu 75 % der förderfähigen Ausgaben bei volkswirtschaftlich bedeutsamen Vorhaben

Laufzeiten

  • bis zu 10 Jahre Laufzeit möglich
  • maximal 2 tilgungsfreie Jahre

Tilgung

  • nach Ablauf der tilgungsfreien Anlaufjahre in gleich hohen vierteljährlichen Raten
  • vorzeitige Tilgung ohne Entschädigung möglich

Auszahlung
100 Prozent

  • bis EUR 150.000 Darlehensbetrag vorab
  • ab EUR 150.000 Darlehensbetrag in 3 Tranchen
    (1. Tranche vorab, ab 2. Tranche nach Verwendungsnachweis über zweckentsprechende Verwendung der zuvor ausgezahlten Tranche)

Zinssatz / Konditionen
Festzinssatz für die gesamte Darlehenslaufzeit

Ihr Zinssatz wird für Sie individuell ermittelt. Er orientiert sich an der Entwicklung des Kapitalmarktes und richtet sich nach der von der Hausbank anzugebenden 1-Jahres-Ausfallwahrscheinlichkeit.

Weitere Informationen zu Konditionen, Zinsbindung und Verzinsung erhalten Sie im Förderportal der SAB:

Hinweis: Die dargestellten Zinssätze sind, gemessen an der Beihilfegrenze, um bis zu 2% reduziert.

Beihilfe
Das GRW-Darlehen wird ausschließlich als De-minimis-Beihilfe angeboten.

Hinweis: Ein Rechtsanspruch auf das Förderdarlehen besteht nicht.

Zuständige Stelle

Kreditinstitut (Hausbank)

(keine Ortsauswahlmöglich)



Voraussetzungen

Antragsberechtigte

  • Sitz des Unternehmens / der zu fördernden Betriebsstätte in Sachsen oder aber die bestehende Absicht, eine Betriebsstätte in Sachsen zu unterhalten
  • überregionaler Absatz
  • mindestens 25 Prozent Eigenbeitrag zur Finanzierung (dieser Beitrag muss beihilfefrei sein)
  • Schaffung mindestens eines neuen Arbeitsplatzes
  • Vorlage eines bilanzbasierten Ratings
  • Investitionsvolumen mindestens EUR 100.000

Von der Förderung ausgeschlossen sind:

  • Unternehmen in Schwierigkeiten
    • EU-Leitlinien
      KfW-Informationen
  • Unternehmen aus bestimmten Branchen
  • neu gegründete Unternehmen beziehungsweise noch nicht etablierte Unternehmen ("Start-up-Unternehmen"), die über kein bilanzbasiertes Rating verfügen


Ablauf
Lassen Sie sich möglichst frühzeitig von einem Experten Ihrer Hausbank beraten, die Sie bei der Kreditvergabe begleitet.
  • Den Antrag reicht Ihre Hausbank für Sie ein, die Antragsformulare liegen dort vor. Die erforderlichen Formulare beziehen Sie auch online über Amt24 oder über die SAB

  • Ihr Bankberater füllt den Vordruck für Sie aus. Einen Musterantrag können Sie im Internet einsehen ("Antrag und Dokumente")
  • Ihre Hausbank leitet Ihren Antrag mit der Einstufung und den übrigen erforderlichen Unterlagen an die SAB.
  • Die SAB prüft die Unterlagen auf Vollständigkeit und Förderwürdigkeit des Investitionsvorhabens und entscheidet über eine Darlehenszusage.
  • Bei positivem Votum ergeht eine Darlehenszusage an die Hausbank.
  • Nimmt die Hausbank das Darlehensangebot an, verpflichtet sie sich das Darlehen an den Endkreditnehmer zu festgeschriebenen Konditionen weiter zu leiten.

Darlehen in Kombination mit GRW-Investitionszuschuss

Füllen Sie neben dem Darlehensantrag auch den Antrag für die Förderung "Investitionszuschuss – Gemeinschaftsaufgabe 'Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur' (GRW)" vollständig aus und fügen Sie die notwendigen Anlagen bei.



Notwendige Unterlagen:
  • ausgefülltes Antragsformular
  • Dokumente und Nachweise

Abhängig davon, ob für das geplante Vorhaben nur ein GRW-Darlehen oder ein GRW-Darlehen in Kombination mit einem GRW-Zuschuss beantragen möchten, müssen Sie unterschiedliche Antragsformulare verwenden.

Welche Unterlagen Sie im Einzelnen benötigen, ist im Antragsvordruck aufgeführt.



Bearbeitungsfristen:

Sie müssen den Antrag vor Beginn Ihres Vorhabens stellen.

Starten Sie mit Ihrem Investitionsvorhaben nicht, bevor Ihnen die schriftliche Bestätigung der SAB vorliegt, dass die Förderfähigkeit vorbehaltlich einer detaillierten Prüfung grundsätzlich gegeben ist. Eine Förderung ist ansonsten ausgeschlossen.

Möchten Sie das Vorhaben vorzeitig beginnen, benötigen Sie die Zustimmung der SAB. Das gilt auch in Kombination mit einem GRW-Zuschuss. Geben Sie in Ihrem Antrag die Gründe für die Eilbedürftigkeit an.

Hinweis: Als Beginn gilt bereits der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages im Zusammenhang mit dem Vorhaben.


Folgende Bearbeitungsgebühren/Kosten entstehen:
  • Antragstellung: kostenlos
  • Bereitstellungsprovision: 0,25 Prozent / Monat (ab der 7. Woche nach Datum der Darlehenszusage)


Beachten Sie bitte nachfolgend aufgeführte Rechtsvorschriften:



Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, mit freundlicher Unterstützung durch die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB). 25.07.2014


 
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