Gemeindeverwaltung Nünchritz
Ende der Navigation
Beginn des Hauptinhaltes
Hauptinhalt überspringen

Lebenslagenführer

Eine Seite zurück  Zur Startseite  E-Mail  Zu den Favoriten hinzufügen Zur Anmeldung
 
 

Lebenslagen-> Unternehmensgründung-> Finanzielle Förderungen für...-> Darlehen-> KfW-Energieeffizienzprogram...
KfW-Energieeffizienzprogramm (Kredit) 
Antrag auf Gewährung eines Investitionskredites für Energieeffizienz­maßnahmen privater, gewerblicher Unternehmen, KfW-Programme 242, 243, 244...


Mit diesem Programm finanzieren Sie Vorhaben in Deutschland, die auf eine wesentliche Energieeinsparung zielen. Investieren Sie beispielsweise in:
  • Anlagentechnik inklusive Heizung, Kühlung, Beleuchtung, Lüftung, Warmwasserbereitung,
  • effiziente Energieerzeugung, insbesondere Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen,
  • Gebäudehüllen,
  • Maschinenparks inklusive Querschnittstechnologien, wie elektrische Antriebe, Druckluft, Vakuum, Pumpen,
  • Prozesskälte und Prozesswärme,

  • Wärmerückgewinnung und Abwärmenutzung,
  • Mess-, Regel- und Steuerungstechnik,
  • Informations- und Kommunikationstechnik,
  • Sanierung und Neubau von Gebäuden und
  • zugehörige Kosten für Planungs- und Umsetzungsbegleitung.

Ersatzinvestitionen müssen dabei zu einer spezifischen Endenergieeinsparung von mindestens 20 Prozent, gemessen am Durchschnittsverbrauch der letzten drei Jahre, führen. Neuinvestitionen müssen zu einer Endenergieeinsparung von mindestens 15 Prozent gegenüber dem Branchendurchschnitt führen.

Sonderförderung für den Mittelstand

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) erhalten das Förderdarlehen im Rahmen der Initiative "Energieeffizienz im Mittelstand" zu einem besonders günstigen Zinssatz.

Tipp: Vorhaben zur allgemeinen Verbesserung der Umweltsituation können Sie aus dem KfW-Umweltprogramm finanzieren.

Konditionen

Art der Förderung

zinsgünstiges Darlehen

Höhe

bis zu EUR 25 Millionen pro Vorhaben, die Kreditobergrenze kann für besonders förderwürdige Vorhaben auch überschritten werden

Finanzierungsanteil

bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionssumme

Auszahlung

100 Prozent des Kreditbetrages, der Kredit kann in einer Summe oder in Teilbeträgen abgerufen werden. Die Abruffrist beträgt 12 Monate nach Darlehenszusage.

Laufzeit

  • bis zu 5 Jahre (ein Jahr tilgungsfrei)
  • bis zu 10 Jahre (zwei Jahre tilgungsfrei)
  • bis zu 20 Jahre (drei Jahre tilgungsfrei), wenn die technische und ökonomische Lebensdauer das Investitionsvorhaben mehr als zehn Jahre beträgt

Tilgung

  • vor tilgungsfreier Zeit nur die Zinszahlungen
  • nach tilgungsfreier Anlaufzeit in gleich hohen vierteljährlichen Raten

Zinssatz

  • Festzinssatz für 10 Jahre oder für die gesamte Laufzeit

Die Zins-Höhe wird bei Vertragsabschluss festgelegt und hängt von Bonität und Risiko ab.

  • Zinssätze: Energieeffizienzprogramm

Sicherheiten

bankübliche (Vereinbarung mit der Hausbank)

  • Konditionen im Überblick

Hinweise:

  • Ein Rechtsanspruch auf das Förderdarlehen besteht nicht.
  • Eine Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln ist möglich.

Weitere Informationen:

  • KfW-Infocenter
  • Merkblatt "Energieeffizienzprogramm"
    KfW-Förderportal


Zuständigkeit

Kreditinstitut (Hausbank)



Voraussetzungen

Antragsberechtigte

  • freiberuflich Tätige, beispielsweise Steuerberater, Anwälte oder Ärzte
  • in- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (produzierendes Gewerbe, Handwerk, Handel und sonstige Dienstleistungsgewerbe) die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden und deren Gruppenumsatz in der Regel bis zu EUR 2 Milliarden beträgt (mit Zustimmung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie bis zu EUR 3 Milliarden)
  • Unternehmen, die im Rahmen einer Contracting-Vereinbarung (Energie-)Dienstleistungen für einen Dritten erbringen.

Die Förderung ist ausgeschlossen bei

  • Sanierungsfällen
  • Unternehmen in Schwierigkeiten
  • Umschuldungen und Nachfinanzierungen bereits begonnener Vorhaben
  • Sektoren mit Sonderbedingungen des EU-Beihilferechts
    • Unternehmen in Schwierigkeiten
      KfW-Merkblatt

Ebenfalls nicht förderfähig sind:

  • der Erwerb von Grundstücken,
  • Anlagen für erneuerbare Energien und zur Kraft-Wärme-Kopplung, die überwiegend der Netzeinspeisung dienen,
  • die Sanierung und Errichtung von Wohngebäuden sowie Heizungsanlagen für Wohngebäude,

Die Sanierung und der Neubau von Gebäuden ist nur förderfähig, wenn bestimmte Grenzwerte eingehalten werden, wie die Vorgaben der Energieeinsparverordnung 2014 (EnEV 2014).

Sachverständigen-Gutachten

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) müssen bei Antragsstellung die Einsparung durch die Investitionsmaßnahme ermitteln lassen. Als Berater sind Sachverständige zugelassen, die

  • in der KfW-Beraterbörse eingetragen sind,
  • in einem öffentlichen Unternehmen oder bei einer juristischen Person des öffentlichen Rechts angestellt sind oder
  • für ihre Tätigkeit Zuwendungen aus öffentlichen Mitteln erhalten.

Die notwendige Qualifikation und Unabhängigkeit gemäß den Anforderungen der Beraterbörse wird vorausgesetzt.

Weitere Informationen:

  • KfW-Beraterbörse
  • Allgemeines Merkblatt zu Beihilfen
  • Antrag, Formulare, Merkblätter
    KfW-Förderportal


Ablauf

Lassen Sie sich möglichst frühzeitig und vor Beginn des zu finanzierenden Vorhabens von einem Experten Ihrer Hausbank beraten, die Sie bei der Kreditvergabe begleitet – die KfW gewährt Darlehen aus diesem Programm ausschließlich über Kreditinstitute, die die Haftung für die von ihnen durchgeleiteten Kredite übernehmen.

Antragstellung

  • Den Antrag reicht Ihre Hausbank für Sie ein, die Antragsformulare liegen dort vor. Ihr Bankberater füllt den Vordruck für Sie aus. Einen Musterantrag können Sie im Internet einsehen:
    • Antrag (Muster)
  • Ihre Hausbank leitet Ihren Antrag und die übrigen erforderlichen Unterlagen an die KfW Bankengruppe weiter, welche diesen dann bearbeitet.
  • Ist der Kredit bewilligt, können Sie den Betrag über Ihre Hausbank abrufen.

Verwendungsnachweis

  • Den programmgemäßen Einsatz der Mittel weisen Sie gegenüber der Hausbank nach.
  • Als Vertreter eines kleinen oder mittleren Unternehmens reichen Sie ferner die Bestätigung des Sachverständigen bei der Hausbank ein.

Die KfW ist berechtigt, die Berechnungsunterlagen und vor Ort die geförderten Vorhaben und Gebäude zu prüfen.



Notwendige Unterlagen:

Die erforderlichen Unterlagen richten sich neben der Größe Ihres Unternehmens, maßgeblich nach der Einordnung zu den beihilferechtlichen Regelungen.

  • Große Unternehmen: Programmnummer 242
  • Kleine und mittlere Unternehmen (KMU): Programmnummer 243
  • Kleinstunternehmen: Programmnummer 244

Antragsvordrucke, Nachweise und Unterlagen zu diesem Programm finden Sie im KfW-Portal:

  • Antrag, Formulare, Merkblätter
    KfW-Förderportal


Bearbeitungsfristen:

Sie müssen den Antrag vor Beginn des zu finanzierenden Vorhabens stellen.



Folgende Bearbeitungsgebühren/Kosten entstehen:
  • Kreditzinsen
  • Bereitstellungsprovision: 0,25 Prozent pro Monat auf noch nicht abgerufene Beträge, beginnend zwei Bankarbeitstage und einen Monat nach Zusagedatum.
  • bei außerplanmäßiger Tilgung: Vorfälligkeitsentschädigung
  • für die Beantragung: keine Gebühren oder Kosten


Beachten Sie bitte nachfolgend aufgeführte Rechtsvorschriften:

  • Merkblatt "Energieeffizienzprogramm" der KfW Bankengruppe


Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, mit freundlicher Unterstützung durch die KfW Bankengruppe. 06.05.2014



 
© Gemeindeverwaltung Nünchritz      Impressum      Datenschutzerklärung  
Zur Druckansicht