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Dieses Programm ermöglicht es Ihnen, in den ersten drei Jahren nach Aufnahme freiberuflichen Tätigkeit oder der Gründung eines kleinen oder mittleren Unternehmens (KMU), Vorhaben im In- und Ausland zu finanzieren. Der Zinssatz wird aus Mitteln des ERP-Sondervermögens vergünstigt.
Mitfinanziert werden alle Formen der Existenzgründung, also die Errichtung und Übernahme bestehender Unternehmen ebenso wie der Erwerb einer tätigen Beteiligung. Die Förderung einer erneuten Unternehmensgründungen ist möglich, wenn keine Verbindlichkeiten aus einer früheren selbstständigen Tätigkeit mehr bestehen.
Um Vorhaben im Ausland umzusetzen, können Töchter deutscher Unternehmen und Joint Ventures mit maßgeblicher deutscher Beteiligung einen Förderkredit erhalten.
Konditionen
Art der Förderung
Darlehen
Höhe
maximal EUR 10 Millionen je Vorhaben
Laufzeit
für Betriebsmittel:
bis zu fünf Jahre bei ein Jahr tilgungsfreier Anlaufzeit
für Investitionen:
- bis zu 5 Jahre bei 1 Jahr tilgungsfreier Anlaufzeit
- bis zu 10 Jahre bei 2 Jahren tilgungsfreier Anlaufzeit oder
- bis zu 20 Jahre bei 3 Jahren tilgungsfreier Anlaufzeit
Zinsen
Festzins für 10 Jahre oder für die gesamte Laufzeit (Festlegung bei Darlehensabschluss).
- Zinssätze
Auszahlung
100 Prozent
Tilgung
nach tilgungsfreier Anlaufzeit in gleich hohen monatlichen Raten
Sicherheiten
bankübliche Sicherheiten für den Darlehensnehmer (Vereinbarung mit der Hausbank)
- Ein Rechtsanspruch auf das Förderdarlehen besteht nicht.
- Sie können das Darlehen mit öffentlichen Fördermitteln und anderen KfW-Programmen (außer "KfW-Gründerkredit StartGeld") kombinieren.
Voraussetzungen
Antragsberechtigte:
natürliche Personen, die
- eine Existenz mit einem kleinen oder mittleren Unternehmen oder als Freiberufler gründen und
- mit ihrem Unternehmen weniger als drei Jahre am Markt tätig sind.
- kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
-
Freiberufler
Amt24-Informationen
Weitere Voraussetzungen
Der oder die Antragstellende verfügt über
- die erforderliche fachliche und kaufmännische Qualifikation,
- die Berechtigung zur Geschäftsführung und Vertretung (Eintragung im Handelsregister und aktive Beteiligung an der Unternehmensleitung) und
Das Vorhaben muss einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen.
Ausgeschlossen von der Förderung:
- Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien (Förderung im Rahmen des KfW-Programms "Erneuerbare Energien")
-
Sanierungsfälle und Unternehmen in Schwierigkeiten (KfW-Merkblatt)
- KfW-Merkblatt "Unternehmen in Schwierigkeiten"
- Umschuldung oder Nachfinanzierung bereits abgeschlossener Vorhaben
Ablauf
Um das Bankgespräch bei Ihrer Hausbank vorzubereiten, nutzen Sie den Online-Ratgeber für Existenzgründer und den Vorab-Check unter "So funktioniert's" im KfW-Portal
- Online-Ratgeber, Planung
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So funktioniert's
KfW-Förderportal
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Den Antrag reicht Ihre Hausbank für Sie ein, die Antragsformulare liegen dort vor. Ihr Bankberater füllt den Vordruck für Sie aus. Einen Musterantrag können Sie im Internet einsehen:
- Formulare & Downloads
- Ihre Hausbank leitet Ihren Antrag mit der Einstufung und den übrigen erforderlichen Unterlagen an die KfW Bankengruppe weiter, welche diesen dann bearbeitet.
- Ist der Kredit bewilligt, können Sie den Betrag über Ihre Hausbank abrufen
- KfW-Programminformationen
- KfW-Infocenter
Notwendige Unterlagen:
Informieren Sie sich im KfW-Portal über die nötigen Antragsvordrucke, Nachweise und Unterlagen:
- Formulare & Downloads
Bearbeitungsfristen:
Bitte stellen Sie den Antrag rechtzeitig v o r Beginn des Vorhabens, das Sie finanzieren wollen.
Folgende Bearbeitungsgebühren/Kosten entstehen:
- Neben den Kreditzinsen fallen keine zusätzlichen Gebühren oder Kosten an.
- Wenn Sie einen Bewilligungsbescheid erhalten und das Darlehen nicht spätestens einen Monat nach Zusage bei der KfW abrufen, fällt Bereitstellungsprovision an: 0,25 Prozent pro Monat, beginnend zwei Bankarbeitstage und einen Monat nach Zusagedatum.
Beachten Sie bitte nachfolgend aufgeführte Rechtsvorschriften:
- Merkblatt "ERP-Gründerkredit – Universell" der KfW Bankengruppe
Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, mit freundlicher Unterstützung durch die KfW Bankengruppe. 10.07.2014