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Die KfW Bankengruppe beteiligt sich im Rahmen des ERP-Startfonds (ERP = European Recovery Program) an innovativen kleinen Technologieunternehmen der gewerblichen Wirtschaft. Wenn gleichzeitig ein sogenannter Leadinvestor als Kapital- und Know-how-Geber fungiert, investiert die KfW in der Regel in der gleichen Höhe wie dieser.
Leadinvestoren beraten das Unternehmen insbesondere in Managementfragen, gleichen Know-how-Defizite aus und betreuen die Beteiligung der KfW mit. Als Leadinvestoren kommen in Frage:
- Beteiligungsgesellschaften
- Unternehmen (als strategische Investoren)
- Business Angels
Die Beteiligung dient dazu, den Finanzierungsbedarf für Entwicklung und Markteinführung neuer oder wesentlich verbesserter Produkte, Verfahren und Dienstleistungen zu decken.
Konditionen
Art der Förderung
Beteiligungsform zu gleichen Bedingungen wie die des Leadinvestors
Höhe
- bis zu EUR 2,5 Millionen je 12-Monatszeitraum (mehrere Finanzierungsruden möglich)
- insgesamt maximal EUR 5 Millionen
Beteiligungsanteil
bis zu 50 Prozent
Auszahlung
100 Prozent
Laufzeit
an der Beteiligungsdauer des Leadinvestors orientiert
Sicherheiten
nicht erforderlich
- Konditionen im Überblick
KfW-Bankengruppe
HINWEISE:
- Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht.
- Eine Kombination mit anderen Förderprogrammen ist im Rahmen der EU-Beihilfegrenzen ("De-minimis"-Beihilfenverordnung) möglich.
Zuständigkeit
Voraussetzungen
Antragsberechtigte:
Innovative, technologieorientierte kleine Unternehmen (KU) der gewerblichen Wirtschaft, die
- nicht älter als zehn Jahre sind und
- die Kriterien der EU-Kommission für kleine Unternehmen erfüllen.
- Begriffserklärungen: kleine Unternehmen
Amt24-Informationen
Grundsätzlich ausgeschlossen ist die Förderung bei:
- Auftragsentwicklungen
- Sanierungsfällen und Unternehmen in Schwierigkeiten
Ablauf
Stellen Sie Ihren Förderantrag bitte erst, wenn Ihnen bei Ihrem innovativen Vorhaben ein Leadinvestor zur Seite steht. Erkundigen Sie sich vor Antragstellung zunächst über Fördermöglichkeiten und Formalitäten, bei Beratungsbedarf wenden Sie sich an das KfW-Infocenter.
- KfW-Infocenter
KfW Bankengruppe
- Von Ihrem Leadinvestor benötigen Sie eine Erklärung, wie hoch dessen Beteiligung an Ihrem Vorhaben ist.
- Stellen Sie die nötigen Antragsunterlagen zusammen und reichen Sie diese bei der KfW Bankengruppe ein.
- Antrag, Formulare, Merkblätter
KfW Bankengruppe
- Antrag, Formulare, Merkblätter
- Die KfW Bankengruppe prüft Ihren Antrag; in die Entscheidung fließt maßgeblich die Beurteilung des Leadinvestors ein.
- Sie erhalten schriftlich Bescheid, ob und in welchem Umfang sich die KfW Bankengruppe an Ihrem Vorhaben beteiligt.
- Wurde Ihnen die Beteiligung bewilligt, unterrichtet der Leadinvestor die KfW regelmäßig über die Situation der Geschäftsführung und die Entwicklung Ihres Unternehmens. Zum Ausgleich erhält der Leadinvestor von der KfW eine Vergütung.
TIPP: Im Internetauftritt der KfW Bankengruppe finden Sie detaillierte Informationen und Unterlagen zum Programm. Bei weiterem Beratungsbedarf können Sie sich an das KfW-Infocenter wenden.
- ERP-Startfonds
- KfW-Infocenter
KfW Bankengruppe
Notwendige Unterlagen:
- Antrag
Hinweis: Den Antrag, Merkblätter und weitere Informationen hält die KfW für Sie bereit (siehe Formulare & Online-Dienste)
- Erklärung des Leadinvestors zur Übernahme einer eigenen Beteiligung
Darüber hinaus benötigt die KfW Bankengruppe je nach Finanzierungsvorhaben weitere Unterlagen, gegebenenfalls auch externe Gutachten (Näheres dazu im Merkblatt zum Programm).
Bearbeitungsfristen:
Stellen Sie den Antrag bitte vor Abschluss des Beteiligungsvertrages mit dem Leadinvestor und vor Beginn des zu finanzierenden Vorhabens.
Folgende Bearbeitungsgebühren/Kosten entstehen:
Die Beteiligungskosten richten sich vorrangig nach den Konditionen der Beteiligung des Leadinvestors.
Sonstiges
Informieren Sie sich über eine Beteiligungsform speziell für technologieorientierte Gründer:
-
High-Tech Gründerfonds
High-Tech Gründerfonds Management GmbH
Übersicht über KfW-Beteiligungsprogramme:
-
KfW-Beteiligungsfinanzierung
Förderdatenbank
Beachten Sie bitte nachfolgend aufgeführte Rechtsvorschriften:
- Bundesanzeiger Nr. 47 vom 9. März 2005, S. 3445
- Merkblatt "ERP-Startfonds"der KfW Bankengruppe
Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, mit freundlicher Unterstützung durch die KfW Bankengruppe. 20.01.2014