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SAB-Darlehen zum Erwerb land- und forstwirtschaftlicher Flächen 
Antrag auf ein Darlehen zum Erwerb land- und forstwirtschaftlicher Flächen


Die Sächsische Aufbaubank unterstützt Land- und Forstwirte, die beabsichtigen, von ihnen zu bewirtschaftende Flächen zu kaufen.

Was wird gefördert?

  • Flächen-Erwerb von Privat oder aus Erbengemeinschaften
  • Erwerb von Flächen der Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH im Freistaat Sachsen
  • Flächen-Erwerb in Verbindung mit der Unternehmensnachfolge

Konditionen

Darlehenshöhe
individuell vereinbar ab EUR 10.000

Sollzinsbindung
individuell vereinbar zwischen drei und 15 Jahren

Eigenanteil
mindestens zehn Prozent

Sollzinssatz
Der Sollzinssatz wird am Tag der Zusage festgelegt. Die aktuellen Zinssätze können telefonisch bei der SAB erfragt werden.

Auszahlung
zur Kaufpreiszahlung

Rückzahlung
in vierteljährlichen Raten

Laufzeit
in der Regel 15 Jahre

Sicherheiten
bankübliche Sicherung durch Grundschulden

Tilgungsfreie Zeit
bis zu 1,5 Jahre

Hinweis: Ein Rechtsanspruch auf das Förderdarlehen besteht nicht.


Zuständigkeit


Voraussetzungen

Antragsberechtigte

  • natürliche und juristische Personen des Privatrechts
  • Personengesellschaften

Weitere Voraussetzungen

  • die Gesamtfinanzierung ist sichergestellt
  • die Rentabilität des Gesamtvorhabens ist gegeben


Ablauf
Nutzen Sie im ersten Schritt das Beratungsangebot der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB):

Die erforderlichen Formulare beziehen Sie online über Amt24 ("Formulare & Online-Dienste") oder über die SAB:

  • Füllen Sie das Antragsformular aus und stellen Sie die erforderlichen Nachweise und Belege zusammen.
  • Die Antragsunterlagen reichen Sie vollständig bei der SAB ein.
  • Die SAB prüft Ihren Antrag und teilt Ihnen daraufhin mit, ob Ihnen das Darlehen bewilligt wurde.


Notwendige Unterlagen:
  • Antragsvordruck
  • Selbstauskunft
  • Identitätsfeststellung
  • Datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung
  • Ausschreibungsunterlagen, Kaufvorvertrag, Kaufvertrag
  • Einkommensteuerbescheide / Jahresabschlüsse

Welche Unterlagen darüber hinaus im Einzelnen noch nötig sind, teilt Ihnen die SAB mit.



Bearbeitungsfristen:
Sie müssen den Darlehensantrag stellen, bevor Sie vertragliche Vereinbarungen treffen. Beginnen Sie mit konkreten Maßnahmen erst, wenn Ihnen das Darlehensangebot der SAB vorliegt.


Folgende Bearbeitungsgebühren/Kosten entstehen:
  • Kreditzinsen
  • Bereitstellungszinsen
  • Kosten für die Eintragung eines Grundpfandrechtes

Antragstellung: kostenlos



Beachten Sie bitte nachfolgend aufgeführte Rechtsvorschriften:

  • Infoblatt "Darlehen zum Erwerb land- und forstwirtschaftlicher Flächen"


Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, mit freundlicher Unterstützung durch die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB). 31.01.2014


 
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