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Die Sächsische Aufbaubank unterstützt Land- und Forstwirte, die beabsichtigen, von ihnen zu bewirtschaftende Flächen zu kaufen.
Was wird gefördert?
- Flächen-Erwerb von Privat oder aus Erbengemeinschaften
- Erwerb von Flächen der Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH im Freistaat Sachsen
- Flächen-Erwerb in Verbindung mit der Unternehmensnachfolge
Konditionen
Darlehenshöhe
individuell vereinbar ab EUR 10.000
Sollzinsbindung
individuell vereinbar zwischen drei und 15 Jahren
Eigenanteil
mindestens zehn Prozent
Sollzinssatz
Der Sollzinssatz wird am Tag der Zusage festgelegt. Die aktuellen Zinssätze können telefonisch bei der SAB erfragt werden.
Auszahlung
zur Kaufpreiszahlung
Rückzahlung
in vierteljährlichen Raten
Laufzeit
in der Regel 15 Jahre
Sicherheiten
bankübliche Sicherung durch Grundschulden
Tilgungsfreie Zeit
bis zu 1,5 Jahre
Zuständigkeit
Voraussetzungen
Antragsberechtigte
- natürliche und juristische Personen des Privatrechts
- Personengesellschaften
Weitere Voraussetzungen
- die Gesamtfinanzierung ist sichergestellt
- die Rentabilität des Gesamtvorhabens ist gegeben
Ablauf
Die erforderlichen Formulare beziehen Sie online über Amt24 ("Formulare & Online-Dienste") oder über die SAB:
-
SAB-Darlehen zum Erwerb land- und forstwirtschaftlicher Flächen
SAB-Förderportal
- Füllen Sie das Antragsformular aus und stellen Sie die erforderlichen Nachweise und Belege zusammen.
- Die Antragsunterlagen reichen Sie vollständig bei der SAB ein.
- Die SAB prüft Ihren Antrag und teilt Ihnen daraufhin mit, ob Ihnen das Darlehen bewilligt wurde.
Notwendige Unterlagen:
- Antragsvordruck
- Selbstauskunft
- Identitätsfeststellung
- Datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung
- Ausschreibungsunterlagen, Kaufvorvertrag, Kaufvertrag
- Einkommensteuerbescheide / Jahresabschlüsse
Welche Unterlagen darüber hinaus im Einzelnen noch nötig sind, teilt Ihnen die SAB mit.
Bearbeitungsfristen:
Folgende Bearbeitungsgebühren/Kosten entstehen:
- Kreditzinsen
- Bereitstellungszinsen
- Kosten für die Eintragung eines Grundpfandrechtes
Antragstellung: kostenlos
Beachten Sie bitte nachfolgend aufgeführte Rechtsvorschriften:
- Infoblatt "Darlehen zum Erwerb land- und forstwirtschaftlicher Flächen"
Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, mit freundlicher Unterstützung durch die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB). 31.01.2014