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Förderkredit "Produktionssicherung" beantragen (Landwirtschaftliche Rentenbank) 
Antrag auf Gewährung eines Förderdarlehens der Landwirtschaftlichen Rentenbank zur Produktionssicherung in der Landwirtschaft (Nr. 244/245)...


Mit diesem Förderprogramm versorgt die Rentenbank Betriebe zuverlässig mit zinsgünstigen Förderdarlehen. Die Darlehen richten sich an Unternehmen der Landwirtschaft sowie des Wein- und Gartenbaus. Gefördert wird unter anderem der Erwerb von Betriebsmitteln, der Kauf von Flächen und die Hofübergabe. Die Antragstellung erfolgt immer über die Hausbanken.

Junge Landwirte können unter bestimmten Voraussetzungen einen zusätzlichen Zinsbonus erhalten.

Hinweis:Die Darlehen aus diesem Programm können De-minimis-Beihilfen auf Basis der Verordnung (EU) Nr. 1408/2013 enthalten.

Was wird finanziert?

  • Erwerb von landwirtschaftlicher Nutzfläche
  • Erwerb von Betriebsmitteln
  • Erwerb von Lieferrechten (zum Beispiel Milchquote) und Zahlungsansprüchen
  • Erwerb von Tieren
  • Umschuldungen im Rahmen von Hofübergabeverträgen
  • Abfindung weichender Erben etc.

Von der Förderung ausgeschlossen sind:

  • Kosten in Zusammenhang mit Erzeugnissen der Fischerei und Aquakultur sowie der Erwerb von forstwirtschaftlichen Flächen.

Konditionen

Art der Förderung

zinsgünstiges Darlehen

Höhe

bis zu EUR 10 Millionen pro Endkreditnehmer und Jahr. Der maximal zulässige Darlehensbetrag je Kreditnehmer kann durch EU-rechtliche Vorschriften begrenzt sein.

Finanzierungsanteil

bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionssumme

Auszahlung

100 Prozent

Laufzeit

10 Jahre

Tilgung

Es werden verschiedene Rückzahlungsrhythmen angeboten. Nähere Informationen erhalten Sie auf Anfrage von Ihrer Hausbank oder der Rentenbank. Bis zu drei tilgungsfreie Anlaufjahre können vereinbart werden.

Zinsbindung

bis maximal 10 Jahre

Sicherheiten

bankübliche Sicherheiten für den Darlehensnehmer (Vereinbarung mit der Hausbank)

Weitere Informationen:

Hinweis: Ein Rechtsanspruch auf das Förderdarlehen besteht nicht.


Zuständigkeit

Ihren Antrag auf die Förderung nimmt Ihr Kreditinstitut entgegen, das Sie auch gerne zur Antragsstellung berät.



Voraussetzungen

Einzelunternehmen, Personen- oder Kapitalgesellschaften aus den Wirtschaftsbereichen

  • Landwirtschaft
  • Garten- und Weinbau

Forstwirtschaftliche Unternehmen sind im Rentenbank-Programm "Betriebsmittel" antragsberechtigt.

    ZINSBONUS FÜR JUNGLANDWIRTE:
  • Landwirtschaftliche Einzelunternehmen und Personengesellschaften (GbR oder KG), wenn der Unternehmer / die Unternehmerin oder mindestens ein / eine Mitgesellschafter / in jünger als 41 Jahre alt ist.

Details:



Ablauf

Die Rentenbank vergibt die Darlehen nicht direkt, sondern über die von Ihnen gewählte Hausbank. Dort stellen Sie vor Beginn des Vorhabens den Antrag.

  • Lassen Sie sich möglichst frühzeitig von den Experten Ihrer Hausbank beraten, die Sie bei der Kreditvergabe begleiten.
  • Nutzen Sie auch das Beratungsangebot der Rentenbank.


Notwendige Unterlagen:
Welche Unterlagen im Einzelnen nötig sind, teilt Ihnen Ihre Hausbank mit.


Bearbeitungsfristen:
Sie müssen das Darlehen vor Beginn Ihres Vorhabens bei der Hausbank beantragen.


Folgende Bearbeitungsgebühren/Kosten entstehen:

Kreditzinsen

Die Hausbank ist berechtigt, bis zu einer Darlehenssumme von einschließlich EUR 125.000 eine Bearbeitungsgebühr für den ihr entstehenden erhöhten Aufwand für die Bearbeitung des Förderdarlehens von bis zu ein Prozent einmalig bei Auszahlung einzubehalten. Bei höheren Darlehensbeträgen ist die Bearbeitungsgebühr somit auf EUR 1.250 begrenzt. In allen Programmkrediten wird auch ein beihilfefreier Sollzinssatz oberhalb des EU-Referenzzinssatzes angeboten.



Beachten Sie bitte nachfolgend aufgeführte Rechtsvorschriften:



Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, mit freundlicher Unterstützung durch die Landwirtschaftliche Rentenbank



 
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