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Nicht nur jungen Unternehmern mangelt es häufig an Eigenkapital. Auch Existenzgründern ist der Weg in die Selbstständigkeit oft schon von Anfang an verbaut, denn kaum eine Bank vergibt unter diesem Umstand einen Kredit.
Ein so genanntes Eigenkapitalhilfe-Darlehen oder Nachrangdarlehen ist dem Eigenkapital nahezu gleichrangig, denn der Kreditgeber verzichtet auf Sicherheiten und die unbeschränkte, nachrangige Haftung. Im Haftungsfall würde die Bank hinter den Forderungen der anderen Gläubiger zurücktreten. Damit ist es Ihnen möglich, an zusätzliches Fremdkapital zu gelangen, das Sie für Investitionen zur Gründung oder Festigung Ihres Unternehmens brauchen.
- Eigenkapital
- Fremdkapital
Amt24-Informationen
Mit dem ERP-Kapital für Gründung können Sie bereits vorhandene Eigenmittel auf bis zu 50 Prozent des Finanzierungsbedarfs aufstocken. Das Kapital steht Ihnen sieben Jahre in voller Höhe zur Verfügung, erst dann beginnt die Tilgung. Der Zinssatz wird aus dem ERP-Sondervermögen subventioniert (ERP = European Recovery Program).
Mitfinanziert wird der Erwerb von:
- Grundstücken und Gebäuden einschließlich Baunebenkosten
- Sachanlagevermögen
- Betriebs- und Geschäftsausstattung
- Vermögenswerten aus anderen Unternehmen einschließlich tätiger Übernahmen und Beteiligungen in Form von "Asset deals"
- Glossar: Asset deal
KfW Bankengruppe
- Glossar: Asset deal
- Waren-, Ersatzteil- oder Materiallagern (Erstausstattung oder langfristige Aufstockung)
sowie
- externe Beratungsdienstleistungen, die einmalige Informationserfordernisse bei Erschließung neuer Märkte oder Einführung neuer Produktionsmethoden sicherstellen
- Kosten für erste Messeteilnahmen
Konditionen
Art der Förderung
Eigenkapitalhilfe-Darlehen und Zinsverbilligung
Höhe
maximal EUR 500.000
Finanzierungsanteil
- Ostdeutschland und Berlin: Aufstockung der Eigenmittel auf bis zu 50 Prozent der förderfähigen Investitionssumme (Eigenmittel nicht unter 10 Prozent)
- sonstiges Bundesgebiet: Aufstockung der Eigenmittel auf bis zu 45 Prozent der förderfähigen Investitionssumme (Eigenanteil nicht unter 15 Prozent)
Auszahlung
100 Prozent
Laufzeit
15 Jahre
Tilgung
7 Jahre tilgungsfrei, danach 31 gleich hohe vierteljährliche Raten (Schlussrate gegebenenfalls abweichend)
Zinsen
subventionierter Zinssatz, gestaffelt bis zum Ende des 10. Jahres (anschließend neuer Zinssatz nach Vereinbarung);
die Zinssätze differieren, abhängig von Bonität und Risiko.
- Konditionen: Zinssätze
KfW Bankengruppe
Sicherheiten
- für das Förderdarlehen: persönliche Haftung des Antragstellers
- für die Co-Finanzierung durch die Hausbank: bankübliche Sicherheiten
- Die KfW Bankengruppe stellt die durchleitende Bank (Hausbank) von der Haftung für das Nachrangdarlehen frei.
- Konditionen im Überblick
KfW Bankengruppe
- Ein Rechtsanspruch auf das Förderdarlehen besteht nicht.
- Eine Kombination mit anderen Förderprogrammen, insbesondere auch mit anderen ERP-Programmen, ist im Rahmen der EU-Beihilfegrenzen ("De-Minimis-Beihilfen") möglich.
Voraussetzungen
Antragsberechtigte
- Existenzgründer (natürliche Personen) im Bereich der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe
- kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft bis drei Jahre nach Gründung
- Begriffserklärungen: kleine und mittleren Unternehmen
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- Begriffserklärungen: kleine und mittleren Unternehmen
- Freiberufler bis drei Jahre nach Gründung
- Freiberufler
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- Freiberufler
Darüber hinaus müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- bei natürlichen Personen:
- fachliche und kaufmännische Qualifikation für das Vorhaben
- tragfähiges Konzept für die beabsichtigte Unternehmung
- Existenzgründung als Haupterwerbsquelle
- bei erneuter Unternehmensgründung ("Zweite Chance"): bereits früher gewährtes ERP-Eigenkapitalhilfe-Darlehen muss vollständig zurückgezahlt sein
Grundsätzlich ausgeschlossen ist die Förderung bei
- Sanierungsfällen und Unternehmen in Schwierigkeiten
- Umschuldungen, Nachfinanzierungen und Betriebsbeihilfen
- Erwerb eines Unternehmens, einer Beteiligung oder einzelner Vermögensgegenstände aus dem Eigentum des Ehegatten oder Lebenspartners gemäß Lebenspartnerschaftsgesetz
- alleiniger Übernahme von Unternehmensanteilen im Sinne von Finanzinvestitionen ("Share deal")
Ablauf
Zunächst müssen Sie für Ihr Vorhaben ein Unternehmenskonzept erstellen.
-
Businessplan
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Lassen Sie sich möglichst frühzeitig von einem Experten Ihrer Hausbank beraten, die Sie bei der Kreditvergabe begleitet.
- Den Antrag reicht Ihre Hausbank für Sie ein, die Antragsformulare liegen dort vor, können jedoch auch vorab im Internetauftritt der KfW abgerufen werden. Ihr Bankberater füllt den Vordruck für Sie aus.
- Ihre Hausbank leitet Ihren Antrag mit der Einstufung und den übrigen erforderlichen Unterlagen an die KfW Bankengruppe weiter, welcher von dieser dann bearbeitet wird.
- Ist der Kredit bewilligt, können Sie den Betrag über Ihre Hausbank abrufen.
- ERP-Kapital für Gründung
-
KfW-Infocenter
KfW Bankengruppe
Notwendige Unterlagen:
Informieren Sie sich im KfW-Portal über die nötigen Antragsvordrucke, Nachweise und Unterlagen:
-
KfW-Unternehmerkapital (ERP-Kapital für Gründung), Formulare rund um den Antrag
KfW Bankengruppe
Bearbeitungsfristen:
Sie müssen den Antrag vor Beginn des zu finanzierenden Vorhabens stellen.
Folgende Bearbeitungsgebühren/Kosten entstehen:
- Kreditzinsen
- Garantie-Entgelt von jährlich ein Prozent auf den noch offenen Darlehensbetrag
- für die Beantragung: keine Gebühren oder Kosten
Beachten Sie bitte nachfolgend aufgeführte Rechtsvorschriften:
- Merkblatt "ERP-Kapital für Gründung" der KfW Bankengruppe
- Verordnung (EG) Nr. 1998/2006 der Europäischen Kommission vom 15. Dezember 2006, veröffentlicht im Amtsblatt L 379/5 vom 28.12.2006 – "De-minimis-Verordnung" [PDF]
Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24, mit freundlicher Unterstützung durch die KfW Bankengruppe. 20.01.2014