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Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie nicht nur dabei, sich eine eigene Existenz als Freiberufler oder mit einem kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) aufzubauen, sondern sich damit auch am Markt zu behaupten und weiter zu entwickeln. Dafür können Investitions-, Betriebsmittel- und Liquiditätshilfedarlehen jeweils bis zu EUR 2,5 Millionen gewährt werden.
Die Darlehen werden auf Basis der Programme "ERP-Gründerkredit – Universell" und "KfW-Unternehmerkredit" refinanziert und durch den Freistaat Sachsen zusätzlich verbilligt.
Investitionsdarlehen
Um Unternehmer und Freiberufler im Wettbewerb zu stärken, stehen Vorhaben im Mittelpunkt, die auf Innovation und Wachstum zielen. Dazu zählen:
- Gründung einer gewerblichen oder freiberuflichen selbstständigen Existenz, auch durch Erwerb einer tätigen Beteiligung (bis 5 Jahre nach Gewerbeanmeldung, beziehungsweise der Meldung beim Finanzamt bei Freiberuflern) oder durch Unternehmensnachfolge
- Festigung einer selbstständigen Existenz (ab dem 6. Jahr nach Existenzgründung)
Welche Kosten können anteilig gefördert werden?
- Betriebsgrundstücke und Gebäude (Kauf- oder Baukosten einschließlich Baunebenkosten, Grunderwerbs-Nebenkosten)
- Betriebsausstattung (zum Beispiel Maschinen, Büroeinrichtung, Nutzfahrzeuge)
- Erwerb eines Unternehmens oder Unternehmensanteils (tätige Beteiligung)
- Beschaffung beziehungsweise Aufstockung des Warenlagers
- Immaterielle Investitionen (zum Beispiel Patente, Lizenzen)
Betriebsmitteldarlehen
Welche Ausgaben können anteilig gefördert werden?
- Beschaffung und Aufstockung des Material-, Waren- oder Ersatzteillagers
- Sonstige Betriebsmittel
Ein GuW-Betriebsmitteldarlehen kann gesunden kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in Sachsen auch helfen, Rentabilitäts- und Liquiditätsprobleme zu überwinden. Für folgende Vorhaben kann die GuW-Förderung als Liquiditätshilfedarlehen gewährt werden:
- Finanzierung von Forderungsausfällen und verzögerten Forderungen
- Finanzierung von zusätzlichem beziehungsweise erhöhtem Betriebsmittelbedarf zum Zweck der Umsatzausweitung
- Verbesserung der Finanzierungsstruktur von Unternehmen, etwa durch Umschuldung von Kontokorrentkrediten und anderen kurzfristig fälligen Passiva (außer Steuern und öffentlichen Abgaben) in längerfristige Verbindlichkeiten
Konditionen
Art der Förderung
Darlehen mit Zinsverbilligung (Anteilsfinanzierung)
Höhe
bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten
Höchstbetrag
bis zu EUR 2,5 Millionen je Vorhaben
Laufzeiten
Investitionsdarlehen:
- 5 Jahre, davon maximal 1 Jahr tilgungsfrei
- bis zu 10 Jahre, davon maximal 2 Jahre tilgungsfrei
- bis zu 20 Jahre, davon maximal 3 Jahre tilgungsfrei
Bei der Variante mit 20 Jahren Laufzeit müssen mindestens 2/3 der förderfähigen Kosten auf Grunderwerb, gewerbliche Baukosten oder Erwerb von Unternehmen und Beteiligungen entfallen.
Betriebsmitteldarlehen:
- 5 Jahre, davon maximal 1 Jahr tilgungsfrei
-
Konditionen
Sächsische AufbauBank
Zinssatz
Es gilt jeweils ein Festzins für die gesamte Laufzeit / bei Darlehen mit einer Laufzeit von über 10 Jahren wahlweise für 10 oder 20 Jahre (Zinsverbilligung in beiden Varianten maximal 10 Jahre)
Auszahlung
100 Prozent
Zinsverbilligung
in den ersten 5 beziehungsweise 10 Jahren
- maximal 1,0 Prozent / Jahr für Gründungsvorhaben
- maximal 0,7 Prozent / Jahr für Festigungsvorhaben
Zinssatz / Konditionen
Ihr Zinssatz wird für Sie individuell anhand des risikogerechten Zinssystems (RGZS) der KfW Bankengruppe ermittelt und jeweils am Tag der Zusage festgelegt.
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Konditionen
Sächsische AufbauBank
Sicherheiten
Die Hausbank trägt das volle Risiko. Fehlen Ihnen bankübliche Sicherheiten, können Sie im Rahmen bestehender Förderprogramme Bürgschaften beantragen.
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SAB-Bürgschaftsprogramm
Amt24-Verfahrensbeschreibung
(Bei einer Umfinanzierung bestehender Betriebsmittellinien ist eine Bürgschaft für die Hausbank ausgeschlossen.)
- Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht.
- Die GuW-Zinsverbilligung stellt eine De-minimis-Beihilfe dar (Kundeninformationsblatt / Formulare & Online-Dienste)
Voraussetzungen
Antragsberechtigte:
- Existenzgründer (natürliche Personen)
- kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft
-
Freiberufler (mit Einschränkungen für Heilberufe)
- Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU)
-
Freiberufler
Amt24-Begriffserklärung
Der Standort, in den investiert oder an dem das Vorhaben durchgeführt wird, muss sich in Sachsen befinden.
Ausgeschlossen ist die Förderung bei
- Kommanditisten und stillen Gesellschaftern,
- Sanierungsfällen und Unternehmen in Schwierigkeiten,
- Umschuldung beziehungsweise Nachfinanzierung bereits abgeschlossener Vorhaben
- Anschlussfinanzierungen und Prolongationen
- Energieerzeugungsanlagen, die von der EEG-Förderung begünstigt sind
- Investitionen in Leasinggüter
- Treuhandkonstruktionen oder stille Beteiligungen ohne Zusammenhang zu tätigen Beteiligungen
- Finanzinvestitionen
- In-Sich-Geschäften (z. B. Erwerb aus dem Eigentum des Ehegatten oder im Rahmen von Vermögensübertragungen)
Beachten Sie auch die Regelungen und Ausschlüsse der De-minimis-Beihilfeverordnung.
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De-minimis-Beihilfeverordnung
Europäisches Amtsblatt
Von der Förderung ausgeschlossen sind demnach beispielsweise
- bestimmte Bereiche der landwirtschaftlichen Produktion, der Fischerei und der Aquakultur
- der Erwerb von Fahrzeugen für den gewerblichen Straßengütertransport
- Allgemeine De-minimis-Regel – Kundeninformationsblatt (Formulare/Online-Dienste)
Weitere Voraussetzungen:
- die Investition erfolgt in Sachsen
- der oder die Antragstellende verfügt über die nötige fachliche und kaufmännische Qualifikation
- die unternehmerische Tätigkeit dient dauerhaft dem Haupterwerb
- das Projekt ist finanziell tragfähig
Bei Gründungsfinanzierungen sind die Allgemeinen Bedingungen für die Vergabe von ERP-Mitteln zu beachten.
Ablauf
- Beratung vor Ort
-
Gründungs- und Wachstumsfinanzierung, Antragsunterlagen
SAB-Förderportal
- Füllen Sie den Antrag aus und reichen Sie diesen mit den erforderlichen Unterlagen bei Ihrer Hausbank ein.
- Ihr Kreditinstitut leitet den Antrag an die SAB weiter, welche diesen dann bearbeitet.
- Mit einer Entscheidung können Sie in der Regel nach etwa vier Wochen rechnen, falls Ihre Unterlagen vollständig sind. Haben Sie eine Bürgschaft bei der Bürgschaftsbank Sachsen beantragt, müssen Sie etwa weitere vier Wochen einplanen.
- Ihre Hausbank und die SAB geben Ihnen Bescheid, wenn das Darlehen bewilligt ist.
- Das Darlehen rufen Sie über die Hausbank bei der SAB ab. Ihre Hausbank erstellt für Sie das nötige Formular.
Notwendige Unterlagen:
- Antragsformular
- Bewertung als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU-Bewertung)
- Nachweis "Erklärung der erhaltenen und beantragten De-minimis-Beihilfen"
- gegebenenfalls "Sondererklärung" (Antrag auf Bürgschaft / Entlastungszusage)
- Formular "Gewerbliche Antragsteller" der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
- Formular "Statistisches Beiblatt" der KfW
Darüber hinaus können zur Antragstellung weitere Nachweise und Belege nötig sein; Näheres entnehmen Sie den Antragsunterlagen.
Bearbeitungsfristen:
Sie müssen den Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen, das Sie finanzieren möchten.
Folgende Bearbeitungsgebühren/Kosten entstehen:
Neben den Kreditzinsen können weitere Kosten anfallen, lesen Sie dazu den Darlehensvertrag und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) Ihrer Bank.
Bereitstellungsprovision
Falls Sie nicht spätestens einen Monat nach Zusage bei der SAB das Darlehen über Ihre Hausbank abrufen, fällt eine Bereitstellungsprovision von 0,25 Prozent pro Monat an (beginnend zwei Bankarbeitstage und einen Monat nach Zusagedatum der SAB).
Beachten Sie bitte nachfolgend aufgeführte Rechtsvorschriften:
Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, mit freundlicher Unterstützung durch die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB). 27.10.2014