Lebenslagen-> Unternehmensgründung-> Finanzielle Förderungen für...-> Darlehen-> Förderkredit "Wachstum und ...
Mit diesem Förderprogramm versorgt die Rentenbank Unternehmen der Agrar- und Ernährungswirtschaft zuverlässig mit zinsgünstigen Förderdarlehen. Die Darlehen dienen unter anderem der Finanzierung von Wirtschaftsgebäuden, Maschinen, und Anlagen von Unternehmen der Agrar- und Ernährungswirtschaft. Die Antragstellung erfolgt immer über die Hausbanken.
Welche Vorhaben werden finanziert?
- Bau, Erwerb und Modernisierung von Betriebsgebäuden sowie baulichen Anlagen
- Errichtung, Erwerb und Modernisierung von technischen Anlagen, zum Beispiel Produktionsanlagen, Geschäftsausstattungen, Ausrüstungsgüter
- Erwerb von Grundstücken, zum Beispiel Produktionsanlagen, Geschäftsausstattungen, Ausrüstungsgüter
- Kauf von Maschinen und Fahrzeugen
- allgemeine Aufwendungen im Zusammenhang mit den oben genannten Investitionen
Grundsätzlich stehen die Förderdarlehen in diesem Programm auch zur Refinanzierung von Leasingobjekten zur Verfügung.
Von der Förderung sind ausgenommen:
- alleinige Übernahme von Unternehmensanteilen
- Erwerb von Betriebsmitteln
- Kosten im Zusammenhang mit der Primärproduktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse
- Kosten im Zusammenhang mit Erzeugnissen der Fischerei und Aquakultur
Konditionen
Art der Förderung
zinsgünstiges Darlehen
Höhe
bis zu EUR 10 Millionen pro Endkreditnehmer und Jahr. Der maximal zulässige Darlehensbetrag je Kreditnehmer kann durch EU-rechtliche Vorschriften begrenzt sein.
Finanzierungsanteil
bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionssumme
Auszahlung
100 Prozent
Laufzeit
4 bis 30 Jahre
Tilgung
Es werden verschiedene Rückzahlungsrhythmen angeboten. Nähere Informationen erhalten Sie auf Anfrage von Ihrer Hausbank oder der Rentenbank. Bis zu drei tilgungsfreie Anlaufjahre können vereinbart werden.
Zinsbindung
bis maximal 10 Jahre
Sicherheiten
bankübliche Sicherheiten für den Darlehensnehmer (Vereinbarung mit der Hausbank)
- Programmbedingungen Wachstum und Wettbewerb (Nr. 251)
- Programmbedingungen Wachstum und Wettbewerb Leasing (Nr. 263)
- Aktuelle Konditionen
-
Darlehensrechner
Landwirtschaftliche Rentenbank
Voraussetzungen
Antragsberechtigte
- kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der Agrar- und Ernährungswirtschaft sowie forstwirtschaftliche Unternehmen
Fördervoraussetzungen
Die geplanten Investitionen dienen
- der Errichtung einer neuen Betriebsstätte,
- der Erweiterung einer bestehenden Betriebsstätte,
- der Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte in neue, zusätzliche Produkte oder
- einer grundlegenden Änderung des gesamten Produktionsverfahrens einer bestehenden Betriebsstätte.
Ablauf
Die Rentenbank vergibt die Darlehen nicht direkt, sondern über die von Ihnen gewählte Hausbank. Dort stellen Sie vor Beginn des Vorhabens den Antrag.
- Lassen Sie sich möglichst frühzeitig von den Experten Ihrer Hausbank beraten, die Sie bei der Kreditvergabe begleiten.
- Nutzen Sie auch das Beratungsangebot der Rentenbank.
-
Kredit-Kontakte
Landwirtschaftliche Rentenbank
Notwendige Unterlagen:
Bearbeitungsfristen:
Folgende Bearbeitungsgebühren/Kosten entstehen:
Kreditzinsen
-
Aktuelle Konditionen
Landwirtschaftliche Rentenbank
Die Hausbank ist berechtigt, bis zu einer Darlehenssumme von einschließlich EUR 125.000 eine Bearbeitungsgebühr für den ihr entstehenden erhöhten Aufwand für die Bearbeitung des Förderdarlehens von bis zu ein Prozent einmalig bei Auszahlung einzubehalten. Bei höheren Darlehensbeträgen ist die Bearbeitungsgebühr somit auf EUR 1.250 begrenzt. In allen Programmkrediten wird auch ein beihilfefreier Sollzinssatz oberhalb des EU-Referenzzinssatzes angeboten.
Beachten Sie bitte nachfolgend aufgeführte Rechtsvorschriften:
Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, mit freundlicher Unterstützung durch die Landwirtschaftliche Rentenbank.