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Förderkredit "Wachstum und Wettbewerb" beantragen (Landwirtschaftliche Rentenbank) 
Antrag auf Gewährung eines Förderdarlehens der Landwirtschaftlichen Rentenbank für Investitionen in der Agrar- und Ernährungswirtschaft Nr. 251 und Nr. 263...


Mit diesem Förderprogramm versorgt die Rentenbank Unternehmen der Agrar- und Ernährungswirtschaft zuverlässig mit zinsgünstigen Förderdarlehen. Die Darlehen dienen unter anderem der Finanzierung von Wirtschaftsgebäuden, Maschinen, und Anlagen von Unternehmen der Agrar- und Ernährungswirtschaft. Die Antragstellung erfolgt immer über die Hausbanken.

Hinweis: Die Darlehen aus diesem Programm sind nach der Verordnung (EU) Nr. 651/2014, Artikel 17 freigestellt und können Beihilfen enthalten.

Welche Vorhaben werden finanziert?

  • Bau, Erwerb und Modernisierung von Betriebsgebäuden sowie baulichen Anlagen
  • Errichtung, Erwerb und Modernisierung von technischen Anlagen, zum Beispiel Produktionsanlagen, Geschäftsausstattungen, Ausrüstungsgüter
  • Erwerb von Grundstücken, zum Beispiel Produktionsanlagen, Geschäftsausstattungen, Ausrüstungsgüter
  • Kauf von Maschinen und Fahrzeugen
  • allgemeine Aufwendungen im Zusammenhang mit den oben genannten Investitionen

Grundsätzlich stehen die Förderdarlehen in diesem Programm auch zur Refinanzierung von Leasingobjekten zur Verfügung.

Von der Förderung sind ausgenommen:

  • alleinige Übernahme von Unternehmensanteilen
  • Erwerb von Betriebsmitteln
  • Kosten im Zusammenhang mit der Primärproduktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse
  • Kosten im Zusammenhang mit Erzeugnissen der Fischerei und Aquakultur

Konditionen

Art der Förderung
zinsgünstiges Darlehen

Höhe
bis zu EUR 10 Millionen pro Endkreditnehmer und Jahr. Der maximal zulässige Darlehensbetrag je Kreditnehmer kann durch EU-rechtliche Vorschriften begrenzt sein.

Finanzierungsanteil
bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionssumme

Auszahlung
100 Prozent

Laufzeit
4 bis 30 Jahre

Tilgung

Es werden verschiedene Rückzahlungsrhythmen angeboten. Nähere Informationen erhalten Sie auf Anfrage von Ihrer Hausbank oder der Rentenbank. Bis zu drei tilgungsfreie Anlaufjahre können vereinbart werden.

Zinsbindung
bis maximal 10 Jahre

Sicherheiten
bankübliche Sicherheiten für den Darlehensnehmer (Vereinbarung mit der Hausbank)

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Hinweis: Ein Rechtsanspruch auf das Förderdarlehen besteht nicht.


Voraussetzungen

Antragsberechtigte

  • kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der Agrar- und Ernährungswirtschaft sowie forstwirtschaftliche Unternehmen

Fördervoraussetzungen

Die geplanten Investitionen dienen

  • der Errichtung einer neuen Betriebsstätte,
  • der Erweiterung einer bestehenden Betriebsstätte,
  • der Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte in neue, zusätzliche Produkte oder
  • einer grundlegenden Änderung des gesamten Produktionsverfahrens einer bestehenden Betriebsstätte.


Ablauf

Die Rentenbank vergibt die Darlehen nicht direkt, sondern über die von Ihnen gewählte Hausbank. Dort stellen Sie vor Beginn des Vorhabens den Antrag.

  • Lassen Sie sich möglichst frühzeitig von den Experten Ihrer Hausbank beraten, die Sie bei der Kreditvergabe begleiten.
  • Nutzen Sie auch das Beratungsangebot der Rentenbank.


Notwendige Unterlagen:
Welche Unterlagen im Einzelnen nötig sind, teilt Ihnen Ihre Hausbank mit.


Bearbeitungsfristen:
Sie müssen das Darlehen vor Beginn Ihres Vorhabens bei der Hausbank beantragen.


Folgende Bearbeitungsgebühren/Kosten entstehen:

Kreditzinsen

Die Hausbank ist berechtigt, bis zu einer Darlehenssumme von einschließlich EUR 125.000 eine Bearbeitungsgebühr für den ihr entstehenden erhöhten Aufwand für die Bearbeitung des Förderdarlehens von bis zu ein Prozent einmalig bei Auszahlung einzubehalten. Bei höheren Darlehensbeträgen ist die Bearbeitungsgebühr somit auf EUR 1.250 begrenzt. In allen Programmkrediten wird auch ein beihilfefreier Sollzinssatz oberhalb des EU-Referenzzinssatzes angeboten.



Beachten Sie bitte nachfolgend aufgeführte Rechtsvorschriften:



Freigabevermerk

Sächsische Staatskanzlei, mit freundlicher Unterstützung durch die Landwirtschaftliche Rentenbank.




 
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