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Förderkredit "Umwelt- und Verbraucherschutz" beantragen (Landwirtschaftliche Rentenbank) 
Antrag auf Gewährung eines Förderdarlehens der Landwirtschaftlichen Rentenbank für Investitionen in der Agrar- und Ernährungswirtschaft Nr. 253...


Der Rentenbank ist eine nachhaltige und zukunftsorientierte Entwicklung der Agrar- und Ernährungswirtschaft wichtig. Sie stellt daher mit diesem Förderprogramm zinsgünstige Darlehen für Finanzierungszwecke zur Verfügung, die unter anderem zur Steigerung der Energieeffizienz, zur Minderung von Emissionen und zur Verbesserung des Verbrauchervertrauens beitragen. Die Antragstellung erfolgt immer über die Hausbanken.

Hinweis:Die Darlehen aus diesem Programm sind nach der Verordnung (EU) Nr. 651/2014, Artikel 17 freigestellt und können Beihilfen enthalten.

Welche Vorhaben werden finanziert?

Senkung des Energieverbrauchs
zum Beispiel Kälte- und Wärmetechnik, Wärmerückgewinnung, Abwärmenutzung, Beleuchtung, Gebäudedämmung

Minderung von Emissionen
zum Beispiel Wasser sparende Technologien / Abwasseraufbereitungsanlagen, Filtertechniken in der Ernährungswirtschaft

Verbesserung des Verbraucherschutzes
zum Beispiel regionale Verarbeitung und Direktvermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse, Verarbeitung ausschließlich ökologisch erzeugter Rohstoffe, Verbesserung der Produkt- und Prozessqualität in der Ernährungswirtschaft

Touristische Angebote
Investitionen in den „Urlaub auf dem Bauernhof“ oder ähnliche touristische Angebote, die in Verbindung mit landwirtschaftlichen Produktionsweisen angeboten werden.

Grundsätzlich stehen die Förderdarlehen in diesem Programm auch zur Refinanzierung von Leasingobjekten zur Verfügung.

Tipp: Investitionen von Primärproduzenten in die Verarbeitung und Direktvermarktung landwirtschaftlicher Produkte können aus dem Programm „Nachhaltigkeit“ gefördert werden.

Von der Förderung ausgenommen sind:

  • die alleinige Übernahme von Unternehmensanteilen,
  • der Erwerb von Betriebsmitteln,
  • Kosten im Zusammenhang mit der Primärproduktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse,
  • Kosten im Zusammenhang mit Erzeugnissen der Fischerei und Aquakultur,
  • sowie Investitionen in Erneuerbare-Energie-Anlagen, die nach dem Erneuerbare Energien Gesetz 2014 (EEG) gefördert werden.

Konditionen

Art der Förderung
zinsgünstiges Darlehen

Höhe
bis zu EUR 10 Millionen pro Endkreditnehmer und Jahr. Der maximal zulässige Darlehensbetrag je Kreditnehmer kann durch EU-rechtliche Vorschriften begrenzt sein.

Finanzierungsanteil
bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionssumme

Auszahlung
100 Prozent

Laufzeit
4 bis 30 Jahre

Tilgung

Es werden verschiedene Rückzahlungsrhythmen angeboten. Nähere Informationen erhalten Sie auf Anfrage von Ihrer Hausbank oder der Rentenbank. Bis zu drei tilgungsfreie Anlaufjahre können vereinbart werden.

Zinsbindung
bis maximal 10 Jahre

Sicherheiten
bankübliche Sicherheiten für den Darlehensnehmer (Vereinbarung mit der Hausbank)

Mehr zum Thema:

Hinweis: Ein Rechtsanspruch auf das Förderdarlehen besteht nicht.


Voraussetzungen

Antragsberechtigte

Fördervoraussetzungen

Die geplanten Investitionen dienen

  • der Errichtung einer neuen Betriebsstätte,
  • der Erweiterung einer bestehenden Betriebsstätte,
  • der Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte in neue, zusätzliche Produkte oder
  • einer grundlegenden Änderung des gesamten Produktionsverfahrens einer bestehenden Betriebsstätte.

Maßnahmen zur Senkung des Energieverbrauchs müssen Bestandteil eines Konzeptes zur Energieeinsparung sein.



Ablauf

Die Rentenbank vergibt die Darlehen nicht direkt, sondern über die von Ihnen gewählte Hausbank. Dort stellen Sie vor Beginn des Vorhabens den Antrag.

  • Lassen Sie sich möglichst frühzeitig von den Experten Ihrer Hausbank beraten, die Sie bei der Kreditvergabe begleiten.
  • Nutzen Sie auch das Beratungsangebot der Rentenbank.


Notwendige Unterlagen:

Welche Unterlagen im Einzelnen nötig sind, teilt Ihnen Ihre Hausbank mit.



Bearbeitungsfristen:

Sie müssen das Darlehen vor Beginn Ihres Vorhabens bei der Hausbank beantragen.



Folgende Bearbeitungsgebühren/Kosten entstehen:

Kreditzinsen

Die Hausbank ist berechtigt, bis zu einer Darlehenssumme von einschließlich EUR 125.000 eine Bearbeitungsgebühr für den ihr entstehenden erhöhten Aufwand für die Bearbeitung des Förderdarlehens von bis zu ein Prozent einmalig bei Auszahlung einzubehalten. Bei höheren Darlehensbeträgen ist die Bearbeitungsgebühr somit auf EUR 1.250 begrenzt. In allen Programmkrediten wird auch ein beihilfefreier Sollzinssatz oberhalb des EU-Referenzzinssatzes angeboten.



Beachten Sie bitte nachfolgend aufgeführte Rechtsvorschriften:



Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, mit freundlicher Unterstützung durch die Landwirtschaftliche Rentenbank.


 
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