Gemeindeverwaltung Nünchritz
Ende der Navigation
Beginn des Hauptinhaltes
Hauptinhalt überspringen

Lebenslagenführer

Eine Seite zurück  Zur Startseite  E-Mail  Zu den Favoriten hinzufügen Zur Anmeldung
 
 

Lebenslagen-> Unternehmensgründung-> Finanzielle Förderungen für...-> Darlehen-> Förderkredit "Leben auf dem...
Förderkredit "Leben auf dem Land" beantragen (Landwirtschaftliche Rentenbank) 
Antrag auf Gewährung eines Förderdarlehens der Landwirtschaftlichen Rentenbank zur ländlichen Entwicklung Nr. 249 / 250...


Die Rentenbank fördert mit diesem Förderprogramm Investitionen, die zur Verbesserung der Wohn- und Lebensbedingungen sowie der Infrastruktur ländlicher Räume beitragen. Weitere Förderschwerpunkte sind die Begleitung von Landwirten in außerlandwirtschaftliche Erwerbsformen sowie die Förderung des ländlichen Tourismus.

Es werden Unternehmen und sonstige Antragsteller im ländlichen Raum unabhängig von der gewählten Rechtsform gefördert. Dazu zählen beispielsweise Unternehmen (auch mit kommunalen Gesellschaftern), Vereine, gemeinnützige Organisationen oder Bürgerinitiativen sowie natürliche Personen. Die Antragstellung erfolgt immer über die Hausbanken.

Hinweis: Die Darlehen aus diesem Programm können Beihilfen auf Basis der Verordnung (EG) Nr.1407/2013 enthalten.

Welche Vorhaben werden finanziert?

  1. Investitionen in die Verbesserung ländlicher Infrastruktur, dazu zählen:
    • Investitionen zur Verbesserung des Kultur-, Bildungs- und Freizeitangebots (zum Beispiel Freilichtbühnen, Kindergärten und Sporteinrichtungen)
    • Investitionen in den open-access geeigneten Breitbandausbau (zum Beispiel Leerrohre, Glasfasernetze, Funklösungen)
    • Investitionen in den Bau und Erhalt von gemeinschaftlich genutzter Infrastruktur (zum Beispiel Wegebau)
    • Investitionen von regionalen Initiativen in die Nahversorgung ländlicher Gebiete (zum Beispiel Einrichtungen zur Versorgung mit Waren des täglichen Bedarfs, mobile Versorgungslösungen).
  2. Investitionen in den ländlichen Tourismus, dazu zählen:
    • Investitionen in die Infrastruktur sanfter Tourismusformen (zum Beispiel Investitionen in Naturparks, Kur- und Kneipphäuser, Rad- , Wander- oder Reitwege)
    • Investitionen in Beherbergungsbetriebe einschließlich Ferienwohnungen. Es werden nur Einrichtungen und Kreditnehmer gefördert, deren Übernachtungskapazität 25 Gästebetten nicht übersteigt
    • Investitionen in Gastronomiebetriebe mit regionalem Charakter (zum Beispiel Landgasthöfe, Gasthöfe mit regionaler Küche). Investitionen in Systemgastronomie oder Franchisevorhaben werden nicht gefördert
    • Investitionen in sonstige touristische Angebote mit regionalem Charakter (zum Beispiel Angebote, die auf traditionelle Landbau- und Handwerkstechniken, überliefertem Brauchtum oder Kunsthandwerk aufbauen).
    • Investitionen in touristische Angebote in Verbindung mit landwirtschaftlichen Produktionsbetrieben sind im Programm „Umwelt- und Verbraucherschutz“ zu den LR-Top-Konditionen förderfähig (zum Beispiel Urlaub auf dem Bauernhof, Urlaub beim Winzer, Strauß- und Besenwirtschaften).
  3. Investitionen im Zusammenhang mit LEADER-Maßnahmen oder ähnlichen öffentlichen Förderprogrammen für den ländlichen Raum
  4. Typische Aspekte der Dorferneuerung und Ortsbildgestaltung
  5. Investitionen in Kulturgüter
  6. Erwerb, Erhaltung und Erweiterung von agrarwirtschaftlich oder ehemals agrarwirtschaftlich genutzter Bausubstanz auch zum Zwecke der Vermietung
  7. Investitionen von Landwirten und mitarbeitenden Familienangehörigen zur Erzielung von außerlandwirtschaftlichen Erwerbseinkommen sowie der Wohnungsbau von Landwirten zur Eigennutzung. Diese Investitionen sind auch dann förderfähig, wenn der Investitionsort nicht im ländlichen Raum liegt.

Von der Förderung sind ausgenommen:

  • Kosten im Zusammenhang mit Erzeugnissen der Fischerei und Aquakultur sowie in die Primärproduktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse.
  • Umschuldungen und laufende Kosten (zum Beispiel Personalkosten, Betriebsmittel)

Konditionen

Art der Förderung
zinsgünstiges Darlehen

Höhe
bis zu EUR 10 Millionen pro Endkreditnehmer und Jahr

Finanzierungsanteil
bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionssumme

Auszahlung
100 Prozent

Laufzeit
4 bis 30 Jahre

Tilgung

Es werden verschiedene Rückzahlungsrhythmen angeboten. Nähere Informationen erhalten Sie auf Anfrage von Ihrer Hausbank oder der Rentenbank. Bis zu drei tilgungsfreie Anlaufjahre können vereinbart werden.

Zinsbindung
bis maximal 10 Jahre

Sicherheiten
bankübliche Sicherheiten für den Darlehensnehmer (Vereinbarung mit der Hausbank)

Weitere Informationen:

Hinweis: Ein Rechtsanspruch auf das Förderdarlehen besteht nicht.


Zuständigkeit

Den Förderkredit "Leben auf dem Land" beantragen Sie bei Ihrem Kreditinstitut / Ihrer Hausbank.



Voraussetzungen

Die Investitionen müssen im ländlichen Raum stattfinden oder der Entwicklung angrenzender ländlicher Regionen unmittelbar dienen. Als „ländlicher Raum“ sind alle Städte und Gemeinden bis 50.000 Einwohner außerhalb von Verdichtungsgebieten anzusehen.

Hinweis: Investitionen in nicht-wirtschaftliche Tätigkeiten (zum Beispiel Wohnungsbau von Landwirten zur Eigennutzung) sind unter der Programmnummer 250 zu beantragen. Investitionen, die einer wirtschaftlichen Tätigkeit dienen, sind unter der Programmnummer 249 zu beantragen.


Ablauf

Die Rentenbank vergibt die Darlehen nicht direkt, sondern über die von Ihnen gewählte Hausbank. Dort stellen Sie vor Beginn des Vorhabens den Antrag. Lassen Sie sich möglichst frühzeitig von den Experten Ihrer Hausbank beraten, die Sie bei der Kreditvergabe begleiten. Nutzen Sie auch das Beratungsangebot der Rentenbank.



Notwendige Unterlagen:
Welche Unterlagen im Einzelnen nötig sind, teilt Ihnen Ihre Hausbank mit.


Bearbeitungsfristen:
Sie müssen das Darlehen vor Beginn Ihres Vorhabens bei der Hausbank beantragen.


Folgende Bearbeitungsgebühren/Kosten entstehen:

Tagesaktuelle Informationen zu den Kreditzinsen finden Sie im Internetauftritt der Landwirtschaftlichen Rentenbank.

Die Hausbank ist berechtigt, bis zu einer Darlehenssumme von einschließlich EUR 125.000 eine Bearbeitungsgebühr für den ihr entstehenden erhöhten Aufwand für die Bearbeitung des Förderdarlehens von bis zu einem Prozent einmalig bei Auszahlung einzubehalten. Bei höheren Darlehensbeträgen ist die Bearbeitungsgebühr auf EUR 1.250 begrenzt. In allen Programmkrediten wird auch ein beihilfefreier Sollzinssatz oberhalb des EU-Referenzzinssatzes angeboten.



Beachten Sie bitte nachfolgend aufgeführte Rechtsvorschriften:



Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, mit freundlicher Unterstützung durch die Landwirtschaftliche Rentenbank



 
© Gemeindeverwaltung Nünchritz      Impressum      Datenschutzerklärung  
Zur Druckansicht