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Sie möchten mit der Gründung eines Kleinstunternehmens eine selbstständige Tätigkeit aufnehmen oder festigen? Dann können Sie mit einem Mikrodarlehen finanzielle Unterstützung für Investitionen und Betriebsmittel erhalten.
Vor der Geschäftsaufnahme, während einer dreijährigen Existenzgründungsphase und in den ersten fünf Jahren nach der Gründung haben Sie die Möglichkeit, ein zinsgünstiges Darlehen über maximal EUR 20.000 direkt bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) zu beantragen. Voraussetzung: Für Ihr Vorhaben bringen Sie einen Eigenanteil von mindestens 20 Prozent selbst auf (auch als Eigenleistungen und Sacheinlagen möglich).
Für die Rückzahlung bleibt Ihnen bis zu fünf Jahre Zeit, die Tilgung beginnt spätestens im zweiten Jahr nach Darlehensabschluss.
Die Mittel für das Darlehen stammen aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) und vom Freistaat Sachsen.
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Glossar: Europäischer Sozialfonds
Sächsische Aufbaubank
Weiteres Mikrodarlehen zur Erweiterung und Festigung
Nahmen Sie für ein junges Unternehmen bis fünf Jahre nach Gründung bereits ein Mikrodarlehen in Anspruch, besteht für Sie die Möglichkeit, ein weiteres Mikrodarlehen für Erweiterungs- und Festigungsvorhaben zu beantragen. Voraussetzung dafür ist, dass Sie die Raten für das bestehende Mikrodarlehen zuverlässig nach Tilgungsplan zahlen. Darüber hinaus muss die betriebswirtschaftliche Situation Ihres Unternehmens eine weitere Darlehensaufnahme zulassen. Es gelten die Fördervoraussetzungen gemäß der Richtlinie.
Konditionen
Art der Förderung:
- zweckgebundenes, verzinsliches Darlehen (Anteilsfinanzierung)
Höhe:
- je Vorhaben bis maximal EUR 20.000
- Eigenanteil* des Darlehensnehmers bezogen auf das geplante Gesamtvorhaben: mindestens 20 Prozent, für betriebliche Investitionen mindestens 40 Prozent
*) Eigenanteil: finanzielle Eigenmittel, Eigenleistungen (insbesondere bei Baumaßnahmen), neu einzubringende Sacheinlagen sowie alle nicht öffentlichen, beihilfefreien Finanzierungsmittel
Laufzeit:
- bis zu fünf Jahre, davon sechs oder zwölf tilgungsfreie Monate möglich
Zinssatz:
Informationen zu Konditionen, Zinsbindung und Verzinsung erhalten Sie im Förderportal der SAB:
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Konditionen
Sächsische Aufbaubank
Risiko:
- persönliche Haftung
- bei Antragstellung durch mehrere Gesellschafter gesamtschuldnerische Haftung
Abruf:
- innerhalb der ersten 6 Wochen nach Vertragsabschluss
Auszahlung:
- 100 Prozent, allgemein in einer Summe (maximal drei Teilbeträge möglich)
Tilgung:
- quartalsweise in festen Raten
- vorzeitige Tilgung zu jedem Zeitpunkt möglich (vollständig oder teilweise), keine Vorfälligkeitsentschädigung
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Das Mikrodarlehen für Existenzgründer und junge Unternehmen können Sie nicht mit diesen Förderprogrammen kombinieren:
- KfW-Startgeld
- Mikrofinanzfonds Deutschland (Bund)
- Gründungs- und Wachstumsfinanzierung (GuW) der SAB
- Existenzgründungen und Unternehmenssicherungen von Frauen im ländlichen Raum (Freistaat Sachsen)
- Investitionsbeihilfe / Stadtentwicklung (Freistaat Sachsen)
- Ein Rechtsanspruch auf diese Förderung besteht nicht.
Zuständigkeit
Voraussetzungen
Antragsberechtigte:
- Existenzgründer (natürliche Personen) mit einem Kleinstunternehmen innerhalb einer 5-jährigen Gründungsphase
- Begriffserklärungen: Kleinstunternehmen
Amt24-Informationen
- Begriffserklärungen: Kleinstunternehmen
Weitere Voraussetzungen:
- Hauptwohnsitz und Existenzgründung im Freistaat Sachsen
- tragfähiges Unternehmenskonzept
- Existenzgründung mit einem Kleinstunternehmen als Haupterwerbsquelle
- Nachweis notwendiger Kenntnisse und Fähigkeiten (fachlich und kaufmännisch) für die Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit
- positive beziehungsweise befürwortende Beurteilung durch eine fachkundige Stelle
Nicht gefördert werden:
- Antragstellende, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist
- Antragstellende, die eine eidesstattliche Versicherung nach § 807 der Zivilprozessordnung oder § 284 der Abgabenordnung (AO) abgegeben haben
- Unternehmen in Schwierigkeiten entsprechend der Leitlinien der EU
- Glossar: Unternehmen in Schwierigkeiten
Sächsische Aufbaubank
- Glossar: Unternehmen in Schwierigkeiten
- Unternehmen, die nicht Kleinstunternehmen im Sinne der Definition der Europäischen Kommission sind.
Von der Förderung ausgeschlossene Tätigkeiten und Bereiche:
- Tätigkeiten, die sich auf die Herstellung, Verarbeitung und Vermarktung von Waren nach Anhang I des EG-Vertrages (Landwirtschaft, Fischerei und Fischzucht, Ernährungsgewerbe und Tabakverarbeitung) beziehen
- exportbezogene Tätigkeiten sowie geförderte Tätigkeiten, durch die heimische Erzeugnisse gegenüber Importwaren begünstigt werden
- bestimmte Sektoren und Branchen:
- Stahlindustrie, Schiffbau und Kfz-Herstellung
- Kunstfaser-Industrie
- Verkehr (einschließlich Nachrichtenübermittlung)
- Rechts- und Patentanwälte, Notare, Makler, Wirtschafts- und Buchprüfer sowie sonstige rechts- , steuer- und wirtschaftsberatende Berufe
- Handelsvertreter, Vertriebsbeauftragte
- Finanz- und Immobiliendienstleister
- Autohäuser, Autohandel, Tankstellen
- Hausmeisterservice
Das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr kann eine Ausnahme vom Förderausschluss zulassen, wenn für bestimmte Branchensegmente oder Geschäftskonzepte ein überdurchschnittlicher Zuwachs an Umsatz und Beschäftigung erwartet werden kann.
Ablauf
- Erstellen Sie für Ihr Vorhaben ein Unternehmenskonzept. Verwenden Sie dafür den vorgesehen Vordruck (Formulare & Online-Dienste), ansonsten muss Konzept den dort enthaltenen Mindestanforderungen entsprechen.
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Businessplaner
Existenzgründungsportal
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Zum Unternehmenskonzept benötigen Sie eine fachkundige Stellungnahme. Wenden Sie sich dazu an:
- die zuständige Industrie- und Handelskammer
- die Handwerkskammer
- die berufsständische Kammer oder
- den Fachverband für die Branche, in der die Gründung erfolgen soll
- Gibt Ihnen die fachkundige Stelle ein positives Signal, können Sie Ihren Förderantrag direkt bei der Sächsischen Aufbaubank einreichen.
- Die nötigen Formulare und Merkblätter stellt die SAB online zur Verfügung; in Amt24 rufen Sie die Vordrucke über "Formulare & Online-Dienste ab".
Notwendige Unterlagen:
- Darlehensantrag
- Unternehmenskonzept, Lebenslauf, Nachweise über fachliche und kaufmännische Kenntnisse
- Stellungnahme einer fachkundigen Stelle
- Rentabilitätsvorschau
- Überblick über zu bedienende Kapitaldienste
- Bewertung des Antrag stellenden Unternehmens als kleines und mittleres Unternehmen (KMU-Erklärung)
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Auflistung der erhaltenen und beantragten De-minimis-Beihilfen
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De-minimis-Beihilfen
Förderdatenbank
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De-minimis-Beihilfen
- Identitätsfeststellung einschließlich Kopie des Personalausweises
- Schufa-Erklärung
Welche Unterlagen Sie darüber hinaus benötigen, ist im Antragsformular aufgeführt.
Bearbeitungsfristen:
Antragstrellung: vor Beginn des Vorhabens stellen
Erst nach Erhalt des Darlehensangebotes beziehungsweise nach einer gesonderten Zustimmung der SAB zum vorzeitigen Beginn können Sie mit Ihrem Vorhaben starten.
Folgende Bearbeitungsgebühren/Kosten entstehen:
- Antragstellung: kostenlos
- neben den Darlehenszinsen können laut Darlehensvertrag und Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gegebenenfalls weitere Kosten anfallen
Beachten Sie bitte nachfolgend aufgeführte Rechtsvorschriften:
- Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Förderung von Existenzgründern und jungen Unternehmen durch Gewährung von Mikrodarlehen (Richtlinie Mikrodarlehen)
- "De-minimis-Verordnung" Nr. 1998/2006 der Europäischen Kommission vom 15. Dezember 2006
- Verordnung (EG) Nr. 800/2008 vom 6. August 2008 zur Erklärung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Gemeinsamen Markt in Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag (allgemeine Gruppenfreistellung)
Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, mit freundlicher Unterstützung durch die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB). 01.07.2014