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Mikrodarlehen für Existenzgründer und junge Unternehmen (SAB) 
Antrag auf Gewährung eines Mikrodarlehens, Nr. 07360


Sie möchten mit der Gründung eines Kleinstunternehmens eine selbstständige Tätigkeit aufnehmen oder festigen? Dann können Sie mit einem Mikrodarlehen finanzielle Unterstützung für Investitionen und Betriebsmittel erhalten.

Vor der Geschäftsaufnahme, während einer dreijährigen Existenzgründungsphase und in den ersten fünf Jahren nach der Gründung haben Sie die Möglichkeit, ein zinsgünstiges Darlehen über maximal EUR 20.000 direkt bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) zu beantragen. Voraussetzung: Für Ihr Vorhaben bringen Sie einen Eigenanteil von mindestens 20 Prozent selbst auf (auch als Eigenleistungen und Sacheinlagen möglich).

Für die Rückzahlung bleibt Ihnen bis zu fünf Jahre Zeit, die Tilgung beginnt spätestens im zweiten Jahr nach Darlehensabschluss.

Die Mittel für das Darlehen stammen aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) und vom Freistaat Sachsen.

Weiteres Mikrodarlehen zur Erweiterung und Festigung

Nahmen Sie für ein junges Unternehmen bis fünf Jahre nach Gründung bereits ein Mikrodarlehen in Anspruch, besteht für Sie die Möglichkeit, ein weiteres Mikrodarlehen für Erweiterungs- und Festigungsvorhaben zu beantragen. Voraussetzung dafür ist, dass Sie die Raten für das bestehende Mikrodarlehen zuverlässig nach Tilgungsplan zahlen. Darüber hinaus muss die betriebswirtschaftliche Situation Ihres Unternehmens eine weitere Darlehensaufnahme zulassen. Es gelten die Fördervoraussetzungen gemäß der Richtlinie.

Konditionen

Art der Förderung:

  • zweckgebundenes, verzinsliches Darlehen (Anteilsfinanzierung)

Höhe:

  • je Vorhaben bis maximal EUR 20.000
  • Eigenanteil* des Darlehensnehmers bezogen auf das geplante Gesamtvorhaben: mindestens 20 Prozent, für betriebliche Investitionen mindestens 40 Prozent

*) Eigenanteil: finanzielle Eigenmittel, Eigenleistungen (insbesondere bei Baumaßnahmen), neu einzubringende Sacheinlagen sowie alle nicht öffentlichen, beihilfefreien Finanzierungsmittel

Laufzeit:

  • bis zu fünf Jahre, davon sechs oder zwölf tilgungsfreie Monate möglich

Zinssatz:
Informationen zu Konditionen, Zinsbindung und Verzinsung erhalten Sie im Förderportal der SAB:

Risiko:

  • persönliche Haftung
  • bei Antragstellung durch mehrere Gesellschafter gesamtschuldnerische Haftung

Abruf:

  • innerhalb der ersten 6 Wochen nach Vertragsabschluss

Auszahlung:

  • 100 Prozent, allgemein in einer Summe (maximal drei Teilbeträge möglich)

Tilgung:

  • quartalsweise in festen Raten
  • vorzeitige Tilgung zu jedem Zeitpunkt möglich (vollständig oder teilweise), keine Vorfälligkeitsentschädigung
Hinweise:
  • Das Mikrodarlehen für Existenzgründer und junge Unternehmen können Sie nicht mit diesen Förderprogrammen kombinieren:
    • KfW-Startgeld
    • Mikrofinanzfonds Deutschland (Bund)
    • Gründungs- und Wachstumsfinanzierung (GuW) der SAB
    • Existenzgründungen und Unternehmenssicherungen von Frauen im ländlichen Raum (Freistaat Sachsen)
    • Investitionsbeihilfe / Stadtentwicklung (Freistaat Sachsen)
  • Ein Rechtsanspruch auf diese Förderung besteht nicht.


Zuständigkeit


Voraussetzungen

Antragsberechtigte:

Hinweis: Wenn Sie als Existenzgründer(in) geschäftsführender Gesellschafter eines Kleinstunternehmens sind, soll Ihr Anteil am Gesellschaftskapital mindestens zehn Prozent betragen.

Weitere Voraussetzungen:

  • Hauptwohnsitz und Existenzgründung im Freistaat Sachsen
  • tragfähiges Unternehmenskonzept
  • Existenzgründung mit einem Kleinstunternehmen als Haupterwerbsquelle
  • Nachweis notwendiger Kenntnisse und Fähigkeiten (fachlich und kaufmännisch) für die Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit
  • positive beziehungsweise befürwortende Beurteilung durch eine fachkundige Stelle

Nicht gefördert werden:

  • Antragstellende, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist
  • Antragstellende, die eine eidesstattliche Versicherung nach § 807 der Zivilprozessordnung oder § 284 der Abgabenordnung (AO) abgegeben haben
  • Unternehmen in Schwierigkeiten entsprechend der Leitlinien der EU
  • Unternehmen, die nicht Kleinstunternehmen im Sinne der Definition der Europ&aumlischen Kommission sind.

Von der Förderung ausgeschlossene Tätigkeiten und Bereiche:

  • Tätigkeiten, die sich auf die Herstellung, Verarbeitung und Vermarktung von Waren nach Anhang I des EG-Vertrages (Landwirtschaft, Fischerei und Fischzucht, Ernährungsgewerbe und Tabakverarbeitung) beziehen
  • exportbezogene Tätigkeiten sowie geförderte Tätigkeiten, durch die heimische Erzeugnisse gegenüber Importwaren begünstigt werden
  • bestimmte Sektoren und Branchen:
    • Stahlindustrie, Schiffbau und Kfz-Herstellung
    • Kunstfaser-Industrie
    • Verkehr (einschließlich Nachrichtenübermittlung)
    • Rechts- und Patentanwälte, Notare, Makler, Wirtschafts- und Buchprüfer sowie sonstige rechts- , steuer- und wirtschaftsberatende Berufe
    • Handelsvertreter, Vertriebsbeauftragte
    • Finanz- und Immobiliendienstleister
    • Autohäuser, Autohandel, Tankstellen
    • Hausmeisterservice

Das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr kann eine Ausnahme vom Förderausschluss zulassen, wenn für bestimmte Branchensegmente oder Geschäftskonzepte ein überdurchschnittlicher Zuwachs an Umsatz und Beschäftigung erwartet werden kann.



Ablauf
Nutzen Sie im ersten Schritt das Beratungsangebot der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB):

  • Erstellen Sie für Ihr Vorhaben ein Unternehmenskonzept. Verwenden Sie dafür den vorgesehen Vordruck (Formulare & Online-Dienste), ansonsten muss Konzept den dort enthaltenen Mindest­anforderungen entsprechen.
Tipp: 
  • Zum Unternehmenskonzept benötigen Sie eine fachkundige Stellungnahme. Wenden Sie sich dazu an:
    • die zuständige Industrie- und Handelskammer
    • die Handwerkskammer
    • die berufsständische Kammer oder
    • den Fachverband für die Branche, in der die Gründung erfolgen soll
  • Gibt Ihnen die fachkundige Stelle ein positives Signal, können Sie Ihren Förderantrag direkt bei der Sächsischen Aufbaubank einreichen.
  • Die nötigen Formulare und Merkblätter stellt die SAB online zur Verfügung; in Amt24 rufen Sie die Vordrucke über "Formulare & Online-Dienste ab".


Notwendige Unterlagen:
  • Darlehensantrag
  • Unternehmenskonzept, Lebenslauf, Nachweise über fachliche und kaufmännische Kenntnisse
  • Stellungnahme einer fachkundigen Stelle
  • Rentabilitätsvorschau
  • Überblick über zu bedienende Kapitaldienste
  • Bewertung des Antrag stellenden Unternehmens als kleines und mittleres Unternehmen (KMU-Erklärung)
  • Auflistung der erhaltenen und beantragten De-minimis-Beihilfen
  • Identitätsfeststellung einschließlich Kopie des Personalausweises
  • Schufa-Erklärung

Welche Unterlagen Sie darüber hinaus benötigen, ist im Antragsformular aufgeführt.



Bearbeitungsfristen:

Antragstrellung: vor Beginn des Vorhabens stellen
Erst nach Erhalt des Darlehensangebotes beziehungsweise nach einer gesonderten Zustimmung der SAB zum vorzeitigen Beginn können Sie mit Ihrem Vorhaben starten.

Achtung! Als Beginn gilt beispielsweise bereits der Abschluss von Kaufverträgen oder die Auftragsvergabe.


Folgende Bearbeitungsgebühren/Kosten entstehen:
  • Antragstellung: kostenlos
  • neben den Darlehenszinsen können laut Darlehensvertrag und Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gegebenenfalls weitere Kosten anfallen


Beachten Sie bitte nachfolgend aufgeführte Rechtsvorschriften:



Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, mit freundlicher Unterstützung durch die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB). 01.07.2014



 
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