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Mittelstandsförderung, Markteinführung innovativer Produkte und Produktdesign (Markeinführungsphase) (SAB) ... 
Antrag auf Gewährung einer Zuwendung nach Ziffer B/II.1 der Mittelstandsrichtlinie, Markteinführung innovativer Produkte und Produktdesign...


Als Gründer oder Gründerin eines jungen innovativen Unternehmens in einem zukunftsträchtigen Technologiebereich können Sie ein Jahr lang ein personengebundenes Stipendium erhalten. Die Finanzierung erfolgt aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und des Freistaats Sachsen bei.

Der Freistaat Sachsen gewährt kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) finanzielle Unterstützung bei der Realisierung innovativer Ideen.

Förderfähige Ausgaben

  • Personal bei Neueinstellung, zum Beispiel eines Marketing-, Vertriebs- oder Designassistenten (einschließlich Arbeitgeberanteil), höchstens jedoch EUR 50.000
  • Fremdleistungen im Zusammenhang mit der Nullserie, dem Muster Sachausgaben (insbesondere Materialausgaben zur Herstellung eines Serienmusters oder einer Nullserie)
  • Erlangung gewerblicher Schutzrechte und damit im Zusammenhang stehender Lizenzen, Normierungen und Zertifizierungen
  • Gestaltung und Druck von Prospekten, Flyern oder Katalogen für ausländische Märkte (vorrangig in Fremdsprachen), Darstellung der Produkte auf elektronischen Medien bis zu EUR 50.000

Konditionen

Art der Förderung:
nicht rückzahlbarer Zuschuss (Anteilsfinanzierung)

Höhe:

  • 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
  • maximal EUR 100.000
Hinweis: Ein Rechtsanspruch auf Förderung durch die SAB besteht nicht.


Zuständigkeit


Voraussetzungen

Antragsberechtigte

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz in Sachsen.

Förderfähige Maßnahmen

Die Markteinführung von innovativen Produkten kann nur gefördert werden, wenn es infolge eigener Forschungs- und Entwicklungsleistung des Unternehmens oder in Zusammenarbeit mit einem Forschungspartner entwickelt wurde und die Umsetzung in Sachsen erfolgt. Unterstützung wird insbesondere für folgende Maßnahmen gewährt:

  • Produktdesign sowie unterstützende Gestaltungsleistungen
  • Herstellung eines marktfähigen Serienmusters oder einer Nullserie, soweit diese nicht für den Verkauf bestimmt sind
  • Maßnahmen zur unmittelbaren Vorbereitung des Markteintritts wie Normierungen und Zertifizierungen
  • Entwicklung einer produktbezogenen Vertriebs-/Marketingkonzeption, Durchführung von Marktuntersuchungen und Akzeptanztests
  • Erstellung produktspezifischer Werbematerialien

Weitere Voraussetzungen

  • Die Produkte, Dienstleistungen oder Produktionsverfahren, die auf den Markt gebracht werden sollen, beruhen auf Innovationen und wurden bisher auf dem wirtschaftlich relevanten Markt noch nicht verwertet.
  • Der Planungsstand für die Markteinführung des Produktes auf konkret definierten Absatzmärkten ist schlüssig.
  • Das Unternehmen sichert die Gesamtfinanzierung. Der Eigenanteil des Unternehmens beträgt mindestens 25 % und ist frei von Finanzierungshilfen aus öffentlicher Hand.
  • Gestaltungsaufträge sind nur zuwendungsfähig, wenn die Leistungserbringung durch selbstständige Designer oder andere Dienstleister, die gestalterisch tätig sind und hierzu über Referenzen verfügen, erfolgt.


Ablauf

Nutzen Sie im ersten Schritt die Beratung durch die Mitarbeiter der SAB.

  • Die erforderlichen Formulare und Merkblätter beziehen Sie online über Amt24 (Formulare & Online-Dienste) oder über die SAB.
  • Füllen Sie den Antrag aus und reichen Sie ihn mit den erforderlichen Unterlagen und Nachweisen bei der SAB ein.
  • Nach der Prüfung durch die SAB erhalten schriftlich Bescheid, ob und in welchem Umfang Ihr Antrag bewilligt ist.

Auszahlung

  • Zur Auszahlung benötigt die SAB von Ihnen den Beratungsbericht, den Beratungsvertrag, die Originalrechnung und den Zahlungsbeleg.
  • Nach der Verwendungsnachweisprüfung erhalten Sie den Zuschuss als Einmalzahlung auf das von Ihnen angegebene Konto.


Notwendige Unterlagen:
  • Antragsformulare
  • Dokumente und Nachweise


Bearbeitungsfristen:

Stellen Sie den Antrag,  b e v o r  Sie mit dem Vorhaben beginnen. Nach Antragseingang bei der SAB (Datum des Posteingangsstempels) können Sie auf eigenes Risiko mit dem Vorhaben starten.

Achtung! Solange Sie noch keinen Bewilligungsbescheid erhalten haben, müssen Sie damit rechnen, dass Sie die Zuwendung nicht, nicht in der beantragten Höhe oder nicht zu dem beantragten Zeitpunkt erhalten.


Folgende Bearbeitungsgebühren/Kosten entstehen:
keine


Beachten Sie bitte nachfolgend aufgeführte Rechtsvorschriften:



Freigabevermerk

Sächsische Staatskanzlei, mit freundlicher Unterstützung durch die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB). 18.12.2014




 
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