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Mit Innovationsprämien will der Freistaat Sachsen kleine und mittlere Unternehmen (KMU) an eine Zusammenarbeit mit Forschungseinrichtungen heranführen. In Form eines anteiligen Zuschusses sollen diese Unternehmen in die Lage versetzt werden, sich zusätzliche Potenziale für die Forschung und Entwicklung (FuE) und den Technologietransfer zu erschließen und auszubauen.
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Begriffserklärungen: kleine und mittleren Unternehmen
Amt24-Informationen
Ziel der Förderung ist es, die Innovationskraft kleiner und mittlerer sächsischer Unternehmen zu stärken und so ihre Wettbewerbssituation zu sichern.
Welche Vorhaben werden gefördert?
externe Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen von
- Hochschulen
- außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
- privatwirtschaftliche Anbieter
Für welche Ausgaben können Sie Zuschüsse erhalten?
Mit der Innovationsprämie können Sie einen erheblichen Teil der Ausgaben bestreiten für
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externe wissenschaftliche Arbeiten
im Vorfeld einer Produkt-, Verfahrens- oder Dienstleistungsinnovation, zum Beispiel:- Marktforschung (Technologie- und Marktrecherchen)
- Machbarkeitsstudien
- Werkstoffstudien
- Studien zur Fertigungstechnik
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externe umsetzungsorientierte FuE-Tätigkeiten
im Sinne technischer Unterstützung und Technologietransfer-Diensten
Diese sollen überwiegend beratenden Charakter haben und darauf ausgerichtet sein, innovative Produkte, Verfahren und Dienstleistungen bis zur Markt- oder Fertigungsreife auszugestalten, zum Beispiel:- Konstruktionsleistungen
- Dienstleistungen
- Produkttests zur Qualitätssicherung und Umweltverträglichkeit
- Laborleistungen
- vorbereitende Maßnahmen zur Zertifizierung
Konditionen
Art der Förderung:
Anteilsfinanzierung
Form der Zuwendung:
nichtrückzahlbarer Zuschuss
Höhe:
für Fremdleistungen: maximal 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben
Höchstbetrag:
- insgesamt maximal EUR 20.000 pro Kalenderjahr
- maximal zwei Innovationsprämien im Kalenderjahr
- Gesamtförderung aus dem Programm "Innovationsprämie" und gleichgerichteten Förderungen innerhalb von drei Jahren: maximal EUR 200.000
- Ein Rechtsanspruch auf diese Förderung besteht nicht.
- Die Kombination mit gleichgerichteten Förderprogrammen (außer Förderdarlehen) ist nicht möglich.
Zuständigkeit
Voraussetzungen
Antragsberechtigte
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kleine und mittlere Betriebe (KMU) mit Sitz im Freistaat Sachsen
- der gewerblichen Wirtschaft
- Handwerksbetriebe
- Ingenieurdienstleister
- Existenzgründer
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Begriffserklärungen: kleine und mittleren Unternehmen
Amt24-Informationen
Weitere Voraussetzungen
- Die FuE-Dienstleistung wird durch eine Hochschule, eine außeruniversitäre Forschungseinrichtung oder einen privatwirtschaftlichen Anbieter erbracht.
- Der Tätigkeitsschwerpunkt des Dienstleisters (über 50 Prozent des Geschäftsumsatzes) liegt nicht im Bereich der Unternehmensberatung.
- Die Dienstleistung wird nicht durch Familienangehörige, Betriebsangehörige oder durch ein verbundenes Unternehmen der Antragstellenden erbracht.
- Die Dienstleistung wurde zuvor nicht betriebsintern erbracht (kein "Outsourcing").
- Es handelt sich nicht um studentische und wissenschaftliche Arbeiten, die Gegenstand von Prüfungsleistungen sind oder um studentische Projekte im Rahmen von Aus- und Weiterbildungseinheiten (Seminare, Kurse und Ähnliches).
Das Vorhaben muss in sich abgeschlossen sein.
Ausgeschlossen von der Förderung sind
- klassische Unternehmensberatungen (zum Beispiel Strategie-, Organisations-, betriebswirtschaftliche Beratung)
- Kauf von Maschinen, Geräten, Hard- und Software
- betriebsinterner Aufwand des Antragstellers (zum Beispiel Personal-, Sach- und Reisekosten, Aufwendungen für Vertrieb und Werbung)
- Gebühren und Beratungshonorare im Rahmen der Sicherung von Schutzrechten
Nicht gefördert werden können des Weiteren:
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Unternehmen in Schwierigkeiten (entsprechend der Leitlinien / Definitionen der EU)
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Unternehmen in Schwierigkeiten
Sächsische Aufbaubank
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Unternehmen in Schwierigkeiten
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Unternehmen aus den Branchen:
- Stahlindustrie
- Steinkohlebergbau
- Schiffbau
- Kunstfaserindustrie
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ausfuhrbezogene Tätigkeiten
(insbesondere solche, die unmittelbar mit den ausgeführten Mengen, dem Aufbau oder dem Betrieb eines Vertriebsnetzes oder anderen laufenden Ausgaben in Verbindung mit der Ausfuhrtätigkeit zusammenhängen) - Tätigkeiten, die davon abhängen, dass einheimische Waren Vorrang vor eingeführten Waren erhalten
- Tätigkeiten im Rahmen der Primärerzeugung sowie der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse sowie in der Fischerei und Aquakultur
Ablauf
Nutzen Sie im ersten Schritt das Beratungsangebot der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB):
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Beratung vor Ort
Sächsische Aufbaubank
Die erforderlichen Formulare beziehen Sie online über Amt24 ("Formulare & Online-Dienste") oder über die SAB:
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Förderportal-SAB
Download "Innovationsprämie" (für kleine und mittlere Unternehmen im Freistaat Sachsen)
Den ausgefüllten Antrag reichen Sie mit allen erforderlichen Dokumenten und Nachweisen bei der SAB ein. Nach der Prüfung durch die SAB erhalten Sie schriftlich Bescheid, ob und in welchem Umfang Ihr Antrag bewilligt ist.
Notwendige Unterlagen:
- ausgefülltes Antragsformular
- Dokumente und Nachweise
Welche Unterlagen Sie im Einzelnen benötigen, ist im Antragsformular aufgeführt. Die erforderlichen Formulare beziehen Sie online über Amt24 ("Formulare & Online-Dienste").
Bearbeitungsfristen:
- Sie müssen den Antrag vor Beginn des zu finanzierenden Vorhabens stellen. Als Beginn gilt beispielsweise bereits der Abschluss eines Lieferungs- und Leistungsvertrages.
- Starten Sie mit Ihrem Vorhaben erst nach Erhalt einer Förderzusage beziehungsweise nach einer gesonderten Zustimmung der SAB zum vorzeitigen Beginn.
- Ihr Vorhaben soll innerhalb von sechs Monaten nach Bewilligung abgeschlossen sein.
Folgende Bearbeitungsgebühren/Kosten entstehen:
Beachten Sie bitte nachfolgend aufgeführte Rechtsvorschriften:
Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, mit freundlicher Unterstützung durch die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB). 31.01.2014