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Mittelstandsförderung, Einführung einer Wissensbilanz (SAB)
Antrag auf Gewährung einer Zuwendung nach Teil B/II.3 der Mittelstandsrichtlinie (E-Business, Informationssicherheit und Wissensbilanz)...
Zuständigkeit
Voraussetzungen
Ablauf
Notwendige Unterlagen:
Bearbeitungsfristen:
Folgende Bearbeitungsgebühren/Kosten entstehen:
Beachten Sie bitte nachfolgend aufgeführte Rechtsvorschriften:
Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, mit freundlicher Unterstützung durch die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB). 18.12.2014
Der Freistaat Sachsen unterstützt, zur Verbesserung ihrer Wettbewerbsfähigkeit, Projekte sächsischer Unternehmen zur Einführung moderner Technologien in den Bereichen Information und Kommunikation. Mit Hilfe dieser Technologien sollen neue Absatzmöglichkeiten erschlossen, unternehmensinterne Prozesse optimiert und Geschäftsprozesse weitgehend elektronisch dargestellt werden.
Förderfähige Ausgaben
- externe Beratung und Moderation von Workshops
- projektspezifische Software und technische Realisierung
- Erwerb theoretischer Grundlagen zur Begleitung eines internen Wissensmanagementprojektes
Konditionen
Art der Förderung:
nicht rückzahlbarer Zuschuss
Höhe:
- EUR 3.000
- Für Beratung/Moderation können bis zu drei Tagewerke mit maximal EUR 900,00 pro Tagewerk berücksichtigt werden.
- Eine Förderung kann innerhalb von drei Jahren nur einmal gewährt werden.
Hinweis: Ein Rechtsanspruch auf Förderung durch die SAB besteht nicht.
Zuständigkeit
Voraussetzungen
Antragsberechtigte
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) aus den Bereichen
- verarbeitendes Gewerbe
- Handwerk
- Handel
- Dienstleistungen
- Beherbergungsgewerbe
Unternehmen, die Finanz-, Assekuranz-, Vermittlungs- und Beratungsdienstleistungen anbieten, können nicht gefördert werden.
-
Begriffserklärungen: kleine und mittleren Unternehmen (KMU)
Amt24-Informationen
Ablauf
Nutzen Sie im ersten Schritt die Beratung durch die Mitarbeiter der SAB.
-
Beratung vor Ort
Sächsische Aufbaubank
- Die erforderlichen Formulare und Merkblätter beziehen Sie online über Amt24 (Formulare & Online-Dienste) oder direkt über die SAB.
- Füllen Sie den Antrag aus und reichen Sie ihn mit den erforderlichen Unterlagen und Nachweisen bei der SAB ein.
- Nach der Prüfung durch die SAB erhalten schriftlich Bescheid, ob und in welchem Umfang Ihr Antrag bewilligt ist.
Auszahlung
- Zur Auszahlung benötigt die SAB von Ihnen den Beratungsbericht, den Beratungsvertrag, die Originalrechnung und den Zahlungsbeleg.
- Nach der Verwendungsnachweisprüfung erhalten Sie den Zuschuss als Einmalzahlung auf das von Ihnen angegebene Konto.
Notwendige Unterlagen:
- Antragsformulare
- Dokumente und Nachweise
Bearbeitungsfristen:
- Antragstellung: vor Beginn des Vorhabens
(Als Beginn des Vorhabens gilt der Abschluss eines zum Projekt gehörenden Liefer- oder Leistungsauftrages.) - Beginn des Vorhabens: bei Vorliegen des Zuwendungsbescheids oder der Zustimmung der SAB zum vorzeitigen Vorhabensbeginn
(Bei Verletzung des Vorhabensbeginns ist eine Förderung ausgeschlossen.)
Folgende Bearbeitungsgebühren/Kosten entstehen:
keine
Beachten Sie bitte nachfolgend aufgeführte Rechtsvorschriften:
Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, mit freundlicher Unterstützung durch die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB). 18.12.2014