Gemeindeverwaltung Nünchritz
Ende der Navigation
Beginn des Hauptinhaltes
Hauptinhalt überspringen

Lebenslagenführer

Eine Seite zurück  Zur Startseite  E-Mail  Zu den Favoriten hinzufügen Zur Anmeldung
 
 

Lebenslagen-> Unternehmensgründung-> Finanzielle Förderungen für...-> Zuschüsse-> Mittelstandsförderung, Einf...
Mittelstandsförderung, Einführung einer Wissensbilanz (SAB) 
Antrag auf Gewährung einer Zuwendung nach Teil B/II.3 der Mittelstandsrichtlinie (E-Business, Informationssicherheit und Wissensbilanz)...


Der Freistaat Sachsen unterstützt, zur Verbesserung ihrer Wettbewerbsfähigkeit, Projekte sächsischer Unternehmen zur Einführung moderner Technologien in den Bereichen Information und Kommunikation. Mit Hilfe dieser Technologien sollen neue Absatzmöglichkeiten erschlossen, unternehmensinterne Prozesse optimiert und Geschäftsprozesse weitgehend elektronisch dargestellt werden.

Förderfähige Ausgaben

  • externe Beratung und Moderation von Workshops
  • projektspezifische Software und technische Realisierung
  • Erwerb theoretischer Grundlagen zur Begleitung eines internen Wissensmanagementprojektes

Konditionen

Art der Förderung:
nicht rückzahlbarer Zuschuss

Höhe:

  • EUR 3.000
  • Für Beratung/Moderation können bis zu drei Tagewerke mit maximal EUR 900,00 pro Tagewerk berücksichtigt werden.
  • Eine Förderung kann innerhalb von drei Jahren nur einmal gewährt werden.
Hinweis: Ein Rechtsanspruch auf Förderung durch die SAB besteht nicht.


Zuständigkeit


Voraussetzungen

Antragsberechtigte

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) aus den Bereichen

  • verarbeitendes Gewerbe
  • Handwerk
  • Handel
  • Dienstleistungen
  • Beherbergungsgewerbe

Unternehmen, die Finanz-, Assekuranz-, Vermittlungs- und Beratungsdienstleistungen anbieten, können nicht gefördert werden.



Ablauf

Nutzen Sie im ersten Schritt die Beratung durch die Mitarbeiter der SAB.

  • Die erforderlichen Formulare und Merkblätter beziehen Sie online über Amt24 (Formulare & Online-Dienste) oder direkt über die SAB.
  • Füllen Sie den Antrag aus und reichen Sie ihn mit den erforderlichen Unterlagen und Nachweisen bei der SAB ein.
  • Nach der Prüfung durch die SAB erhalten schriftlich Bescheid, ob und in welchem Umfang Ihr Antrag bewilligt ist.

Auszahlung

  • Zur Auszahlung benötigt die SAB von Ihnen den Beratungsbericht, den Beratungsvertrag, die Originalrechnung und den Zahlungsbeleg.
  • Nach der Verwendungsnachweisprüfung erhalten Sie den Zuschuss als Einmalzahlung auf das von Ihnen angegebene Konto.


Notwendige Unterlagen:
  • Antragsformulare
  • Dokumente und Nachweise


Bearbeitungsfristen:
  • Antragstellung: vor Beginn des Vorhabens
    (Als Beginn des Vorhabens gilt der Abschluss eines zum Projekt gehörenden Liefer- oder Leistungsauftrages.)
  • Beginn des Vorhabens: bei Vorliegen des Zuwendungsbescheids oder der Zustimmung der SAB zum vorzeitigen Vorhabensbeginn
    (Bei Verletzung des Vorhabensbeginns ist eine Förderung ausgeschlossen.)


Folgende Bearbeitungsgebühren/Kosten entstehen:
keine


Beachten Sie bitte nachfolgend aufgeführte Rechtsvorschriften:



Freigabevermerk
Sächsische Staats­kanzlei, mit freundlicher Unterstützung durch die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB). 18.12.2014



 
© Gemeindeverwaltung Nünchritz      Impressum      Datenschutzerklärung  
Zur Druckansicht