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Lebenslagen-> Unternehmensgründung-> Finanzielle Förderungen für...-> Zuschüsse-> Energieberatung Mittelstand...
Energieberatung Mittelstand, Zuschuss (KfW) 
Antrag auf Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten der gewerblichen Energieberatung in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), KfW-Programm EBM...


Sie wollen Ihre laufenden Betriebskosten senken? Eine Energieberatung kann ungenutzte Sparpotenziale in Ihrem Unternehmen aufdecken. Bei der KfW Bankengruppe können Sie einen Zuschuss für eine fachkundige, unabhängige Energieberatung beantragen, damit Sie die optimalen Maßnahmen und Möglichkeiten für Ihr Unternehmen finden.

Ein Energieberater analysiert im Rahmen einer Initialberatung die Schwachstellen des Energieeinsatzes in Ihrem Unternehmen. In einem zweiten Schritt, der Detailberatung, erhalten Sie ganz konkrete Verbesserungsvorschläge und Maßnahmenpläne zur effizienten Energienutzung und Kosteneinsparung. Die Detailberatung kann auch unabhängig von einer Initialberatung in Anspruch genommen werden. Wenn Sie beide Komponenten in Anspruch nehmen wollen, beantragen Sie zunächst den Zuschuss für eine Initialberatung, dann den Zuschuss für die Detailberatung.

Konditionen

Art der Förderung

nicht rückzahlbarer Zuschuss (Anteilsfinanzierung)

Zuschuss-Höhe

  • für die Initialberatung: 80 Prozent der förderfähigen Beratungskosten (Nettoberaterhonorar)
  • für die Detailberatung: 60 Prozent der förderfähigen Beratungskosten (Nettoberaterhonorar)

Höhe der förderfähigen Kosten

  • für die Initialberatung: maximal EUR 1.280
  • für die Detailberatung: maximal EUR 4.800

Eine Kombination des Zuschusses der "Energieberatung Mittelstand" mit anderen öffentlichen Zuwendungen ist nicht möglich. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderung.

Tipp: Die von Ihrem Berater empfohlenen Energieeffizienzmaßnahmen können Sie mit einem zinsgünstigen Investitionskredit im Rahmen des KfW-Energieeffizienzprogramms (243, 244) finanzieren.

Mehr zum Thema:

  • Finanzierungsbeispiel – Energieberatung für kleines Geld
  • Merkblatt "Energieberatung Mittelstand"
    KfW Bankengruppe


Zuständigkeit


Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Freiberufler.

Weitere Voraussetzungen

Der Standort, für den Sie eine Beratung beantragen,

  • liegt in Deutschland und
  • verursacht mehr als EUR 5.000 an jährlichen Energiekosten.
  • Es kann nur eine Initial- und Detailberatung je Unternehmen gefördert werden.
  • Wenn Sie verschiedene Beratungsförderungen in Anspruch nehmen, müssen sich deren Inhalte deutlich voneinander unterscheiden.

Ausgeschlossen von der Förderung

Keinen Anspruch auf Förderung haben

  • Sanierungsfälle und Unternehmen in Schwierigkeiten,
  • Unternehmen in Sektoren mit Sonderbedingungen des EU-Beihilferechts sowie
  • Stiftungen und Vereine, die nicht wirtschaftlich tätig sind.
  • Umschuldungen und Nachfinanzierungen bereits begonnener Vorhaben können nicht gefördert werden.

Nicht förderfähig sind außerdem Beratungen

  • im Zusammenhang mit Neubau oder Neuvermietung oder Neuverpachtung einer Gewerbeimmobilie,
  • für Gebäude, die überwiegend zu Wohnzwecken genutzt werden,
  • die sich auf die Untersuchung des Fahrzeugbestandes beziehen,
  • für die Errichtung und Modernisierung von Stromerzeugungsanlagen und Energieversorgungsnetzen,
  • die gutachterliche Stellungnahmen ohne unmittelbare Auswirkungen auf den Energieverbrauch beinhalten,
  • in deren Rahmen Waren oder Dienstleistungen angeboten werden,
  • mit Akquisitions- und Vermittlungstätigkeiten oder
  • die mit anderen öffentlichen Zuschüssen finanziert werden.
Tipp: Prüfen Sie anhand einer Checkliste, ob Ihr Unternehmen die Voraussetzung für eine Förderung erfüllt.


Ablauf

Regionalpartner auswählen

Wählen Sie einen von der KfW zugelassenen Regionalpartner aus. Der Regionalpartner führt mit Ihnen ein Orientierungsgespräch durch und gibt Ihnen Erläuterungen zur Förderung.

Antragsdaten online erfassen

Geben Sie Ihre Daten in die Antragsplattform im Internet ein. Ihre Daten werden dabei automatisch in ein PDF-Antragsformular inklusive "De-minimis"-Erklärung übertragen. Diese Unterlagen können Sie anschließend ausdrucken und unterschrieben beim Regionalpartner einreichen.

  • Antragsplattform
  • Hilfe zum Online-Antrag
    KfW Bankengruppe

Berater auswählen

In der KfW-Beraterbörse können Sie einen Berater auswählen, der für das Programm "Energieberatung Mittelstand" autorisiert ist und der zu Ihren Bedürfnissen passt.

Beratungsvertrag abschließen

Nachdem Sie die Zusage der KfW auf Ihren Antrag erhalten haben, schließen Sie mit dem ausgewählten Energieberater einen schriftlichen Vertrag ab.

Beratung durchführen lassen

Vereinbaren Sie nach der Zusage Termine für die Initial- und die Detailberatung, beachten Sie die vorgeschriebenen Fristen.

Sie erhalten vom Berater einen schriftlichen Abschlussbericht, dessen Format von der KfW vorgegeben ist. Der Berater stellt die Ergebnisse der Unternehmensleitung vor.

Abrechnung/Auszahlung

Reichen Sie innerhalb eines Monats nach Abschluss der Beratung eine Kopie der Beraterrechnung und den Abschlussbericht beim Regionalpartner ein.

Nach positiver Prüfung der Abrechnungsunterlagen zahlt die KfW den Zuschuss direkt an Sie aus.



Notwendige Unterlagen:

Informieren Sie sich im KfW-Internetportal über die nötigen Antragsvordrucke und sonstigen Unterlagen:

  • Energieberatung Mittelstand: Antrag, Formulare, Merkblätter
    KfW Bankengruppe


Bearbeitungsfristen:
  • Initialberatung: innerhalb von 3 Monaten nach Förderzusage
  • Detailberatung: innerhalb von 8 Monaten nach Förderzusage
  • Vorlage der Beraterrechnung und des Abschlussberichts (in Kopie): spätestens einen Monat nach Ablauf des Beratungszeitraumes beim Regionalpartner der KfW


Folgende Bearbeitungsgebühren/Kosten entstehen:

Die Antragstellung ist für Sie kostenlos.

Folgende Ausgaben müssen Sie selbst übernehmen:

  • Ihren Anteil am Beraterhonorar
  • die Fahrtkosten des Beraters
  • die Mehrwertsteuer auf den gesamten Nettorechnungsbetrag


Beachten Sie bitte nachfolgend aufgeführte Rechtsvorschriften:



Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, mit freundlicher Unterstützung durch die KfW Bankengruppe. 20.01.2014



 
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