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Unternehmensberatung für kleine und mittlere Unternehmen sowie Angehörige der Freien Berufe 
Förderung von Unternehmensberatungen für kleine und mittlere Unternehmen sowie Freie Berufe


Mit Zuschüssen für fachkundige Beratungen soll die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen sowie Angehöriger der Freien Berufe gestärkt und die Anpassung an veränderte wirtschaftliche Rahmenbedingungen erleichtert werden. Zuschüsse können bei den vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle zugelassenen Leitstellen beantragt werden.

Für welche Beratungen können Sie einen Zuschuss erhalten?

Gefördert werden allgemeine Beratungen zu

  • allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung
  • Einführung oder Anpassung eines Qualitätsmanagement-Systems im Unternehmen

spezielle Beratungen insbesondere zu den Themen:

  • Technologie und Innovation
  • Außenwirtschaft
  • Kooperationen
  • Mitarbeiterbeteiligung
  • Fachkräftegewinnung
  • Compliance (schädigende Übergriffe und Regelüberwachung
  • Arbeitsschutz
  • Unternehmensübergabe

Beratungen zu Schwerpunkten des Europäischen Sozialfonds (ESF)

  • Umweltschutz
  • Unternehmensführung durch Frauen
  • Familienfreundlichkeit
  • Unternehmer und Mitarbeiter mit Migrantionshintergrund

Für welche Beratungen ist keine Förderung möglich?

Nicht gefördert werden Beratungen, die

  • aus anderen öffentlichen Mitteln finanziert werden
  • überwiegend dem Anfertigen von Werbematerialien dienen
  • überwiegend Akquise und Vermittlung, Rechts- und Versicherungsfragen, steuerberatende Tätigkeiten oder gutachterliche Stellungnahmen zum Inhalt haben
  • auf den Vertrieb von bestimmten Waren oder Dienstleistungen gerichtet sind
  • der Existenzgründung dienen
  • dem gesetzlichen Anspruch eines Dritten auf thematisch vergleichbare Beratungen zuwiderlaufen

Konditionen

Art der Förderung
nicht rückzahlbarer Zuschuss (Anteilfinanzierung)

Höhe der Förderung

  • ostdeutsche Bundesländer und Regierungsbezirk Lüneburg: 75 % der in Rechnung gestellten Beratungskosten, maximal EUR 1.500 je Beratung
  • übriges Bundesgebiet einschließlich Berlin: 50 % der in Rechnung gestellten Beratungskosten, maximal EUR 1.500 je Beratung

Höchstbetrag
EUR 3.0000

Ein Rechtsanspruch auf diese Förderung besteht nicht. Die Förderung erfolgt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Weitere Informationen:



Voraussetzungen

Antragsberechtigte

  • kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft
  • Angehörige der Freien Berufe

Weitere Voraussetzungen

  • Mindestens einjähriges Bestehen am Markt
  • Sitz und Geschäftsbetrieb oder Zweigniederlassung des zu beratenen Unternehmens oder der beratenden Praxis in Deutschland
  • Beratung durch einen selbstständigen Berater oder ein Beratungsunternehmen, dessen Umsatz zu mehr als 50 Prozent mit entgeltlicher Unternehmensberatung erzielt wird
  • Beratungsrechnung vor Antragstellung in voller Höhe vom Antragstellenden bezahlt

Ausgeschlossen von der Förderung

  • Unternehmen oder Angehörigen der Freien Berufe, die selbst unternehmensberatend tätig sind oder tätig werden wollen
  • Unternehmen, an denen Religionsgemeinschaften, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder Eigenbetriebe einer solchen mit Mehrheit beteiligt sind
  • Unternehmen in Schwierigkeiten
    • Unternehmen in Schwierigkeiten
      Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
  • gemeinnützige Unternehmen, Vereinen und Stiftungen
  • Unternehmen, die über die Beratung mit dem Berater im Rechtsstreit liegen


Ablauf

Zunächst wählen Sie, den oben genannten Kriterien entsprechend, einen Berater oder eine Beraterin, lassen die Beratung durchführen, bezahlen die Rechnung und lassen sich einen Beratungsbericht aushändigen. Den Zuschussantrag stellen Sie bis spätestens drei Monate nach Abschluss der Beratung.

Antragstellung

Die Antragstellung und -abwicklung erfolgt ausschließlich im Online-Verfahren (Antragsmanager für Unternehmen (AMU), das auf den Seiten des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle zum Download zur Verfügung steht.

Bewilligung und Auszahlung:

Die Bewilligung sowie Auszahlung übernimmt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.



Notwendige Unterlagen:

online erstellter Antrag mit

  • elektronisch generiertem Antragsformular
  • hochgeladenem Beratungsbericht
  • hochgeladener Beraterrechnung
  • hochgeladenem Nachweis der Bezahlung mittels Kontoauszug
  • bereits erhaltenen "De-minimis"-Bescheinigungen der oder des Antragstellenden


Bearbeitungsfristen:
  • Antragstellung: spätestens drei Monate nach Abschluss der Beratung
  • Aufbewahrung der Antragsunterlagen (Papierform im Original):
    bis 31.12.2025


Folgende Bearbeitungsgebühren/Kosten entstehen:

keine



Beachten Sie bitte nachfolgend aufgeführte Rechtsvorschriften:



Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, Redaktion Amt24. 20.01.2014
(Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle)


 
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