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Um Ihnen den Start in die Selbstständigkeit zu erleichtern, gewährt Ihnen der Freistaat Sachsen Zuschüsse für Beratungsleistungen. Sie profitieren bei nahezu allen unternehmerischen Fragen vom Sachverstand kompetenter Berater und erhalten Hilfe zur Selbsthilfe. Gerade in der Anfangsphase kann richtige Beratung entscheidend für den Erfolg eines Unternehmens sein.
Für welche Beratungen können Sie einen Zuschuss erhalten?
- Sicherung und Optimierung der Finanzierung
- Vorbereitung eines Vertriebs-/Marketingkonzepts
- Überarbeitung/Weiterentwicklung Ihres Gründungskonzepts
- Markterschließung
- Standortsuche
- Erarbeitung von operativen Unternehmenszielen/-strategien
- Personalkonzeptentwicklung/Maßnahmen zum Personalaufbau
Welche Leistungen sind von der Förderung ausgeschlossen?
- Erstellung von Gründungs- und Unternehmenskonzepten
-
Beratungsleistungen, die sich überwiegend auf Rechts-,
Versicherungs-, Patent- und Steuerfragen beziehen
Konditionen
Art der Förderung:
nicht rückzahlbarer Zuschuss (Pauschalbetrag)
Höhe:
EUR 400,00 (für Beratungen zu Unternehmensnachfolgen EUR 500,00) pro Tagewerk
Umfang:
- mindestens 2, maximal 10 Tagwerke
- 1 Tagewerk umfasst 8 Stunden
- die Gründungsberatung kann 1 Mal innerhalb von 5 Jahren wahrgenommen werden
Zuständige Stelle
Für die Erstberatung (je nach geplanter Ausrichtung):
Voraussetzungen
Antragsberechtigte
- natürliche Personen mit Haupt- oder Nebenwohnsitz im Freistaat Sachsen, die ein kleines oder mittleres Unternehmen in Sachsen gründen, ein bestehendes Unternehmen übernehmen oder ihren Nebenerwerb zum Vollerwerb ausweiten wollen
Von der Förderung ausgeschlossen sind die Vertreter folgender Berufe:
- Unternehmens- und Wirtschaftsberater
- Wirtschaftsprüfer
- Steuerberater, vereidigter Buchprüfer
- Rechtsanwalt, Notar
Ablauf
Beratungsempfehlung
Wenden Sie sich – je nach geplanter Ausrichtung – zur Erstberatung an die zuständige Kammer oder den Landesverband der Freien Berufe. Schätzt man Sie persönlich und fachlich als geeignet ein und wird Ihr Gründungsvorhaben positiv beurteilt, erhalten Sie eine entsprechende Beratungsempfehlung.
-
KfW-Beraterbörse
KfW Bankengruppe
Antragstellung
- Liegt Ihnen eine Beratungsempfehlung vor, können Sie den Zuschuss innerhalb von zwei Monaten beantragen. Die erforderlichen Formulare beziehen Sie online über Amt24 ("Formulare & Online-Dienste") oder über die SAB:
- Füllen Sie den Antrag aus und reichen Sie ihn mit der Beratungsempfehlung und den weiteren, im Antragsformular genannten Unterlagen bei der SAB ein.
- Die verantwortlichen SAB-Mitarbeiter prüfen Ihren Antrag.
- Sie erhalten schriftlich Bescheid, ob und in welchem Umfang Ihr Antrag bewilligt ist.
Beratung und Erfolgskontrolle
Nach Erhalt des Zuwendungsbescheides müssen Sie die Beratung innerhalb von sechs Monaten wahrnehmen und abrechnen. An der Erfolgskontrolle wirken Sie selbst mit: Nach Abschluss der Beratung erhalten Sie von der einen SAB Fragebogen, den Sie vollständig ausfüllen.
Auszahlung
- Zur Auszahlung benötigt die SAB von Ihnen den Beratungsbericht, den Beratungsvertrag, die Originalrechnung und den Zahlungsbeleg.
- Nach der Verwendungsnachweisprüfung erhalten Sie den Zuschuss als Einmalzahlung auf das von Ihnen angegebene Konto.
Notwendige Unterlagen:
Für die Beantragung:
- Beratungsempfehlung
- Antragsformular
Für die Auszahlung:
- Beratungsbericht
- Beratungsvertrag
- Originalrechnung und Zahlungsbeleg
Welche Unterlagen Sie darüber hinaus benötigen, ist im Antragsformular aufgeführt. Die erforderlichen Formulare beziehen Sie online über Amt24 (Formulare & Online-Dienste) oder direkt über die SAB.
Bearbeitungsfristen:
- Antragstellung: spätestens zwei Monate nach der Beratungsempfehlung und vor Beginn des Vorhabens (Maßgeblicher Zeitpunkt ist der Antragseingang bei der SAB.)
- Beratung und Abrechnung: innerhalb von sechs Monaten nach Erhalt des Zuwendungsbescheides
- Die beabsichtigte Unternehmensgründung darf bis zum Ende der Beratung noch nicht erfolgt sein
Folgende Bearbeitungsgebühren/Kosten entstehen:
Beachten Sie bitte nachfolgend aufgeführte Rechtsvorschriften:
Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, mit freundlicher Unterstützung durch die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB). 15.01.2015