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Mittelstandsförderung, Gründungsberatung (SAB) 
Antrag auf Gewährung einer Zuwendung nach Teil B/I.1 der Mittelstandsrichtlinie, Wissenstransfer (Nr. 05088)...


Förderanträge können gestellt werden. Bis zur Zuweisung von Haushaltsmitteln sind jedoch noch keine Bewilligungen von Fördermitteln möglich. Wir werden Sie an dieser Stelle weiter informieren.

Um Ihnen den Start in die Selbstständigkeit zu erleichtern, gewährt Ihnen der Freistaat Sachsen Zuschüsse für Beratungsleistungen. Sie profitieren bei nahezu allen unternehmerischen Fragen vom Sachverstand kompetenter Berater und erhalten Hilfe zur Selbsthilfe. Gerade in der Anfangsphase kann richtige Beratung entscheidend für den Erfolg eines Unternehmens sein.

Für welche Beratungen können Sie einen Zuschuss erhalten?

  • Sicherung und Optimierung der Finanzierung
  • Vorbereitung eines Vertriebs-/Marketingkonzepts
  • Überarbeitung/Weiterentwicklung Ihres Gründungskonzepts
  • Markterschließung
  • Standortsuche
  • Erarbeitung von operativen Unternehmenszielen/-strategien
  • Personalkonzeptentwicklung/Maßnahmen zum Personalaufbau

Welche Leistungen sind von der Förderung ausgeschlossen?

  • Erstellung von Gründungs- und Unternehmenskonzepten
  • Beratungsleistungen, die sich überwiegend auf Rechts-, Versicherungs-, Patent- und Steuerfragen beziehen

Konditionen

Art der Förderung:
nicht rückzahlbarer Zuschuss (Pauschalbetrag)

Höhe:
EUR 400,00 (für Beratungen zu Unternehmensnachfolgen EUR 500,00) pro Tagewerk

Umfang:

  • mindestens 2, maximal 10 Tagwerke
  • 1 Tagewerk umfasst 8 Stunden
  • die Gründungsberatung kann 1 Mal innerhalb von 5 Jahren wahrgenommen werden
Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht.

Zuständige Stelle

Für die Erstberatung (je nach geplanter Ausrichtung):



Voraussetzungen

Antragsberechtigte

  • natürliche Personen mit Haupt- oder Nebenwohnsitz im Freistaat Sachsen, die ein kleines oder mittleres Unternehmen in Sachsen gründen, ein bestehendes Unternehmen übernehmen oder ihren Nebenerwerb zum Vollerwerb ausweiten wollen

Von der Förderung ausgeschlossen sind die Vertreter folgender Berufe:

  • Unternehmens- und Wirtschaftsberater
  • Wirtschaftsprüfer
  • Steuerberater, vereidigter Buchprüfer
  • Rechtsanwalt, Notar


Ablauf

Beratungsempfehlung

Wenden Sie sich – je nach geplanter Ausrichtung – zur Erstberatung an die zuständige Kammer oder den Landesverband der Freien Berufe. Schätzt man Sie persönlich und fachlich als geeignet ein und wird Ihr Gründungsvorhaben positiv beurteilt, erhalten Sie eine entsprechende Beratungsempfehlung.

Achtung:  Ihr Berater oder Ihre Beraterin muss in der bundesweiten Beraterbörse gelistet sein:

Antragstellung

  • Liegt Ihnen eine Beratungsempfehlung vor, können Sie den Zuschuss innerhalb von zwei Monaten beantragen. Die erforderlichen Formulare beziehen Sie online über Amt24 ("Formulare & Online-Dienste") oder über die SAB:
  • Füllen Sie den Antrag aus und reichen Sie ihn mit der Beratungsempfehlung und den weiteren, im Antragsformular genannten Unterlagen bei der SAB ein.
  • Die verantwortlichen SAB-Mitarbeiter prüfen Ihren Antrag.
  • Sie erhalten schriftlich Bescheid, ob und in welchem Umfang Ihr Antrag bewilligt ist.

Beratung und Erfolgskontrolle

Nach Erhalt des Zuwendungsbescheides müssen Sie die Beratung innerhalb von sechs Monaten wahrnehmen und abrechnen. An der Erfolgskontrolle wirken Sie selbst mit: Nach Abschluss der Beratung erhalten Sie von der einen SAB Fragebogen, den Sie vollständig ausfüllen.

Auszahlung

  • Zur Auszahlung benötigt die SAB von Ihnen den Beratungsbericht, den Beratungsvertrag, die Originalrechnung und den Zahlungsbeleg.
  • Nach der Verwendungsnachweisprüfung erhalten Sie den Zuschuss als Einmalzahlung auf das von Ihnen angegebene Konto.


Notwendige Unterlagen:

Für die Beantragung:

  • Beratungsempfehlung
  • Antragsformular

 

Für die Auszahlung:

  • Beratungsbericht
  • Beratungsvertrag
  • Originalrechnung und Zahlungsbeleg

Welche Unterlagen Sie darüber hinaus benötigen, ist im Antragsformular aufgeführt. Die erforderlichen Formulare beziehen Sie online über Amt24 (Formulare & Online-Dienste) oder direkt über die SAB.



Bearbeitungsfristen:
  • Antragstellung: spätestens zwei Monate nach der Beratungsempfehlung und vor Beginn des Vorhabens (Maßgeblicher Zeitpunkt ist der Antragseingang bei der SAB.)
  • Beratung und Abrechnung: innerhalb von sechs Monaten nach Erhalt des Zuwendungsbescheides
  • Die beabsichtigte Unternehmensgründung darf bis zum Ende der Beratung noch nicht erfolgt sein
Hinweis:  Starten Sie mit Ihrem Vorhaben erst, wenn Ihnen der Zuwendungsbescheid der SAB vorliegt oder deren Zustimmung zum vorzeitigen Beginn – als Beginn gilt der Abschluss eines Beratervertrages. Die bisherige Ausübung einer Tätigkeit im Nebenerwerb ist förderunschädlich.


Folgende Bearbeitungsgebühren/Kosten entstehen:
keine


Beachten Sie bitte nachfolgend aufgeführte Rechtsvorschriften:



Freigabevermerk

Sächsische Staatskanzlei, mit freundlicher Unterstützung durch die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB). 15.01.2015




 
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