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Lebenslagen-> Unternehmensgründung-> Finanzielle Förderungen für...-> Zuschüsse-> Mittelstandsförderung, Umwe...
Mittelstandsförderung, Umweltmanagement (SAB), Antragstellung über Qualitätssicherer 
Antrag auf Gewährung einer Zuwendung nach Ziffer B/I.4 der Mittelstandsrichtlinie, Wissenstransfer (Nr. 05081)...


Mit einer Zuwendung aus diesem Förderprogramm erhält Ihr kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) finanzielle Unterstützung für ein umweltgerechtes Wirtschaften. Durch einen schonenden und effektiven Umgang mit natürlichen Ressourcen können Sie Kosten senken, Risiken vorsorgen und die Wettbewerbsfähigkeit Ihres Unternehmens erhöhen.

Bei Gruppenprojekten besteht auch für Kammern, Kommunen und Landkreise die Möglichkeit, Zuschüsse aus diesem Programm zu beantragen.

Welche Vorhaben werden gefördert?

  • Validierung (Überprüfung) eines Umweltmanagementsystems gemäß der EMAS-Verordnung
  • Zertifizierung eines Umweltmanagementsystems nach internationalen Standards (DIN EN ISO 14001) oder Zertifizierung der Nutzung von Holz aus nachhaltig bewirtschafteten Quellen entlang der Produktkette (PEFC-CoC, FSC-CoC)
  • Energieberatungen zur Entwicklung, Umsetzung oder Aufrechterhaltung eines Energiemanagementsystems nach DIN EN ISO 50001 oder eines Eneregieaudits nach DIN EN 16247-1
  • Einführung eines sonstigen Umweltmanagementansatzes (zum Beispiel Ökoprofit, Qualitätsverbund umweltbewusster Betrieb (QuB), DLG-Nachhaltigkeitsstandard)
  • Gruppenprojekte unter Beteiligung von mehreren KMU, mit denen Umweltmanagementansätze oder Umweltmanagementsysteme entwickelt, weitergeführt und eingeführt werden
Informationen: Umweltmanagementsysteme

Für welche Ausgaben können Sie Zuschüsse erhalten?

  • Beratungshonorar, Kosten für die Überprüfungen und Zertifizierungen
  • Ausgaben für die Qualitätssicherung
Hinweis:  Möchten Sie den Beratungs- / Zertifizierungsumfang und einen geeigneten Berater selbst ermitteln und damit auf die Beauftragung eines Qualitätssicherers verzichten, stellen Sie den Antrag direkt bei der SAB.

Konditionen

Art der Förderung
Anteilsfinanzierung

Form der Zuwendung
nicht rückzahlbarer Zuschuss

Höhe:

  • bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
  • Direktverfahren (Beratungen ohne Qualitätssicherer): bis zu 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
zuwendungsfähige Ausgaben
  • maximal EUR 8.000
  • Beratungen: bis zu EUR 12.000 innerhalb von 3 Jahren
  • Gruppenprojekte: bis zu EUR 30.000
Hinweis: Ein Rechtsanspruch auf diese Förderung besteht nicht.

Zuständige Stelle

(keine Ortsauswahl möglich)



Voraussetzungen

Antragsberechtigte

Der Betrieb oder die zu fördernde Betriebsstätte des Unternehmens muss sich im Freistaat Sachsen befinden.

Weitere Voraussetzungen

Die Validierung oder Zertifizierung darf nicht durch das Unternehmen erfolgen, das bereits die Beratung durchgeführt hat.



Ablauf

Nutzen Sie im ersten Schritt das Beratungsangebot der SAB. Antragsformulare beziehen Sie online über Amt24 (Formulare & Online-Dienste) oder über die SAB.

  • Wenden Sie sich zur Antragstellung an einen zugelassenen Qualitätssicherer (Formulare alternativ auch dort)

  • Der Qualitätssicherer leitet den Antrag mit seiner Stellungnahme und den nötigen Unterlagen an die SAB weiter.
  • Bei einer Förderzusage beauftragt der Qualitätssicherer im Einverständnis mit Ihnen den Berater / die Beraterin (oder das Beratungsunternehmen).
  • Der Qualitätssicherer kontrolliert die Beratung hinsichtlich Qualität, Umfang, Termin und Wirkung.

Beratung und Erfolgskontrolle

Nach Erhalt des Zuwendungsbescheides müssen Sie die Beratung innerhalb von sechs Monaten wahrnehmen und abrechnen. An der Erfolgskontrolle wirken Sie selbst mit: Nach Abschluss der Beratung erhalten Sie von der SAB Fragebögen, die Sie vollständig ausfüllen.



Notwendige Unterlagen:
  • Antragsformulare (Formulare & Online-Dienste)
  • Stellungnahme des Qualitätssicherers

Welche Dokumente und Nachweise die SAB darüber hinaus benötigt, ist im Antragsformular aufgeführt. Im Zweifelsfall fragen Sie Ihren Qualitätssicherer.



Bearbeitungsfristen:

Stellen Sie den Förderantrag,  b e v o r  Sie mit dem Vorhaben beginnen. Starten Sie mit Ihrem Vorhaben erst, wenn Ihnen das Zuschuss-Angebot der SAB vorliegt oder deren Zustimmung zum vorzeitigen Vorhabensbeginn.

Achtung!  Das Vorhaben gilt als begonnen, sobald ein Lieferungs- und Leistungsvertrag (hier insbesondere: Beratervertrag) abgeschlossen ist, der im Zusammenhang mit der Durchführung steht.


Folgende Bearbeitungsgebühren/Kosten entstehen:
keine


Beachten Sie bitte nachfolgend aufgeführte Rechtsvorschriften:



Freigabevermerk

Sächsische Staatskanzlei, mit freundlicher Unterstützung durch die SAB Sächsische Aufbaubank. 25.09.2014




 
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