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Mit einer Zuwendung aus diesem Förderprogramm erhält Ihr kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) finanzielle Unterstützung für ein umweltgerechtes Wirtschaften. Durch einen schonenden und effektiven Umgang mit natürlichen Ressourcen können Sie Kosten senken, Risiken vorsorgen und die Wettbewerbsfähigkeit Ihres Unternehmens erhöhen.
Bei Gruppenprojekten besteht auch für Kammern, Kommunen und Landkreise die Möglichkeit, Zuschüsse aus diesem Programm zu beantragen.
Welche Vorhaben werden gefördert?
- Validierung (Überprüfung) eines Umweltmanagementsystems gemäß der EMAS-Verordnung
- Zertifizierung eines Umweltmanagementsystems nach internationalen Standards (DIN EN ISO 14001) oder Zertifizierung der Nutzung von Holz aus nachhaltig bewirtschafteten Quellen entlang der Produktkette (PEFC-CoC, FSC-CoC)
- Energieberatungen zur Entwicklung, Umsetzung oder Aufrechterhaltung eines Energiemanagementsystems nach DIN EN ISO 50001 oder eines Eneregieaudits nach DIN EN 16247-1
- Einführung eines sonstigen Umweltmanagementansatzes (zum Beispiel Ökoprofit, Qualitätsverbund umweltbewusster Betrieb (QuB), DLG-Nachhaltigkeitsstandard)
- Gruppenprojekte unter Beteiligung von mehreren KMU, mit denen Umweltmanagementansätze oder Umweltmanagementsysteme entwickelt, weitergeführt und eingeführt werden
-
Uemas, Ökoprofit und weitere Umweltmanagementsysteme
Umweltallianz Sachsen, Sächsisches Ministerium für Umwelt und Landwirtschaft
Für welche Ausgaben können Sie Zuschüsse erhalten?
- Beratungshonorar, Kosten für die Überprüfungen und Zertifizierungen
- Ausgaben für die Qualitätssicherung
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Antragstellung direkt bei der SAB
Amt24-Verfahrensbeschreibung
Konditionen
Art der Förderung
Anteilsfinanzierung
Form der Zuwendung
nicht rückzahlbarer Zuschuss
Höhe:
- bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
- Direktverfahren (Beratungen ohne Qualitätssicherer): bis zu 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
- maximal EUR 8.000
- Beratungen: bis zu EUR 12.000 innerhalb von 3 Jahren
- Gruppenprojekte: bis zu EUR 30.000
Zuständige Stelle
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zugelassene Qualitätssicherer
Verzeichnis der Sächsischen Aufbaubank (SAB)
(keine Ortsauswahl möglich)
Voraussetzungen
Antragsberechtigte
- kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft und der landwirtschaftlichen Produktion
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Begriffserklärungen: kleine und mittleren Unternehmen
Amt24-Informationen - bei Gruppenprojekten auch Kammern, Landkreise, Städte und Gemeinden
Der Betrieb oder die zu fördernde Betriebsstätte des Unternehmens muss sich im Freistaat Sachsen befinden.
Weitere Voraussetzungen
Die Validierung oder Zertifizierung darf nicht durch das Unternehmen erfolgen, das bereits die Beratung durchgeführt hat.
Ablauf
Nutzen Sie im ersten Schritt das Beratungsangebot der SAB. Antragsformulare beziehen Sie online über Amt24 (Formulare & Online-Dienste) oder über die SAB.
- Wenden Sie sich zur Antragstellung an einen zugelassenen Qualitätssicherer (Formulare alternativ auch dort)
- Der Qualitätssicherer leitet den Antrag mit seiner Stellungnahme und den nötigen Unterlagen an die SAB weiter.
- Bei einer Förderzusage beauftragt der Qualitätssicherer im Einverständnis mit Ihnen den Berater / die Beraterin (oder das Beratungsunternehmen).
- Der Qualitätssicherer kontrolliert die Beratung hinsichtlich Qualität, Umfang, Termin und Wirkung.
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Beratung vor Ort
Sächsische Aufbaubank - zugelassene Qualitätssicherer
Beratung und Erfolgskontrolle
Nach Erhalt des Zuwendungsbescheides müssen Sie die Beratung innerhalb von sechs Monaten wahrnehmen und abrechnen. An der Erfolgskontrolle wirken Sie selbst mit: Nach Abschluss der Beratung erhalten Sie von der SAB Fragebögen, die Sie vollständig ausfüllen.
Notwendige Unterlagen:
- Antragsformulare (Formulare & Online-Dienste)
- Stellungnahme des Qualitätssicherers
Welche Dokumente und Nachweise die SAB darüber hinaus benötigt, ist im Antragsformular aufgeführt. Im Zweifelsfall fragen Sie Ihren Qualitätssicherer.
Bearbeitungsfristen:
Stellen Sie den Förderantrag, b e v o r Sie mit dem Vorhaben beginnen. Starten Sie mit Ihrem Vorhaben erst, wenn Ihnen das Zuschuss-Angebot der SAB vorliegt oder deren Zustimmung zum vorzeitigen Vorhabensbeginn.
Folgende Bearbeitungsgebühren/Kosten entstehen:
Beachten Sie bitte nachfolgend aufgeführte Rechtsvorschriften:
Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, mit freundlicher Unterstützung durch die SAB Sächsische Aufbaubank. 25.09.2014