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Innovationsförderung aus dem Zweckvermögen, Programmteil 1 (Darlehen) 
Antrag auf Gewährung einer Innovationsförderung der Landwirtschaftlichen Rentenbank aus dem Zweckvermögen des Bundes...


Eine dauerhaft wettbewerbsfähige Agrarwirtschaft ist auf Innovationen angewiesen. Das bei der Rentenbank gebildete Zweckvermögen des Bundes unterstützt Sie bei der Finanzierung von innovativen Projekten in der Land- sowie der Agrar- und Ernährungswirtschaft. Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen sowie Forschungseinrichtungen.

Für eine Förderung aus Mitteln des Zweckvermögens stehen Ihnen zwei Programmteile zur Verfügung:

  • Programmteil 1, Markt- und Praxiseinführung von Innovationen (Darlehen)
  • Programmteil 2, die experimentelle Entwicklung von Innovationen (Zuschuss), zu beantragen bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

Programmteil 1: Markt- und Praxiseinführung von Innovationen (Darlehen)

  • Modellvorhaben aus den Bereichen Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse
  • innovative landwirtschaftsnahe Investitionen im ländlichen Raum

Konditionen

Art der Förderung
zinsgünstiges Darlehen

Zinssatz
1,5 Prozent pro Jahr

Finanzierungsanteil
bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionssumme

Auszahlung
98 Prozent

Laufzeit
bis maximal 20 Jahre

Zinsbindung
über die gesamte Laufzeit des Darlehens

Sicherheiten
bankübliche Sicherheiten für den Darlehensnehmer (Vereinbarung mit der Hausbank)

Hinweis: Ein Rechtsanspruch auf das Förderdarlehen besteht nicht.


Zuständigkeit

Den Antrag stellen Sie bei Ihrem Kreditinstitut / Ihrer Hausbank.



Voraussetzungen

Antragsberechtigte

  • Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
  • Forschungseinrichtungen

Fördervoraussetzungen

Vorhaben innerhalb des Programmteils 1 sollten sich durch ihren Innovationsgrad und ihre Beispielhaftigkeit vom Stand der Technik und bestehenden organisatorischen, absatzwirtschaftlichen oder finanzierungstechnischen Standards abheben.



Ablauf

Die Beantragung des Darlehens erfolgt über die Hausbanken. Maßgeblich für die Vergabe von Krediten sind die Richtlinien des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) über die Verwendung des Zweckermögens des Bundes bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank.

  • Lassen Sie sich möglichst frühzeitig von den Experten Ihrer Hausbank beraten, die Sie bei der Kreditvergabe begleiten.
  • Nutzen Sie auch das Beratungsangebot der Rentenbank.


Notwendige Unterlagen:
  • Vollständig ausgefüllte Antragsunterlagen "Markt- und Praxiseinführung"
  • Bestätigung der Modellhaftigkeit durch eine öffentliche Fachdienststelle
  • Bauplan oder Skizze
  • detaillierte Kosten- und Finanzplanung

Falls erforderlich, kann die zuständige Stelle weitere Unterlagen anfordern.



Folgende Bearbeitungsgebühren/Kosten entstehen:
keine


Beachten Sie bitte nachfolgend aufgeführte Rechtsvorschriften:



Freigabevermerk
Sächsische Staatskanzlei, mit freundlicher Untersützung durch die Rentenbank



 
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