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Eintrag in das Vermittlerregister ändern 


Als selbstständiger Versicherungsvermittler (Versicherungsmakler oder Versicherungsvertreter) oder Versicherungsberater benötigen Sie grundsätzlich eine Erlaubnis, um dieser Tätigkeit nachgehen zu können. Zusätzlich ist eine Eintragung in das Vermittlerregister erforderlich. Das Register wird durch die Industrie- und Handelskammern (IHK) geführt.

Wenn Sie in das Register eingetragen sind und sich Ihre Firmendaten geändert haben, so müssen Sie dies unverzüglich der zuständigen IHK mitteilen.

siehe auch:



Zuständigkeit

Industrie- und Handelskammer (IHK)



Ablauf

Folgende Daten werden im Vermittlerregister erfasst:

  • Familienname und Vorname
    Hinweis: Ist der Eintragungspflichtige eine juristische Person, so werden auch der Familienname und Vornamen der natürlichen Personen, welche innerhalb des für die Geschäftsführung verantwortlichen Organs für die Vermittlertätigkeiten zuständig sind, gespeichert.
  • das Geburtsdatum
  • die Firma
  • Personenhandelsgesellschaften, in denen der Eintragungspflichtige als geschäftsführender Gesellschafter tätig ist,
  • die Angabe, ob der Eintragungspflichtige als Versicherungsmakler
    • mit Erlaubnis oder
    • mit Erlaubnisbefreiung als produktakzessorischer Versicherungsmakler,
  • die Angabe, ob der Eintragungspflichtige als Versicherungsvertreter
    • mit Erlaubnis,
    • als gebundener Versicherungsvertreter
    • mit Erlaubnisbefreiung als produktakzessorischer Versicherungsvertreter oder
  • die Angabe, ob der Eintragungspflichtige als Versicherungsberater mit Erlaubnis tätig wird,
  • die betriebliche Anschrift,
  • die Bezeichnung und die Anschrift der zuständigen Registerbehörde,
  • die Registrierungsnummer,
  • bei einem Versicherungsvertreter. der keiner Erlaubnis bedarf (gebundener Versicherungsvertreter) das oder die haftungsübernehmenden Versicherungsunternehmen,
  • die Bezeichnung der Staaten der Europäischen Union und der Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftraum in denen der Versicherungsvermittler beabsichtigt tätig zu werden sowie, bei Bestehen einer Niederlassung, deren Geschäftsanschrift sowie die gesetzlichen Vertreter dieser Niederlassung.

Wenn sich Ihre Daten geändert haben, müssen Sie dies unverzüglich der zuständigen IHK mitteilen.



Notwendige Unterlagen:

Bitte benutzen Sie für Ihre Änderungsmitteilung evtl. verfügbare Formulare der IHK, in deren Bezirk Ihr Gewerbebetrieb seinen Hauptsitz hat. Weitere Unterlagen können je nach Änderung notwendig sein.



Folgende Bearbeitungsgebühren/Kosten entstehen:
  • Registereintragung: EUR 25
  • Registerlöschung: EUR 25
  • Änderung der Registerdaten: EUR 30 (Auslandmeldungen: 20 EUR)
  • Schriftliche Auskunft (In- uns Ausland): EUR 20


Beachten Sie bitte nachfolgend aufgeführte Rechtsvorschriften:



Freigabevermerk
Sächsische Industrie- und Handelskammern. 19.12.2013


 
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