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Als selbstständiger Versicherungsvermittler (Versicherungsvertreter oder Versicherungsvertreter) oder Versicherungsberater benötigen Sie grundsätzlich eine Erlaubnis, um dieser Tätigkeit nachgehen zu können. Zusätzlich ist eine Eintragung in das Vermittlerregister erforderlich. Das Register ist beim Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V. eingerichtet und wird durch die Industrie- und Handelskammern (IHK) geführt.
Der Registrierungspflicht unterliegen:
- Versicherungsvermittler (Versicherungsmakler und -vertreter) mit Erlaubnis
- Versicherungsberater mit Erlaubnis
- von der Erlaubnis befreite gem. § 34 d Abs. 4 GewO
- produktakzessorische Versicherungsvertreter oder -makler
Jedermann, also auch Versicherungsnehmer und Versicherungsunternehmen, können unter Angabe des Namens oder der Registrierungsnummer des Versicherungsvermittlers die Eintragung eines Versicherungsvermittlers überprüfen. Sie erhalten dabei Auskunft über die Art der Tätigkeit und die zuständige Industrie- und Handelskammer.
Diese Auskunft ist via Internet kostenlos; eine schriftliche Auskunft ist auf Antrag bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer gegen Gebühr möglich.
WEITERE INFORMATIONEN:
Zuständigkeit
Industrie- und Handelskammer (IHK)
Ablauf
In das Verzeichnis können Sie unter www.vermittlerregister.info oder www.vermittlerregister.org online Einsicht nehmen. Alternativ können Sie auch eine schriftliche Auskunft bei der zuständigen IHK anfordern.
Folgende Bearbeitungsgebühren/Kosten entstehen:
Beachten Sie bitte nachfolgend aufgeführte Rechtsvorschriften:
- § 11a Gewerbeordnung (GewO) – Auskünfte aus dem Vermittlerregister
Freigabevermerk
Sächsische Industrie- und Handelskammern. 19.12.2013

